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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15 B ER, L 9 AS 2583/15 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12271
LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15 B ER, L 9 AS 2583/15 B ER PKH (https://dejure.org/2016,12271)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15 B ER, L 9 AS 2583/15 B ER PKH (https://dejure.org/2016,12271)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2016 - L 9 AS 2582/15 B ER, L 9 AS 2583/15 B ER PKH (https://dejure.org/2016,12271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 2 SGB 2, § 23 SGB 12, § 75 SGG
    EU-Bürger - ALG II für Arbeitsuchende - Anspruch auf Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII; Ungeklärter aufenthaltsrechtlicher Status; Gewährung von Sozialhilfe als Ermessensentscheidung; Ermessensanspruch; Ermessensreduzierung auf Null nach längerem Aufenthalt; Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15
    3.) Dem Antragsteller steht dann jedoch ein Leistungsanspruch gegen den Beigeladenen nach dem Sozialgesetzbuch/Zwölftes Buch (SGB XII) zu, den er gemäß § 75 Abs. 5 SGG geltend machen kann und im Zweifel auch geltend macht (vgl. hierzu und zum Folgenden m.w.N. BSG, Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, juris).

    Entsprechend der Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. das Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: B 4 AS 44/15 R, dokumentiert in juris und in ZFSH/SGB 2016, 126) steht dem Antragsteller danach aus dem garantierten Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz [GG] i.V.m. mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG) der tenorierte Anspruch zu (vgl. auch den Terminbericht zu den Urteilen des 14. Senats des BSG vom 16. Dezember 2015, zu finden unter www. Bundessozialgericht.de "Termine").

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Gründe des Urteils des BSG vom 3. Dezember 2015, Az. B 4 AS 44/15 R, a.a.O., verwiesen.

    6.) Unabhängig davon, ob der Rechtsprechung des BSG zu folgen ist, wonach eine Ermessensreduzierung auf Null im Regelfall bereits anzunehmen ist, wenn sich der Hilfebedürftige länger als sechs Monate im Bundesgebiet aufgehalten hat, ergibt sich bereits aus dem Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015, Az.: B 4 AS 44/15 R, dass es auch Fälle geben kann, in denen trotz des Zeitablaufs eine Reduzierung des dem Beigeladenen nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII eingeräumten Ermessens nicht anzunehmen ist.

    Anhaltspunkte dafür können insbesondere vorliegen, wenn die tatsächlichen Lebensumstände des Unionsbürgers darauf schließen lassen, dass er nicht auf Dauer im Inland verweilen wird, oder wenn die Ausländerbehörde bereits konkrete Schritte zur Beendigung des Aufenthaltes eingeleitet hat (vgl. bereits BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, Az. B 4 AS 44/15 R, juris RdNr. 57 am Ende).

    Die volle Kostenbelastung des Beigeladenen entspricht in einer Situation wie der vorliegenden der Rechtsprechung des BSG (vgl. nur BSG, Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 15 SO 53/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15
    Anschluss an die Rechtsprechung der Sozialhilfesenate des LSG Berlin-Brandenburg (vgl LSG Berlin-Potsdam vom 13.4.2016 - L 15 SO 53/16 B ER und L 23 SO 46/16 B ER ua = SAR 2016, 65).

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist insoweit jedenfalls hinsichtlich eines Ermessensanspruchs von einer hohen Erfolgsaussicht in der Hauptsache auszugehen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2016 - L 15 SO 53/16 B ER -, Beschluss vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER, L 23 SO 47/16 B ER PKH -, juris).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15
    2.) Der Antragsteller kann sich als französischer Staatsangehöriger für den Bezug von Leistungen nach dem SGB II auch nicht auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommens vom 11. Dezember 1953 (EFA), dem u. a. Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland beigetreten sind, berufen, denn nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R -, vgl. Terminbericht Nr. 54/15) steht diesem der von der Bundesregierung am 19. Dezember 2011 erklärte Vorbehalt nach Art. 16 Abs. b EFA entgegen, der formell und materiell wirksam ist.

    Zwar bleiben Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII weiterhin möglich und sind vom Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA umfasst; letzteres setzt aber voraus, dass sich ein Antragsteller im streitigen Zeitraum weiterhin auf ein Aufenthaltsrecht berufen kann (vgl. BSG; Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R -, vgl. Terminbericht Nr. 54/15), das derzeit nicht feststellbar ist (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2016 - L 28 AS 3053/15 B ER -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - L 23 SO 46/16

    EU-Ausländer - Ermessensleistungen - Ermessensreduzierung - keine "regelhafte"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15
    Anschluss an die Rechtsprechung der Sozialhilfesenate des LSG Berlin-Brandenburg (vgl LSG Berlin-Potsdam vom 13.4.2016 - L 15 SO 53/16 B ER und L 23 SO 46/16 B ER ua = SAR 2016, 65).

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist insoweit jedenfalls hinsichtlich eines Ermessensanspruchs von einer hohen Erfolgsaussicht in der Hauptsache auszugehen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2016 - L 15 SO 53/16 B ER -, Beschluss vom 13. April 2016 - L 23 SO 46/16 B ER, L 23 SO 47/16 B ER PKH -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - L 28 AS 3053/15

    Arbeitslosengeld II - EU-Bürger - Italien - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15
    Zwar bleiben Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII weiterhin möglich und sind vom Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 EFA umfasst; letzteres setzt aber voraus, dass sich ein Antragsteller im streitigen Zeitraum weiterhin auf ein Aufenthaltsrecht berufen kann (vgl. BSG; Urteil vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 59/13 R -, vgl. Terminbericht Nr. 54/15), das derzeit nicht feststellbar ist (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2016 - L 28 AS 3053/15 B ER -, juris).
  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - L 9 AS 2582/15
    Auch der für die Sozialhilfe zuständige 8. Senat des BSG hat bereits entschieden, dass einem Ausländer, der dem Leistungsausschluss des § 23 Abs. 3 Satz 1 erste oder zweite Alternative SGB XII unterfällt, vom Träger Sozialhilfe in Ausübung von Ermessen gewährt werden kann, soweit es im Einzelfall gerechtfertigt ist (vgl. Urteil des BSG vom 18. November 2014, Az. B 8 SO 9/13 R, juris RdNr. 28 = SozR 4-3500 § 25 Nr. 5).
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