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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2007 - L 9 AS 26/06   

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https://dejure.org/2007,16494
LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2007 - L 9 AS 26/06 (https://dejure.org/2007,16494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.02.2007 - L 9 AS 26/06 (https://dejure.org/2007,16494)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 (https://dejure.org/2007,16494)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Einstiegsgeld für eine Existenzgründung; Erforderlichkeit der Zahlung des Einstiegsgeldes zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit und zur Eingliederung des Klägers in den allgemeinen Arbeitsmarkt; Sinn und Zweck des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 35/85

    Unterbliebene Ermessensausübung - Verfahrensmangel - Aufhebungsbescheid -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2007 - L 9 AS 26/06
    Die Überprüfung einer Ermessensausübung kann daher erst erfolgen, wenn das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen geklärt ist (vgl. BSG SozR 1300 § 48 Nr. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 25 AS 538/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einstiegsgeld; selbständige Tätigkeit;

    Ob darüber hinaus damit zu rechnen sein muss, dass sich das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit in absehbarer Zukunft auf so hohem Niveau bewegt, dass kein weiterer Hilfebedarf mehr besteht und weitere Hilfeleistungen nicht mehr zu erbringen sind (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 - juris), oder ob die Überwindung der Hilfebedürftigkeit zumindest wahrscheinlich sein muss (so Hannes, a. a. O., Rn. 54 und 56, nach dem es in Anlehnung an § 16b Abs. 2 Satz 1 SGB II wahrscheinlich erscheinen muss, dass der Leistungsempfänger seine Hilfebedürftigkeit spätestens 24 Monate nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit überwunden hat), was dann der Fall sein soll, wenn die vom Hilfebedürftigen aufzunehmende Erwerbstätigkeit ihm die Perspektive eröffnet, in absehbarer Zeit auch ohne Leistungen nach dem SGB II den Lebensunterhalt für sich und die von ihm abhängigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestreiten zu können (so die Formulierung bei Lauterbach in Gagel, § 29 SGB II, Rn. 12), kann hier dahinstehen (vgl. auch Hengelhaupt, a. a. O., nach dem die hinreichende Aussicht bestehen muss, dass die selbständige Tätigkeit dem Hilfesuchenden nicht nur vorübergehend eine zumindest die Standards des SGB II erreichende Lebensgrundlage sichert; vgl. auch Marschner in Estelmann, SGB II, § 16b, Rn. 40).

    Offen bleiben kann auch, ob eine günstige Prognose immer nur gegeben ist, wenn sich eine fachkundige Stelle über die entsprechende Tragfähigkeit des Vorhabens geäußert hat (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 - juris; Spellbrink, a. a. O., Rn. 18) und ob hier unter Umständen eine solche Stellungnahme vorliegt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - L 19 AL 11/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Übernahme der Kosten einer Flatrate für

    Es muss damit zu rechnen sein, dass sich das Einkommen aus dieser Tätigkeit in absehbarer Zukunft auf so hohem Niveau bewegt, dass kein weiterer Hilfebedarf mehr besteht und weitere Hilfeleistungen nicht mehr zu erbringen sind (vgl. LSG NRW, Urteil vom 08.02.2007, L 9 AS 26/06).
  • LSG Sachsen, 13.10.2009 - L 3 AS 318/09

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen an

    Erst wenn beide Voraussetzungen erfüllt waren, durfte im Rahmen einer Ermessensentscheidung über die Erbringung von Einstiegsgeld entschieden werden (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westefalen, Urteil vom 8. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 - JURIS-Dokument Rdnr. 15, 20; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Februat 2007 - L 20 B 161/07 AS ER - JURIS-Dokument Rdnr. 14 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2010 - L 19 AS 1626/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es bedarf im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes keiner abschließenden Entscheidung, ob die Anspruchsvoraussetzungen der §§ 16b Abs. 1 Satz 1, 16c SGB II, insbesondere die in § 16c Abs. 1 Satz 1 SGB II geforderte positive Erfolgsprognose (vgl. hierzu LSG Sachsen Beschluss vom 13.09.2009 - L 3 AS 318/09 B ER - Winkler, a.a.O., § 16c Rn 7 f., Hannes, a.a.O. § 16b Rn 53 f.; siehe auch zum inhaltsgleichen § 29 SGB II LSG NRW Urteil vom 08.02.2007 - L 9 AS 26/06) vorliegt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - L 32 AS 499/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einstiegsgeld - Beendigung der

    Ob eine solche Prognose immer nur gegeben ist, wenn sich eine fachkundige Stelle über die entsprechende Tragfähigkeit des Vorhabens geäußert hat (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar2007 - L 9 AS 26/06 -, Juris Rdnr. 16; Spellbrink a.a.O. Rdnr. 18; Birk in LPG-SGB 11, 2. Auflage 2007 § 29 Rdnr. 4) kann hier dahingestellt bleiben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - L 26 B 107/08

    Überwindung von Hilfebedürftigkeit; Prognoseentscheidung

    Es kann dahin stehen, ob - wie bei den beitragsfinanzierten Förderleistungen des SGB III - vor der erstmaligen Bewilligung die Einholung eines Fachgutachtens geboten ist, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer geplanten Existenzgründung einzuschätzen (vgl. Spellbrink, NZS 2005, 236; Birk in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 29 RdNr. 4; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 8. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 -, juris RdNr. 16), und ob es sich bei den vorliegenden "fachlichen Feststellungen" vom 17. Januar 2007 zum Erstantrag um eine in diesem Sinne ausreichende Entscheidungsgrundlage gehandelt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - L 7 AS 31/07

    Bewilligung von Einstiegsgeld zur Überwindung einer Hilfsbedürftigkeit ;

    Es müsse - so eine etwas einschränkende Auffassung - dem Hilfebedürftigen die Perspektive eröffnet sein, in absehbarer Zeit auch ohne Leistungen nach dem SGB II den Lebensunterhalt für sich und die von ihm abhängigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bestreiten zu können (Lauterbach a.a.O., § 29 Rn. 12; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2007, L 9 AS 26/06, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2010 - L 13 B 161/08
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass vor der erstmaligen Bewilligung des Einstiegsgeldes regelmäßig die Einholung eines Fachgutachtens geboten ist, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer geplanten Existenzgründung einzuschätzen (vgl. Spellbrink in: NZS 2005, 231, 236; Birk in: LPK - SGB 11, 2. Auflage, § 29 Rdn 4; LSG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 08. Februar 2007 - L 9 AS 26/06 -, zitiert nach juris) und dass die hier vorliegenden Stellungnahmen des H. vom 06. September 2007 und vom 14. November 2008 für ihn den Eindruck ergeben, seine Existenzgründung könne in Zukunft möglicherweise wirtschaftlich erfolgreich sein.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 AS 883/18
    Der Grundsicherungsträger wird vom Gesetzgeber nicht als Ersatzkreditinstitut eingesetzt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2007 - L 9 AS 26/06 -, juris).
  • SG Detmold, 20.07.2010 - S 8 AS 148/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es muss mithin damit zu rechnen sein, dass kein weiterer Hilfebedarf mehr besteht und weitere Hilfeleistungen nicht mehr zu erbringen sind (LSG NRW, Urteil vom 08.02.2007, Az.: L 9 AS 26/06).
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