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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06 ER   

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https://dejure.org/2006,3834
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06 ER (https://dejure.org/2006,3834)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.08.2006 - L 9 AS 349/06 ER (https://dejure.org/2006,3834)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. August 2006 - L 9 AS 349/06 ER (https://dejure.org/2006,3834)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche Gemeinschaft - Einstehensgemeinschaft - Vermutungsregelung - Beweislast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7 Abs. 3 Nr. 3c zweites Sozialgesetzbuch (SGB II); Voraussetzungen eines qualifizierten "Zusammenlebens"; Rechtsbegriff der "eheähnlichen Gemeinschaft"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7 Abs. 3 Nr. 3c zweites Sozialgesetzbuch (SGB II); Voraussetzungen eines qualifizierten "Zusammenlebens"; Rechtsbegriff der "eheähnlichen Gemeinschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vermutung des Vorliegens einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3a SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Eheähnliche Gemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06
    Der Gesetzgeber hat mit den dort gewählten Formulierungen bewusst an die im Beschluss des SG zitierte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung angeknüpft (vgl. hierzu ausführlich die Begründung des Gesetzentwurfs in Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1410, S.19 f; Wenner, a.a.O. S.147 unter erneutem Hinweis auf BVerfGE 87, 234,264; dazu auch Spellbrink in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 13 Rn 107 f und den vom SG schon zitierten Beschluss des Senats).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 15 AS 358/12

    Anrechnung von Renteneinkommen eines Mitbewohners auf einen SGB-II-Anspruch;

    Mit diesen Anforderungen knüpft das SGB II weiterhin an die Begriffsmerkmale an, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17. November 1992 - noch unter Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften - als Wesensmerkmale des damals prägenden Begriffs der "eheähnlichen Gemeinschaft" aufgestellt hat (zur begrifflichen Kontinuität auch bei heterosexuellen Partnerschaften vgl. bereits Landessozialgericht - LSG - Niedersachsen - Bremen, Beschl. v. 6. März 2006, Az. L 9 AS 89/06 ER und zur Rechtslage seit dem 01. August 2006 Beschl. v. 3. August 2006, Az. L 9 AS 349/06 ER, Spellbrink in Eicher / Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 7 Rdnr. 44 und 108; Brühl / Schoch in Münder, LPK-SGB II, 3. Aufl. 2009, § 7 Rdnr. 83; siehe auch die Begründung des Gesetzentwurfs zu dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bundestagsdrucksache 16/1410, Seite 19 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2006 - L 9 AS 689/06

    Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl. eines Anspruchs auf

    Der Gesetzgeber hat mit den dort gewählten Formulierungen bewusst an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung angeknüpft (vgl. hierzu ausführlich die Begründung des Gesetzentwurfs in Deutscher Bundestag, Drucksache 16/1410, Seite 19 ff.; Wenner, a. a. O. Seite 147; Senatsbeschluss vom 6. März 2006, L 9 AS 89/06 ER und zur neuen Rechtslage Senatsbeschluss vom 3. August 2006, L 9 AS 349/06 ER).

    Für die Glaubhaftmachung dieser Umstände ist ebenfalls der Leistungsträger pflichtig (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 3. August 2006, L 9 AS 349/06 ER; Berlit a. a. O.; in dieser Richtung auch SG Freiburg, Beschluss vom 21. Juli 2006 - S 9 AS 3120/06 ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05

    Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche

    Der Gesetzgeber hat zwischenzeitlich - allerdings nur für den Bereich des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - diese Rechtsprechung aufgegriffen, indem er im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 20. Juli 2006 (BGBl I 1706 ff), welches mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft getreten ist, unter Anderem § 7 Abs. 2 SGB II in der Weise geändert hat, dass in einem nunmehr eingefügten Absatz 3 a an das Vorliegen bestimmter Hinweistatsachen (Zusammenleben länger als 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind, Versorgung von Kindern oder Angehörigen im Haushalt oder Befugnis, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen) die normative Vermutung eines wechselseitigen Willens der Partner geknüpft wird, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (vgl. zur Neuregelung, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. August 2006 - L 9 AS 349/06 ER - juris).
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