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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16   

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https://dejure.org/2017,13054
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16 (https://dejure.org/2017,13054)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16 (https://dejure.org/2017,13054)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 (https://dejure.org/2017,13054)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den ersten 3 Monaten des Aufenthalts - Nichtanwendung auf nachziehenden ausländischen Ehegatten bei Zuzug zum ausländischen Ehegatten mit Daueraufenthaltsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht; Ehegattennachzug; Leistungsausschluss; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; Kein Leistungsausschluss für nachziehende ausländische Ehegatten eines Ausländers mit ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 3
    Leistungsausschluss, Sozialleistungen, SGB II, Familiennachzug, Ehegattennachzug, Visum, Aufenthaltserlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; GG Art. 6
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - L 3 AS 50/20

    Leistungsausschluss für drei Monate - Drittstaatsangehörige - Unbefristete

    Zur Begründung dieser Auffassung hat das SG auf die Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 24. Januar 2017 (Aktenzeichen L 9 AS 3548/16, juris) verwiesen und sich diesen angeschlossen.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris ), der sich das SG in dem angegriffenen Urteil angeschlossen hat, zu folgen ist.

    Dies mag in Fällen, in denen ein Visum zur Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung und anschließend entsprechende Aufenthaltstitel erteilt worden sind, der Fall sein (so im vom LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris, entschiedenen Fall).

    Zwar weicht der Senat im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG weder von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 37/12 R -, juris) noch von den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -) ab.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AS 3922/20
    Denn der in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II a.F. vorgesehene Leistungsausschluss für die ersten drei Monate des Aufenthalts erfasst u.a. jedenfalls nicht solche Personen, die als Familienangehörige unter den Voraussetzungen eines der in §§ 27 bis 36a AufenthG geregelten Aufenthaltsrechte (Aufenthalt aus familiären Gründen) nach Deutschland ziehen (Leopold in jurisPK-SGB II, Stand, § 7, Rn. 112; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16, juris Rn. 24ff.).
  • SG Berlin, 09.12.2019 - S 117 AS 3604/15
    Zur Begründung dieser Auffassung hat das SG auf die Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 24. Januar 2017 (Aktenzeichen L 9 AS 3548/16, juris) verwiesen und sich diesen angeschlossen.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris ), der sich das SG in dem angegriffenen Urteil angeschlossen hat, zu folgen ist.

    Dies mag in Fällen, in denen ein Visum zur Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung und anschließend entsprechende Aufenthaltstitel erteilt worden sind, der Fall sein (so im vom LSG  Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris, entschiedenen Fall).

    Zwar weicht der Senat im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG weder von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 37/12 R -, juris) noch von den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -) und des LSG  Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -) ab.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 212/20

    SGB II-Anspruch für Halbgeschwister eines Deutschen

    Es ist nicht ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber einen Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem Deutschen aufenthaltsrechtlich gestatten wollte, anderseits ein solcher Nachzug vom SGB II leistungsrechtlich sanktioniert werden sollte (BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 11 AS 754/17
    Auflage 2015, § 7 Rn 84; Korte/Thie in: Münder, SGB II, 6. Aufl. 2017, § 7 Rn 24 a.E.; vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 - vgl. ferner Beschluss des erkennenden Senats vom 19. September 2014 - L 11 AS 502/14 B ER, wonach nachziehende Familienangehörige eines Ausländers, der einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des 2. Kapitels Aufenthaltsgesetz - AufenthG - besitzt und daher aufgrund der Rückausnahme in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II ist, keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfallen, wenn sie auf der Grundlage eines zum Zwecke des Familiennachzugs erteilten Einreisevisums nach Deutschland einreisen und ihnen im Anschluss ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 6 des 2. Kapitels AufenthG erteilt wird).
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