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   LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16   

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https://dejure.org/2017,13054
LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16 (https://dejure.org/2017,13054)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16 (https://dejure.org/2017,13054)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 (https://dejure.org/2017,13054)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB-II-Leistungen; Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht; Ehegattennachzug; Leistungsausschluss; Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II; Kein Leistungsausschluss für nachziehende ausländische Ehegatten eines Ausländers mit ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, SGB II § 7 Abs. 1 S. 3
    Leistungsausschluss, Sozialleistungen, SGB II, Familiennachzug, Ehegattennachzug, Visum, Aufenthaltserlaubnis

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 2, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 1 S 3 SGB 2, § 29 AufenthG 2004, § 30 AufenthG 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den ersten 3 Monaten des Aufenthalts - Nichtanwendung auf nachziehenden ausländischen Ehegatten bei Zuzug zum ausländischen Ehegatten mit Daueraufenthaltsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; GG Art. 6
    SGB-II -Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGB II § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer während der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Hiervon ausgehend hat das BSG bereits entschieden, dass § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 von vornherein nicht den Zuzug ausländischer Ehegatten zu deutschen Staatsangehörigen erfasst (Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 33).

    Dies ist bei der Klägerin im streitigen Zeitraum bereits deshalb nicht der Fall, weil sich ihr Aufenthaltsrecht aus dem Familiennachzug ergibt und damit nicht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche (vgl. BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R -).

    Vom BSG ist bislang (lediglich) entschieden, dass Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige eines Deutschen in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind (BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R -, a.a.O.).

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 11.11.2014 (C-333/13; Rechtssache Dano) die Ausführungen des LSG dahingehend gestützt, dass er die Gültigkeit des Leistungsausschlusses innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts im Aufnahmestaat zumindest nicht in Frage gestellt habe.

    Zwar dürfte der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II während der ersten drei Monate des Aufenthalts bei Unionsbürgern (auch damit ebenso bei der Antragstellerin) nach der vorliegenden Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 EG, vereinbar sein (Gerichtshof in der Rechtssache Dano, Rechtssache C-333/13; ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet vom 04.06.2015 Rn. 55; Garcia-Nieto u.a.; Rechtssache C-299/14).

  • SG Berlin, 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausschluss von SGB-2-Leistungen nach Einreise

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Hinzu kommt, dass in Literatur und Rechtsprechung zum Teil vertreten wird, dass der Leistungsausschluss während der ersten drei Monate nicht Familienangehörige erfasst, die im Rahmen des Familiennachzugs zu einem schon länger in Deutschland lebenden Ausländer ziehen (SG Berlin, Urteil vom 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09 - ; Leopold in jurisPK-SGB II, § 7 Rn. 89; Thie in LPK-SGB II, § 7 Rn. 24 a.E.).

    Mit Blick auf den gebotenen Schutz der Ehe (Art. 6 GG) dürfte eine dahingehende einschränkende, den Ehegattennachzug ausnehmende Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II auch von Verfassungs wegen geboten sein (s. hierzu SG Berlin, Urteil vom 18.04.2011 - S 201 AS 45186/09 - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2014 - L 15 AS 393/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Das erkennende Gericht schließe sich insoweit den Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 18.03.2014 (L 15 AS 393/11) an.
  • LSG Hessen, 06.09.2011 - L 7 AS 334/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - fehlende Erwerbsfähigkeit - ausländischer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Die Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist dementsprechend einschränkend auszulegen (s. auch SG Berlin, a.a.O.; Hessisches LSG, Beschluss vom 06.09.2011 - L 7 AS 334/11 B ER - [bei einem Aufenthaltsrecht aufgrund einer Fiktionsbescheinigung]; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.09.2014 - L 11 AS 502/14 B ER - Leopold in Juris PK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 7 Rdnr 89; Thie in LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 7 Rdnr. 24).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Das Gericht gehe in Anlehnung an den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts (BSG) davon aus, dass der Vorbehalt der Bundesregierung vom 19.12.2011 gegen die Anwendung des SGB II wirksam sei (BSG, Vorlage an den Europäischen Gerichtshof vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R - juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2015 - L 2 AS 14/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Die Klägerin sei zwar, wie oben dargelegt, von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, dem Grunde nach aber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II leistungsberechtigt nach dem SGB II. Diese Regelung werde auch nicht von § 23 SGB XII verdrängt, weil diese Norm nach der Systematik des SGB XII nur für Ausländer gelte, die sich zwar tatsächlich im Inland aufhalten, aber keinen gewöhnlichen Aufenthalt hier haben, wie es bei der Klägerin aber aufgrund ihres eigenen Vortrags der Fall sei (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2014 - L 11 AS 502/14

    Aufenthaltsgesetz; Aufenthaltstitel; Ausländer; Familienangehörige;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Die Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ist dementsprechend einschränkend auszulegen (s. auch SG Berlin, a.a.O.; Hessisches LSG, Beschluss vom 06.09.2011 - L 7 AS 334/11 B ER - [bei einem Aufenthaltsrecht aufgrund einer Fiktionsbescheinigung]; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.09.2014 - L 11 AS 502/14 B ER - Leopold in Juris PK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 7 Rdnr 89; Thie in LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 7 Rdnr. 24).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Auch unter diesem Gesichtspunkt erscheinen die Erfolgsaussichten jedenfalls offen, und es könnten sich aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache G.-N. sowie den - noch nicht vorliegenden - Entscheidungsgründen des EuGH im Verfahren C-67/14 (Entscheidung vom 15.09.2015 - Alimanovic -) weiterführende rechtliche Erkenntnisse ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 11 AS 1076/14

    Leistungsausschluss für Familienangehörige eines ausländischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16
    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat hierzu durch Urteil vom 26.01.2016 (L 11 AS 1076/14) entschieden, dass Familienangehörige eines Ausländers, welcher einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Zweiten Kapitels AufenthG besitzt und daher aufgrund der Rückausnahme in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II ist, keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfallen, wenn sie auf der Grundlage eines zum Zwecke des Familiennachzugs erteilten Einreisevisums nach Deutschland einreisen und ihnen im Anschluss an eine Fiktionsbescheinigung ein Aufenthaltstitel nach dem Abschnitt 6 des Zweiten Kapitels AufenthG erteilt wird.
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - L 3 AS 50/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Zur Begründung dieser Auffassung hat das SG auf die Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 24. Januar 2017 (Aktenzeichen L 9 AS 3548/16, juris) verwiesen und sich diesen angeschlossen.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris ), der sich das SG in dem angegriffenen Urteil angeschlossen hat, zu folgen ist.

    Dies mag in Fällen, in denen ein Visum zur Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung und anschließend entsprechende Aufenthaltstitel erteilt worden sind, der Fall sein (so im vom LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris, entschiedenen Fall).

    Zwar weicht der Senat im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG weder von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 37/12 R -, juris) noch von den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -) und des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -) ab.

  • SG Berlin, 09.12.2019 - S 117 AS 3604/15
    Zur Begründung dieser Auffassung hat das SG auf die Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 24. Januar 2017 (Aktenzeichen L 9 AS 3548/16, juris) verwiesen und sich diesen angeschlossen.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris ), der sich das SG in dem angegriffenen Urteil angeschlossen hat, zu folgen ist.

    Dies mag in Fällen, in denen ein Visum zur Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung und anschließend entsprechende Aufenthaltstitel erteilt worden sind, der Fall sein (so im vom LSG  Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -, juris, entschiedenen Fall).

    Zwar weicht der Senat im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG weder von der Entscheidung des BSG (Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 37/12 R -, juris) noch von den Entscheidungen des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 26. Januar 2016 - L 11 AS 1076/14 -) und des LSG  Baden-Württemberg (Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 -) ab.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2023 - L 3 AS 3922/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Denn der in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II a.F. vorgesehene Leistungsausschluss für die ersten drei Monate des Aufenthalts erfasst u.a. jedenfalls nicht solche Personen, die als Familienangehörige unter den Voraussetzungen eines der in §§ 27 bis 36a AufenthG geregelten Aufenthaltsrechte (Aufenthalt aus familiären Gründen) nach Deutschland ziehen (Leopold in jurisPK-SGB II, Stand, § 7, Rn. 112; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16, juris Rn. 24ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 212/20

    SGB II-Anspruch für Halbgeschwister eines Deutschen

    Es ist nicht ersichtlich ist, dass der Gesetzgeber einen Familiennachzug eines Drittstaatsangehörigen zu einem Deutschen aufenthaltsrechtlich gestatten wollte, anderseits ein solcher Nachzug vom SGB II leistungsrechtlich sanktioniert werden sollte (BSG, Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 37/12 R; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.05.2023 - L 1 AS 35/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Denn der in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II a.F. vorgesehene Leistungsausschluss für die ersten drei Monate des Aufenthalts erfasst u.a. jedenfalls nicht solche Personen, die als Familienangehörige unter den Voraussetzungen eines der in §§ 27 bis 36a AufenthG geregelten Aufenthaltsrechte (Aufenthalt aus familiären Gründen) nach Deutschland ziehen (Leopold in jurisPK-SGB II, Stand, § 7, Rn. 112; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 24.01.2017 - L 9 AS 3548/16 - juris Rn. 24ff. und vom 25. Januar 2023 - L 3 AS 3922/20 - juris Rn. 58).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 11 AS 754/17
    Auflage 2015, § 7 Rn 84; Korte/Thie in: Münder, SGB II, 6. Aufl. 2017, § 7 Rn 24 a.E.; vgl. auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2017 - L 9 AS 3548/16 - vgl. ferner Beschluss des erkennenden Senats vom 19. September 2014 - L 11 AS 502/14 B ER, wonach nachziehende Familienangehörige eines Ausländers, der einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des 2. Kapitels Aufenthaltsgesetz - AufenthG - besitzt und daher aufgrund der Rückausnahme in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II ist, keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfallen, wenn sie auf der Grundlage eines zum Zwecke des Familiennachzugs erteilten Einreisevisums nach Deutschland einreisen und ihnen im Anschluss ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 6 des 2. Kapitels AufenthG erteilt wird).
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