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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 9 AS 387/07 ER   

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https://dejure.org/2007,116526
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 9 AS 387/07 ER (https://dejure.org/2007,116526)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.07.2007 - L 9 AS 387/07 ER (https://dejure.org/2007,116526)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - L 9 AS 387/07 ER (https://dejure.org/2007,116526)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2007 - L 13 AS 14/06

    Anrechnung von Sachbezügen in Form von kostenloser Verpflegung während einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 9 AS 387/07
    Nach der Rechtsprechung des 13. Senats des erkennenden Gerichts (Beschluss vom 29. Januar 2007 im verfahren L 13 AS 14/06), der die Rechtmäßigkeit einer auf den prozentualen Anteil der Ernährungskosten an der Regelleistung beschränkten Einkommensanrechnung bestätigt habe, werde die zur Hauptsache erhobene Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben können.

    So hat sich zum Beispiel der 13. Senat des erkennenden Gerichts in der vom Sozialgericht herangezogenen Entscheidung (Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen S 13 AS 14/06 ER) für eine Anrechnung als Einkommen ausgesprochen, die allerdings der Höhe nach auf den prozentualen Anteil der Verpflegungskosten an der Regelleistung, im Ergebnis also auf den Umfang der bedarfsdeckenden Wirkung der freien Verpflegung begrenzt werden soll, während zum Beispiel das SG Mannheim mit Urteil vom 28. Februar 2007 (Az. S 9 AS 3882/06) sich gegen jede Anrechnung freier Verpflegung ausgesprochen hat (so auch SG Osnabrück, Urteil vom 20.06.2007, Az. S 24 AS 189/07; vgl. insgesamt Darstellung des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 4. Juni 2007, Aktenzeichen S 8 K 2002/06).

  • SG Mannheim, 28.02.2007 - S 9 AS 3882/06

    Arbeitslosengeld II - freie Verpflegung bei stationärer Unterbringung - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 9 AS 387/07
    So hat sich zum Beispiel der 13. Senat des erkennenden Gerichts in der vom Sozialgericht herangezogenen Entscheidung (Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen S 13 AS 14/06 ER) für eine Anrechnung als Einkommen ausgesprochen, die allerdings der Höhe nach auf den prozentualen Anteil der Verpflegungskosten an der Regelleistung, im Ergebnis also auf den Umfang der bedarfsdeckenden Wirkung der freien Verpflegung begrenzt werden soll, während zum Beispiel das SG Mannheim mit Urteil vom 28. Februar 2007 (Az. S 9 AS 3882/06) sich gegen jede Anrechnung freier Verpflegung ausgesprochen hat (so auch SG Osnabrück, Urteil vom 20.06.2007, Az. S 24 AS 189/07; vgl. insgesamt Darstellung des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 4. Juni 2007, Aktenzeichen S 8 K 2002/06).
  • SG Osnabrück, 20.06.2007 - S 24 AS 189/07

    Kürzung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wegen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 9 AS 387/07
    So hat sich zum Beispiel der 13. Senat des erkennenden Gerichts in der vom Sozialgericht herangezogenen Entscheidung (Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen S 13 AS 14/06 ER) für eine Anrechnung als Einkommen ausgesprochen, die allerdings der Höhe nach auf den prozentualen Anteil der Verpflegungskosten an der Regelleistung, im Ergebnis also auf den Umfang der bedarfsdeckenden Wirkung der freien Verpflegung begrenzt werden soll, während zum Beispiel das SG Mannheim mit Urteil vom 28. Februar 2007 (Az. S 9 AS 3882/06) sich gegen jede Anrechnung freier Verpflegung ausgesprochen hat (so auch SG Osnabrück, Urteil vom 20.06.2007, Az. S 24 AS 189/07; vgl. insgesamt Darstellung des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 4. Juni 2007, Aktenzeichen S 8 K 2002/06).
  • LSG Hessen, 31.03.2020 - L 4 AY 4/20

    Die Anwendung der Anspruchseinschränkung nach § 1a Abs. 2 i.V.m. § 1a Abs. 1

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung kommt den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, also namentlich der Rechtmäßigkeit beziehungsweise der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, soweit sie sich im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung beurteilen lässt, eine wesentliche Bedeutung zu (vgl. zu dem im Einzelnen umstrittenen Maßstab für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Hessisches LSG, Beschluss vom 26. März 2007 - L 9 AS 387/07 ER - sowie Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn. 12 ff.).
  • LSG Hessen, 26.02.2020 - L 4 AY 14/19

    § 1a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG ist im Lichte der Urteile des

    Den Erfolgsaussichten in der Hauptsache, also namentlich der Rechtmäßigkeit beziehungsweise der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, kommt dabei, soweit sie sich im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung beurteilen lässt, erhebliche Bedeutung zu (vgl. zu dem im Einzelnen umstrittenen Maßstab für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Hessisches LSG, Beschluss vom 26. März 2007 - L 9 AS 387/07 ER - sowie Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn. 12 ff.).
  • LSG Hessen, 23.06.2022 - L 4 AY 13/22

    Asylbewerberleistungsrecht

    Den Erfolgsaussichten in der Hauptsache, also namentlich der Rechtmäßigkeit beziehungsweise der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, kommt dabei, soweit sie sich im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung beurteilen lässt, erhebliche Bedeutung zu (vgl. zu dem im Einzelnen umstrittenen Maßstab für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Hessisches LSG, Beschluss vom 26. März 2007 - L 9 AS 387/07 ER - sowie Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 86b Rn. 12 ff.).
  • LSG Hessen, 31.05.2019 - L 4 AY 7/19

    1. Bei einer Leistungsabsenkung ist eine hinreichende Bestimmtheit nur gegeben,

    Die bei der Entscheidung über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86 Abs. 1 SGG gebotene Interessenabwägung muss sich auf alle öffentlichen und privaten Interessen erstrecken, die im Einzelfall von Bedeutung sind; den Erfolgsaussichten in der Hauptsache, also namentlich der Rechtmäßigkeit beziehungsweise der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, kommt dabei, soweit sie sich im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung beurteilen lässt, erhebliche Bedeutung zu (vgl. zu dem im Einzelnen umstrittenen Maßstab für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung: Hess. LSG, Beschluss vom 26. März 2007 - L 9 AS 387/07 ER - sowie Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, § 86b Rn. 12 ff.).
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