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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2008 - L 9 AS 397/08 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15735
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2008 - L 9 AS 397/08 ER (https://dejure.org/2008,15735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.07.2008 - L 9 AS 397/08 ER (https://dejure.org/2008,15735)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - L 9 AS 397/08 ER (https://dejure.org/2008,15735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Herstellung der Berufungsfähigkeit bzw. Beschwerdefähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGG; § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG
    Zulässigkeit einer Beschwerde in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Falle eines durch willkürlich überhöhte Anträge gesteigerten Beschwerdewertes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im Falle eines durch willkürlich überhöhte Anträge gesteigerten Beschwerdewertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 144 Abs. 1 Nr. 1 § 172 Abs. 3 Nr. 1
    Berechnung des Beschwerdewerts im sozialgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.01.2013 - L 11 AS 526/12

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Wertes

    Ein auf diese Weise ohne jede Begründung gebliebener, allein dem Betrage nach geltend gemachter Anspruch bleibt jedoch bei der Berechnung des Beschwerdewerts nach § 144 1 Nr. 1 SGG außer Betracht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juli 2008 - L 9 AS 397/08 ER; Urteil vom 25. September 2008 - L 8 SO 155/06, NdsRpfl 2009, 35; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2010 - L 10 AS 334/10 B ER; Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching (Hrsg), Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht - BeckOK Sozialrecht, § 144 SGG Rn 24; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 144 Rn 14a mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2010 - L 10 AS 334/10

    Beschwerdewert; unbestimmter Antrag

    Dies gilt nicht nur, weil sie zu einer sachgerechten Auslegung/Bestimmung des erster Instanz erhobenen Anspruchs ungeeignet sind, sondern folgt auch daraus, dass die Zulässigkeit des Rechtsmittels generell nicht von willkürlichen/rechtsmissbräuchlichen Handlungen der Beteiligten abhängen soll (BSG, Urteil vom 28. Februar 1978 - SozR 1500 § 146 Nr. 7 und Urteil vom 07. Dezember 1983 - SozR 1500 § 144 Nr. 24 für Fälle der Berufungsbeschränkung, LSG Nds/Bremen, Beschluss vom 29. Juli 2008 - L 9 AS 397/08 ER für zusätzlich erhobene unsubstantiierte Ansprüche, ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2008 - L 9 KR 47/04 NZB - Beschlüsse zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 7 AS 709/15

    Klageerweiterung; Statthaftigkeit der Berufung; willkürlich überhöhte

    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen nämlich solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008, L 9 AS 397/08; BSG, Urteil vom 05. März 1980, 9 RV 44/78 = SozR 1500, § 148 Nr. 5; ähnlich auch BSG, Urteil vom 22. August 1990, 10 RKg 29/88 in BSGE 67, 194, 195; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 144 Rdnr. 37; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., S. 303; Frehse in Jansen [Herausgeber], Sozialgerichtsgesetz, 3. Aufl., § 144, S. 710; Bernsdorff in Hennig, SGG, Loseblatt, Stand Februar 2009, § 144 Rdnr. 27).".
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