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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 431/09   

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https://dejure.org/2009,18591
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 431/09 (https://dejure.org/2009,18591)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.05.2009 - L 9 AS 431/09 (https://dejure.org/2009,18591)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - L 9 AS 431/09 (https://dejure.org/2009,18591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Beschwerdewert - Berechnung - keine Berücksichtigung unwillkürlicher Anträge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewährung von Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) anlässlich der Geburt eines Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Beihilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) anlässlich der Geburt eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 591
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2008 - L 9 AS 397/08

    Zulässigkeit einer Beschwerde in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 431/09
    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen nämlich solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008, L 9 AS 397/08; BSG, Urteil vom 05. März 1980, 9 RV 44/78 = SozR 1500, § 148 Nr. 5; ähnlich auch BSG, Urteil vom 22. August 1990, 10 RKg 29/88 in BSGE 67, 194, 195; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 144 Rdnr. 37; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., S. 303; Frehse in Jansen [Herausgeber], Sozialgerichtsgesetz, 3. Aufl., § 144, S. 710; Bernsdorff in Hennig, SGG, Loseblatt, Stand Februar 2009, § 144 Rdnr. 27).
  • BSG, 05.03.1980 - 9 RV 44/78

    Rechtsmißbrauch im Prozeß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 431/09
    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen nämlich solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008, L 9 AS 397/08; BSG, Urteil vom 05. März 1980, 9 RV 44/78 = SozR 1500, § 148 Nr. 5; ähnlich auch BSG, Urteil vom 22. August 1990, 10 RKg 29/88 in BSGE 67, 194, 195; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 144 Rdnr. 37; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., S. 303; Frehse in Jansen [Herausgeber], Sozialgerichtsgesetz, 3. Aufl., § 144, S. 710; Bernsdorff in Hennig, SGG, Loseblatt, Stand Februar 2009, § 144 Rdnr. 27).
  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 29/88

    Zulässigkeit der Berufung bei Rechtsstreit um das Kindergeld für mehrere Kinder,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 431/09
    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen nämlich solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2008, L 9 AS 397/08; BSG, Urteil vom 05. März 1980, 9 RV 44/78 = SozR 1500, § 148 Nr. 5; ähnlich auch BSG, Urteil vom 22. August 1990, 10 RKg 29/88 in BSGE 67, 194, 195; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, § 144 Rdnr. 37; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl., S. 303; Frehse in Jansen [Herausgeber], Sozialgerichtsgesetz, 3. Aufl., § 144, S. 710; Bernsdorff in Hennig, SGG, Loseblatt, Stand Februar 2009, § 144 Rdnr. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2020 - L 21 AS 1285/18
    Allerdings sollen in die Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur solche Begehren nicht mit eingehen, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - L 9 AS 431/09 -, Rn. 9, juris).
  • LSG Sachsen, 15.10.2015 - L 7 AS 709/15

    Klageerweiterung; Statthaftigkeit der Berufung; willkürlich überhöhte

    So hat das LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.05.2009 - L 9 AS 431/09, juris, RdNrn.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 03.08.2011 - L 2 AS 116/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderung an die Annahme eines

    Die in der Beschwerdeinstanz weiter verfolgten Anträge der Antragsteller sind auch nicht willkürlich gestellt, um eine ansonsten nicht zulässige Berufung bzw. Beschwerde und damit eine weitere Sachprüfung durch eine weitere Instanz zu ermöglichen (vgl. BSG v. 22.08.1990 - 10 RKg 29/88 - Juris; LSG Niedersachsen-Bremen v. 18.05.2009 - L 9 AS 431/09 - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 15 AS 114/12
    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen solche Begehren nicht ein, die offensichtlich einer rechtlichen Grundlage entbehren und die daher darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit zu erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 1990 - 10 RKg 29/88 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2008 - L 8 SO 155/06 - sowie Beschlüsse vom 29. Juli 2008 - L 9 AS 397/08 ER - und vom 18. Mai 2009 - L 9 AS 431/09 - Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 144 Rn. 14a m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 9 AS 323/16
    Zwar wird bei der Berechnung des Wertes des Beschwerdegegenstandes in Fällen von Rechtsmissbrauch ein mit der Berufung weiterverfolgtes erstinstanzliches Begehren nicht berücksichtigt, wenn ein Kläger vor dem SG einen Antrag willkürlich und missbräuchlich nur gestellt hat, um die Berufungsfähigkeit zu erreichen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juli 2008 - L 9 AS 397/08 ER, Urteil vom 25. September 2008 - L 8 SO 155/06, Beschluss vom 18. Mai 2009 - L 9 AS 431/09; Beschluss vom 8. Januar 2013 - L 11 AS 526/12), aber einen Fall von Rechtsmissbrauch nimmt der Senat hier nicht an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2010 - L 9 AS 249/10
    Der Senat geht zwar in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass unbegründete Erhöhungen des Klageantrags, die nicht nachvollziehbar gemacht werden und dazu dienen sollen, die sonst nicht mögliche Berufungsmöglichkeit zu erlangen, rechtsmissbräuchlich sein können (Senatsbeschluss v. 18. Mai 2009, L 9 AS 431/09, der den Beteiligten bekannt ist mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; vgl. erneut Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Aufl., § 144 Rn 14a).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2009 - L 9 AS 1002/09
    In die Berechnung des Beschwerdewerts gehen nämlich solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- bzw. Beschwerdefähigkeit herzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009, Az.: L 9 AS 431/09, in NZS 2009, 591 f. m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2009 - L 9 AS 405/08
    In die Berechnung des Beschwerdewertes gehen indes solche Begehren nicht mit ein, die ohne erkennbaren Grund verfolgt werden und deshalb darauf schließen lassen, es würden willkürlich überhöhte Anträge gestellt, um die Berufungs- und Beschwerdefähigkeit sicherzustellen (vgl. Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 144 Rdnr. 14a und 20; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 29. Juli 2008, L 9 AS 397/08 ER und Beschluss vom 18. Mai 2009, L 9 AS 431/09).
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