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   LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06 ER   

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https://dejure.org/2006,15788
LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06 ER (https://dejure.org/2006,15788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.04.2006 - L 9 AS 44/06 ER (https://dejure.org/2006,15788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. April 2006 - L 9 AS 44/06 ER (https://dejure.org/2006,15788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 SGB 2, § 23 Abs 1 S 1 SGB 2, § 23 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - abweichende Erbringung von Regelleistungen - Sonderbedarf - Teilnahme an einer Familienfeier

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsverpflichtung wegen gehabter Aufwendungen für eine Familienfeier im Wege der einstweiligen Anordnung; Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06

    Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - abweichende Erbringung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Das zeitgleich bemühte einstweilige Rechtsschutzverfahren hatte keinen Erfolg (Sozialgericht Kassel, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - S 1 AS 551/05 ER); über die bei dem Hessischen Landessozialgericht dagegen eingelegte Beschwerde ist noch nicht entschieden (L 9 AS 43/06 ER).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 43/06 ER verwiesen.

    - Soweit der Antragsteller die pauschale Erhöhung der Regelleistung um mindestens 19 % begehrt, ist dies Gegenstand des Beschwerdeverfahrens L 9 AS 43/06 ER zu dem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 1 AS 551/05 ER, welches zeitlich früher (am 18. November 2005) als das dem anhängigen Beschwerdeverfahren vorausgehende Einstweilige Rechtsschutzverfahren S 1 AS 40/06 ER (am 16. Januar 2006) bei dem Sozialgericht Kassel anhängig gemacht wurde.

  • RG, 21.12.1893 - IV 241/93

    Vorläufiger Rechtsschutz; Sozialhilfe; Gegenwärtige Notlage; Dringlichkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Der hier streitbefangene Bedarf "Aufwendungen für eine Familienfeier" erfüllt die engen Voraussetzungen einer Unabweisbarkeit nicht: Die Teilnahme an einer Familienfeier (z. B. Silberhochzeit, Geburtstagsfeier, Kindergeburtstag) dient dem allgemeinen persönlichen Bedürfnis der Aufrechterhaltung, Festigung und Vertiefung zwischenmenschlicher Beziehungen, hat jedoch nicht die herausragende - religiöse oder gesellschaftliche - Bedeutung, wie sie für die Taufe, die Erstkommunion oder die Eheschließung anerkannt ist, was nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) einmalige Leistungen für die Ausrichtung entsprechender Feiern begründen konnte (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht vom 30. Dezember 1993, BS IV 241/93; Lehr- und Praxiskommentar, BSHG, 4. Auflage, § 21 Rdnr. 45 - 48 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • SG Berlin, 23.11.2005 - S 37 AS 8519/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    In der Rechtsprechung wurden Sonderregelleistungsbedarfe in Einzelfällen anerkannt: aufgrund der Pflege und Betreuung eines kranken Kindes (Sozialgericht Berlin vom 23. November 2005 - S 37 AS 8519/05 ER), aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind (SG Dresden vom 5. November 2005 - S 23 AS 982/05 ER) sowie aufgrund krankheitsbedingter Kosten für Heil- und Körperpflegemittel (SG Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05
    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die gegenwärtigen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (HLSG vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; LSG Baden-Württemberg vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER - B).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 M 112/92

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz kommt zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage in Betracht (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; Hessisches Landessozialgericht - HLSG - vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER).
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Die Inanspruchnahme von einstweiligem Rechtsschutz kommt zur Beseitigung einer in der Vergangenheit entstandenen und bis in die Gegenwart fortwirkenden Notlage in Betracht (Oberverwaltungsgericht Schleswig vom 13. Januar 1993 - 5 M 112/92; Hessisches Landessozialgericht - HLSG - vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Zuschussweise Erbringung von Geldleistungen durch Übernahme der notwendigen

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    Für die Beurteilung der Anordnungsvoraussetzungen sind regelmäßig die gegenwärtigen Verhältnisse im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich (HLSG vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER; LSG Baden-Württemberg vom 17. August 2005 - L 7 SO 2117/05 ER - B).
  • SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - krankheitsbedingte Kosten für Heil- und

    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    In der Rechtsprechung wurden Sonderregelleistungsbedarfe in Einzelfällen anerkannt: aufgrund der Pflege und Betreuung eines kranken Kindes (Sozialgericht Berlin vom 23. November 2005 - S 37 AS 8519/05 ER), aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind (SG Dresden vom 5. November 2005 - S 23 AS 982/05 ER) sowie aufgrund krankheitsbedingter Kosten für Heil- und Körperpflegemittel (SG Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER).
  • SG Lüneburg, 11.08.2005 - S 30 AS 328/05
    Auszug aus LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AS 44/06
    In der Rechtsprechung wurden Sonderregelleistungsbedarfe in Einzelfällen anerkannt: aufgrund der Pflege und Betreuung eines kranken Kindes (Sozialgericht Berlin vom 23. November 2005 - S 37 AS 8519/05 ER), aufgrund der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind (SG Dresden vom 5. November 2005 - S 23 AS 982/05 ER) sowie aufgrund krankheitsbedingter Kosten für Heil- und Körperpflegemittel (SG Lüneburg vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER).
  • SG Berlin, 15.02.2012 - S 174 AS 28285/11

    Schülerschreibtisch für Hartz IV-Empfängerin

    Er ist zudem abzugrenzen gegenüber den Fällen, wo es sich nicht um eine erstmalige Ausstattung handelt, sondern um einen Erhaltungs- bzw. Ergänzungsbedarf (vgl. SG Lüneburg, Beschluss vom 05.04.2006, S 25 AS 343/06 ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 10.04.2006, L 9 AS 44/06 ER; zum am 01.04.2011 in Kraft getretenen gleichlautenden § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II: Münder in LPK-SGB 11, 4. Aufl., § 23, Rn. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2008 - L 12 AS 57/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Zuschuss zur Anschaffung von

    Während die Gewichtszu- bzw. Gewichtsabnahme im Erwachsenenalter insbesondere, soweit sie krankheitsbedingt erfolgt, einen zumindest nicht regelmäßig vorkommenden und damit weniger planbaren Umstand darstellt, ist dieses vorliegend gerade nicht der Fall (vgl. Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 10.04.2006, Az.: L 9 AS 44/06 ER).
  • LSG Hessen, 11.04.2006 - L 9 AS 43/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung von Anordnungsgrund und -anspruch -

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte sowie der Beiakte L 9 AS 111/05 ER und L 9 AS 44/06 ER verwiesen.

    Ungeachtet dessen sind konkret darzulegende Bedarfe in jedem Einzelfall zu prüfen (vgl. Bewerbungskosten im Parallelverfahren L 9 AS 111/05 ER; Familienfeierkosten im Parallelverfahren L 9 AS 44/06 ER).

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