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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07 ER   

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https://dejure.org/2007,7283
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07 ER (https://dejure.org/2007,7283)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.09.2007 - L 9 AS 489/07 ER (https://dejure.org/2007,7283)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. September 2007 - L 9 AS 489/07 ER (https://dejure.org/2007,7283)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abschlag für Warmwasseraufbereitung - vorherige Zusicherungen bei Umzug

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 SGB II; § 22 Abs. 2 S. 1 SGB II; § 22 Abs. 3 S. 1, 2 SGB II
    Anspruch eines Hilfeempfängers auf Abgabe einer Zusicherung zur Übernahme von Aufwendungen und Mietkaution für eine künftig anzumietende Wohnung ohne konkretisiertes Wohnungsangebot; Höhe von als angemessen zu beurteilenden Aufwendungen für eine Wohnung unter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hilfeempfängers auf Abgabe einer Zusicherung zur Übernahme von Aufwendungen und Mietkaution für eine künftig anzumietende Wohnung ohne konkretisiertes Wohnungsangebot; Höhe von als angemessen zu beurteilenden Aufwendungen für eine Wohnung unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Abschlag für Warmwasseraufbereitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen, 29.03.2007 - L 3 AS 101/06

    Zulassung der Berufung im Gerichtsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07
    Kosten der Warmwasserbereitung sind aus dem Regelsatz nach § 20 Abs. 1 SGB II in der Regelleistung enthalten (Abweichung von LSG Sachsen, Urteil vom 29. März 2007, L 3 AS 101/06).

    Im Gegensatz zu der von ihm unter Berufung auf das Sächsische Landessozialgericht (Urteil vom 29. März 2007, Az. L 3 AS 101/06) vertretenen Auffassung entspricht jedoch zur Überzeugung des erkennenden Gerichts die Berücksichtigung eines Warmwasserabschlags der geltenden Gesetzeslage.

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07
    Soweit sie im Ansatz geeignet sein mögen, die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 1 SGB II in Frage zu stellen, sind solche Zweifel aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung (Urt. v. 23. November 2006, Az. B 11b AS 1/06 R) bereits in einer Weise geklärt, die keine für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht hinreichenden Gründe mehr erkennen lässt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2007 - L 9 AS 27/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Zulassung der Berufung wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 24. Juli 2007 im Verfahren L 9 AS 27/07 NZB ausgeführt hat, geht das Argument des Sächsischen Landessozialgerichts, der Gesetzgeber sei dem Irrtum erlegen gewesen, mit § 20 Abs. 1 SGB II für eine dem früheren BSHG entsprechende Bedarfsdeckung gesorgt zu haben (a. a. O. Rdnr. 79), so dass eine über die Regelleistung hinausgehende Übernahme der Energiekosten zur Warmwasserbereitung dem von Gesetzgeber gewollten Ergebnis entspreche (a. a. O., Rdnr. 87), fehl; denn es zielt in Wahrheit auf einen bloßen Motivirrtum des Gesetzgebers ab, dessen Vorliegen nur die vom erkennenden Senat vertretene Auffassung stützen würde, dass der Bundesgesetzgeber den in § 20 Abs. 1 SGB II festgesetzten Betrag der Regelleistung für ausreichend gehalten und gerade deshalb auch die Kosten der Warmwasserbereitung mit ihr als abgegolten betrachtet und einer gesonderten Übernahme entzogen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AS 3135/06

    Arbeitslosengeld II - Heizkosten - Warmwasseraufbereitung über Heizung - Abzug

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2007 - L 9 AS 489/07
    Auszugehen wäre vielmehr ggf. von dem ideellen Kostenanteil der Warmwasserkosten, den die sozialgerichtliche Rechtsprechung bislang - bezogen auf die volle Regelleistung von 345,-- Euro - mit 6, 23 Euro beziffert hat (vgl. zuletzt LSG BW, Urt. v. 24. Mai 2007, Az. L 7 AS 3135/06) und nach dessen Rückrechnung auf die vom Beschwerdeführer bezogene Regelleistung von 312,-- Euro sich ein Betrag von noch 5, 63 Euro ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2012 - L 11 AS 635/11

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze für

    Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass ein Einzug in eine kostenangemessene Wohnung erfolgen soll (vgl. Berlit in: Lehr und Praxiskommentar - SGB 11, 4. Auflage 2011, § 22 Rn 158; vgl. ebenfalls LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. September 2007 - L 9 AS 489/07 ER -).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Ein konkretes Wohnungsangebot ist jedoch nicht mehr Gegenstand des Verfahrens, weil das anfänglich vorgetragene Angebot einer Mietwohnung in der K-M-S in F nicht mehr zur Verfügung steht."; Bayerisches LSG, Urt. v. 25.01.2008 - L 7 AS 93/07, juris, Rn. 44 - "Die Kläger können für Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten keine "Blanko-Zusage" verlangen."; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.07.2008 - L 7 AS 2809/08 ER-B, juris, Rn. 7 f.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 07.09.2007 - L 9 AS 489/07 ER, juris, Rn. 15; Piepenstock in: Schlegel/Voelzke, ju-risPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 22, Rn. 182 - "Bei der Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 2 SGB II handelt es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 34 SGB X. Gegenstand der Zusicherung ist die Übernahme der Unterkunftskosten für eine konkrete Unterkunft in konkreter Höhe.

    Für den hier vorliegenden Fall, in dem die begehrte Wohnung sogar anderweitig an einen Dritten vergeben wird - und dem Leistungsberechtigten nicht mehr für eine zukünftige Nutzung offensteht -, wird allgemein davon ausgegangen, dass für den Leistungsberechtigten erst Recht kein Rechtsschutzbedürfnis nach Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II mehr gegeben sein kann (so ausdrücklich auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 23.03.2015, juris, Rn. 16 - "Mit der anderweitigen Vermietung dieser Wohnung ist das Rechtsschutzbedürfnis der Antragsteller entfallen. Ein Rechtsschutzinteresse ist zu verneinen, wenn die weitere Rechtsverfolgung einem Antragsteller keinerlei rechtliche oder tatsächliche Vorteile mehr bringen, das Rechtsschutzziel also nicht mehr erreicht werden kann [ ]. Eine Zusicherung zu den Unterkunftskosten für eine konkrete Wohnung, die die Antragsteller wegen anderweitiger Vermietung nicht mehr beziehen können, bringt für die Antragsteller keinerlei Vorteil mehr."; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.05.2011 - L 19 AS 629/11 B ER, juris, Rn. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 07.09.2007 - L 9 AS 489/07 ER, juris, Rn. 15; Boerner, in: Löns/Herold-Tews, SGB 11, 3. Auflage 2011, § 22 SGB II, Rn. 88).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2008 - L 7 AS 2809/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Wohnungsbeschaffungskosten -

    Das SG hat im angefochtenen Beschluss indessen nicht beachtet, dass eine Zusicherung nach § 22 Abs. 3 SGB II, die zweifellos einen Verwaltungsakt im Sinne der §§ 31, 34 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuchs (SGB X) darstellt (vgl. Berlit, a.a.O., Rdnr. 106; Lang/Link, a.a.O., Rdnr. 85; Schmidt in Oestreicher, SGB II, § 22 Rdnr. 125), - ebenso wie die Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II und möglicherweise anders als die Zusicherung nach § 22 Abs. 2a SGB II (vgl. hierzu Berlit, a.a.O., Rdnr. 85 einerseits; Lang/Link, a.a.O., Rdnr. 80u andererseits) - erst abgegeben werden kann, wenn dem Grundsicherungsträger ein bestimmtes, nach Lage der Wohnung sowie den aufzuwendenden Kosten konkretisiertes Wohnungsangebot vorliegt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. September 2007 - L 9 AS 489/07 ER - ).
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