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   LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13   

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LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13 (https://dejure.org/2015,47805)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13 (https://dejure.org/2015,47805)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. September 2015 - L 9 AS 5084/13 (https://dejure.org/2015,47805)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 2, § 12 Abs 3 SGB 2, § 12 Abs 4 S 3 SGB 2, § 130 Abs 1 S 1 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Auskehrung des Rückkaufswertes einer gekündigten Lebensversicherung auf ein überzogenes Girokonto - Schuldentilgung - wesentliche Änderung des Verkehrswertes des Vermögens - sozialgerichtliches Verfahren - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 12

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Vermögen bei der Auskehrung des Rückkaufswertes einer gekündigten Lebensversicherung auf ein überzogenes Girokonto; Ermessen des Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils im Berufungsverfahren des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Die Verwendung eigenen Vermögens (hier einer gekündigten Lebensversicherung) nach § 12 SGB II zur Schuldentilgung in Form des Ausgleichs eines Kontosolls führt zu dessen Verbrauch (Abgrenzung zur Berücksichtigung des einem Konto zugeflossenen und gutgeschriebenen Einkommens nach § 11 SGB II im Rahmen einer Kontokorrentabrede, s. BSG 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R -,SozR 4-4200 § 11 Nr. 70 m.w.N.).

    Dieser normative Zufluss (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R -, juris) unterscheidet sich von der Regelung in § 12 Abs. 4 SGB II, die ihrerseits ausdrücklich auf den Verkehrswert des Vermögens abstellt, wobei - bei der Vermögensbewertung - nur die Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind, die auf dem Vermögenswert lasten.

    Zur Frage, inwieweit Zahlungen auf ein Kontosoll zu berücksichtigen sind, hat das BSG bislang nur im Rahmen der Berücksichtigung von Einkommen entschieden (zuletzt Urteil vom 29.04.2015, a.a.O.) und darin nochmals dargelegt, dass zwischen dem Zufluss einer einmaligen Einnahme, die durch die normativ vorgegebene Aufteilung in einem Verteilzeitraum zu berücksichtigen ist, und den bereiten Mitteln, die in den Monaten des Verteilzeitraums tatsächlich zur Verfügung stehen, zu unterscheiden ist.

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Die Auffassung des Senats wird darüber hinaus durch die vom 13. Senat zitierte Entscheidung des BSG (Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R -, SozR 4-4220 § 6 Nr. 3, SozR 4-4300 § 206 Nr. 3, juris Rn. 29 für den Fall einer wirksamen Abtretung eines Bausparvertrages an die Schwester als im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung ab diesem Zeitpunkt zu berücksichtigende Vermögensreduzierung) bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2011 - L 13 AS 4496/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Bausparguthaben -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Der Entscheidung im Verfahren L 13 AS 4496/10 des LSG Baden-Württemberg lag ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde.
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Dies gilt ohne Einschränkungen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R -, juris, dort Rn. 11, und zuvor schon BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -, BSGE 112, 229-235, SozR 4-4200 § 11 Nr. 57) auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über den Verteilzeitraum hinweg.
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Dies gilt ohne Einschränkungen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R -, juris, dort Rn. 11, und zuvor schon BSG, Urteil vom 29.11.2012 - B 14 AS 33/12 R -, BSGE 112, 229-235, SozR 4-4200 § 11 Nr. 57) auch bei Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme über den Verteilzeitraum hinweg.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Damit ist eine wesentliche Änderung im Verkehrswert des Vermögens eingetreten, weil sein Aktivvermögen - und nur hierauf kommt es bei der Berücksichtigung von Vermögen, jetzt mit dem Stichtag 09.07.2012, an - nunmehr auf einen Wert unterhalb der Freibeträge (7.650,00 EUR) fiel (vgl. zur Berücksichtigung fiktiven Vermögens im Recht der Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R -, juris, dort Rn. 25).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Diese unterliegt dem Verwertungsausschluss nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II. An der Angemessenheit der genutzten Eigentumswohnung bestehen angesichts einer (Gesamt-)Wohnfläche von 78 m² kein Zweifel, nachdem die Rechtsprechung auch für einen Einpersonenhaushalt eine Wohnfläche von 80 m² nicht für unangemessen hält (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R -, juris).
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Freilich bestehen an der vom SG vorgenommenen Wertung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG keine durchgreifenden Bedenken, dass diese zur Deckung des Bedarfes mit dem den Freibetrag übersteigenden Teil heranzuziehen war (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R -, BSGE 99, 77-87) und keinem Verwertungsausschluss unterlag.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 143/07

    Einsatz von Vermögen zur Behebung einer aktuellen Hilfsbedürftigkeit bei der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Diese wesentliche, weil sich auf den Anspruch auf Leistungen auswirkende Änderung hat der Beklagte ohne erneuten Antrag im laufenden Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, wie das SG ebenfalls zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 11.03.2008 - L 7 AS 143/07 -, juris) ausgeführt hat (ebenso Radüge in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 12 Rn. 207, der darauf hinweist, dass Abs. 4 Satz 3 zunächst in denjenigen Fallgestaltungen anwendbar sei, in denen Änderungen in den Vermögensverhältnissen in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und Bezugsbeginn der Leistungen der Grundsicherung eintreten; ebenso [Wertänderung vor Erlass des Verwaltungsaktes] Mecke in Eicher, SGB 11, 3. Aufl., § 12 Rn. 135).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13
    Dass das SG hier (auch) über die Leistungshöhe entschieden hat, steht einer Entscheidung dem Grunde nach in der Berufungsinstanz nicht entgegen, da das Ermessen, ob ein Grundurteil zu erlassen ist, im Rechtsmittelverfahren auf das Berufungsgericht übergeht (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 130 Rn. 3 m.w.N., Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28.10.2009 - B 14 AS 64/08 R -, juris).
  • LSG Bayern, 23.07.2015 - L 11 AS 681/14

    Arbeitslosengeld II, Aufhebung der Leistungsbewilligung, Hilfebedürftigkeit

  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rückwirkung des Leistungsantrags auf den

    Denn zu berücksichtigen ist allein das tatsächlich vorhandene Vermögen; fiktives Vermögen bleibt unberücksichtigt (so zur Alhi, BSG vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 RdNr 25 mwN; zum SGB II: Bayerisches LSG vom 23.7.2015 - L 11 AS 681/14 - juris RdNr 19 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.9.2015 - L 9 AS 5084/13 - juris RdNr 27; Frank in GK-SGB II, K § 12 RdNr 8, Stand April 2016; Geiger in LPK-SGB II, 6. Aufl 2017, § 12 RdNr 96; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 RdNr 218, Stand Januar 2016; Lange in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 12 RdNr 28; Radüge/Formann in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 12 RdNr 37; jeweils mwN).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2018 - L 18 AS 2447/16

    Aufhebung der Bewilligung von Grundsicherungsleistungen bei grob fahrlässigem

    Tritt insofern durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umstände eine Änderung des Verkehrswertes ein, ist dieser zu berücksichtigen, ohne dass es auf den Grund für die Vermögensänderung ankommt (vgl Bayerisches LSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 11 AS 681/14 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. September 2015 - L 9 AS 5084/13 - juris).
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