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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06 ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06 ER (https://dejure.org/2006,7200)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.10.2006 - L 9 AS 529/06 ER (https://dejure.org/2006,7200)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER (https://dejure.org/2006,7200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Darlehen für Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft - Ermessensreduzierung - keine Angemessenheitsprüfung bei neuem Leistungsbezieher

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 5 S. 2 SGB II; § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II
    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Gericht; Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit; Gefahr der Wohnungslosigkeit; Zulässigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Gericht; Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit; Gefahr der Wohnungslosigkeit; Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 5 S. 2
    Prüfung der Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06

    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06
    Es mag zwar darüber gestritten werden, ob es für das Gebiet der Stadt Hannover zutreffend ist, auf die Wohngeldtabelle abzustellen (vgl. hierzu: Senatsbeschluss vom 8. März 2006 in L 9 AS 69/06 ER; vgl. aber auch Beschluss vom 7. August 2006 L 9 AS 211/06 ER, in dem deutlich gemacht wird, dass es dafür auf eine gesteigerte Glaubhaftmachung seitens des Leistungsträgers ankommt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06
    Es mag zwar darüber gestritten werden, ob es für das Gebiet der Stadt Hannover zutreffend ist, auf die Wohngeldtabelle abzustellen (vgl. hierzu: Senatsbeschluss vom 8. März 2006 in L 9 AS 69/06 ER; vgl. aber auch Beschluss vom 7. August 2006 L 9 AS 211/06 ER, in dem deutlich gemacht wird, dass es dafür auf eine gesteigerte Glaubhaftmachung seitens des Leistungsträgers ankommt).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2016 - L 7 AS 170/16

    Darlehensweise Übernahme von Heiz- und Stromschulden durch den SGB-II-Träger;

    Denn eine gezielte Herbeiführung der Notlage zu Lasten des Leistungsträgers kann nicht hingenommen werden (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26.10.2006 - L 9 AS 529/06 ER - und vom 28.05.2009 - L 7 AS 546/09 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2010 - L 13 AS 147/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung,Übernahme

    Eine gezielte Herbeiführung der Notlage zu Lasten des Leistungsträgers kann nicht hingenommen werden (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER - Streichsbier in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage, § 34 Rdn. 7 zu der Parallelvorschrift des § 34 SGB XII).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 28 B 269/07

    Arbeitslosengeld II - keine Übernahme von Mietschulden zur Sicherung einer

    Bei der Prüfung, ob Mietrückstände nach § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II zu übernehmen sind, ist auch bei neu in den Bezug tretenden Leistungsberechtigten nur die Übernahme von Mietschulden gerechtfertigt, die der Sicherung einer im Sinne des Abs. 1 kostenangemessenen Unterkunft dienen (entgegen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER).

    Der Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II, wonach bei neu in den Bezug von SGB II Leistungen Kommenden zunächst die Unterkunftskosten in voller Höhe zu übernehmen sind, ist keine andere Wertung des Gesetzgebers zu entnehmen (so aber Landessozialgericht Bremen-Niedersachsen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER, zitiert nach juris, dort RdNr. 20).

  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Bei dieser Ermessensentscheidung sind im Rahmen von § 22 Abs. 8 SGB II in einer umfassenden Gesamtschau die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, weil die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des evtl. von der Räumung bedrohten Personenkreises und insbesondere die Frage der Betroffenheit von Kleinkindern oder Behinderten, das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten in Form eines erstmaligen oder wiederholten Rückstands sowie Bemühungen, entstandener Rückstände auszugleichen, und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe - etwa durch das Bemühen um vertretbare Ratenzahlung bei den Gläubigern - zu berücksichtigen sind (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07

    Darlehensweise Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung drohender

    Mit der hier vertretenen Auffassung weicht der Senat im Ergebnis nicht vom Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26.10.2006 - L 9 AS 529/06 ER - ab.
  • SG Aurich, 14.03.2008 - S 35 AS 144/08
    Grund dafür ist, dass die Sicherung der Wohnungsversorgung Voraussetzung für das Gelingen einer Sozialhilfe und aus finanzwirtschaftlicher Sicht wesentlich günstiger ist, als die Beseitigung einer einmal eingetretenen Obdachlosigkeit (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006, AZ: L 9 AS 529/06 ER, Birg in LPK ­ SGB IIX, 7. Auflage § 34 Rn. 11).

    Nicht gerechtfertigt ist eine Gewährung eines Darlehens nur in den Fällen, in denen es den Hilfsbedürftigen zuzumuten ist, sein Schonvermögen in Anspruch zu nehmen oder in denen klar erkennbar ist, dass der Hilfsbedürftige die Notlage gezielt zu Lasten des Leistu n gs tr äg er s h er be i g e f ühr t h a t ( v g l. L SG N i ed er s ac hs e n- Br em en, B es c h l us s v om 26.10.2006, AZ: L 9 AS 529/06 ER).

  • SG Osnabrück, 25.01.2007 - S 23 AS 865/06
    Daher kann zur Auslegung von § 22 Abs. 5 Satz 2 SGB II ohne weiteres auf Literatur und Rechtsprechung zu § 34 SGB XII und § 15 a BSHG zurückgegriffen werden (Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen - LSG NSB - vom 26.10.2006, Az.: L 9 AS 529/06 ER).

    Entgegen der Ansicht des Antragsgegners dürfte es zwar bei der Auslegung der Vor-schrift nicht darauf ankommen, ob die derzeitigen Unterkunftskosten des Antragstellers "unangemessen" sind (so Beschluss des LSG NSB vom 26.10.2006, Az.: L 9 AS 529/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2009 - L 13 AS 252/09

    Angemessene Unterkunft; Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Arbeitsuchender;

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Hilfesuchende ihre Mieten oder Energiekostenabschläge bewusst im Vertrauen darauf nicht zahlt, dass diese später doch vom Leistungsträger darlehensweise nach der hier in Rede stehenden Vorschrift übernommen werden würden; eine gezielte Herbeiführung der Notlage zulasten des Leistungsträgers kann nicht hingenommen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER - Streichsbier, a. a. O.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2023 - L 18 AS 512/23

    Bürgergeld - Kosten der Unterkunft und Heizung - Angemessenheit Mietschulden -

    Auch das BSG hat in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (- B 14 AS 58/09 R - aaO) zumindest angedeutet, dass eine Schuldenübernahme auch bei unangemessenen KdUH in Betracht kommen kann, solange keine Pflicht zur Kostensenkung besteht (vgl aaO Rn 26: "Ob in Einzelfällen auch für abstrakt unangemessen teure Wohnungen, deren laufende Kosten etwa auf Grundlage des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II übernahmefähig sein mögen, die Übernahme der Schulden gerechtfertigt sein kann, kann nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens dahinstehen"; vgl auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 R - juris; aA LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - L 8 AS 4481/07 ER-B - juris; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II § 22 Rn. 415).
  • LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13

    Ausschluss einer darlehensweisen Übernahme von Stromschulden bei

    Bei dieser Ermessensentscheidung sind im Rahmen von § 22 Abs. 8 SGB II in einer umfassenden Gesamtschau die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, weil die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des evtl. von der Räumung oder Energiesperre bedrohten Personenkreises und insbesondere die Frage der Betroffenheit von Kleinkindern oder Behinderten, ferner das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten in Form eines erstmaligen oder wiederholten Rückstands sowie Bemühungen entstandener Rückstände auszugleichen und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe etwa durch das Bemühen um vertretbare Ratenzahlung bei den Gläubigern zu berücksichtigen sind (vgl. dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - L 9 AS 529/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2017 - L 7 AS 193/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2008 - L 28 B 1019/08

    Mietschulden; Angemessenheit der Kosten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 11 AS 475/11
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - L 10 B 591/07

    Angemessenheit der Unterkunftskosten nach § 22 SGB 2

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2017 - L 7 AS 831/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2019 - L 15 AS 174/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2007 - L 9 AS 501/07
  • SG Osnabrück, 13.04.2007 - S 23 AS 206/07
  • SG Stade, 20.06.2007 - S 17 AS 310/07
  • SG Osnabrück, 02.03.2007 - S 23 AS 87/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 B 252/06
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