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   LSG Hessen, 06.04.2009 - L 9 AS 61/09   

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https://dejure.org/2009,10561
LSG Hessen, 06.04.2009 - L 9 AS 61/09 (https://dejure.org/2009,10561)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.04.2009 - L 9 AS 61/09 (https://dejure.org/2009,10561)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. April 2009 - L 9 AS 61/09 (https://dejure.org/2009,10561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 5 S 1 SGB 2, § 7 Abs 6 Nr 1 SGB 2, § 7 Abs 6 Nr 2 SGB 2, § 2 Abs 1 S 1 Nr 3 BAföG, § 2 Abs 1 S 2 BAföG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss von Auszubildenden - Förderungsfähigkeit dem Grunde nach - Ausbildungsstätte - Ausnahmeregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in Form von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur Erzieherin an der Fachschule für Sozialpädagogik; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Hessen, 27.06.2011 - L 7 AS 121/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausnahme vom Leistungsausschluss für

    Voraussetzung für die Anwendung des § 7 Abs. 6 SGB II ist jedoch, dass tatsächlich Leistungen nach dem BAföG bezogen werden (Hess. LSG v. 6.4.2009, L 9 AS 61/09 m.w.N.) Eine, wie im Fall der Antragstellerin aus subjektiven Gründen nicht förderungsfähige Ausbildung, kann keinen Bedarf nach § 12 BAföG auslösen und damit auch nicht die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 6 SGB II.

    In diesem Fall sieht das Gesetz nicht die Notwendigkeit, diese Ausbildung (ggf. auch) nach den Vorschriften des SGB II zu fördern (Hess. LSG, v. 6.4.2009, L 9 AS 61/09).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2009 - L 14 AS 563/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Auszubildende; Förderungsfähigkeit;

    Denn § 7 Abs. 5 SGB II ist nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II nur dann nicht anzuwenden, wenn der oder die Auszubildende tatsächlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bezieht; dies ergibt sich aus der Verwendung des Wortes "bemisst" (und nicht: "bemessen würde") (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 26 B 60/08 AS ER - unter Hinweis auf A. Hänlein, in: A. Gagel (Hrsg.), Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung -, § 7 SGB II, Rdnr. 93 [jetzt Januar 2009] und SG Berlin, Beschluss vom 9. November 2005 - S 59 AS 9016/05 ER - sich anschließend Hessisches LSG, Urteil vom 6. April 2009 - L 9 AS 61/09 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - L 21 AS 2164/18
    § 2 Abs. 1a BAföG und damit § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II ist daher im Falle der Ausbildung an einer Fachschule von vornherein nicht anwendbar (so auch LSG Berlin-Brandenburg, 29.7.2009 - L 14 AS 563/09 B ER -, Rn. 6; Hessisches LSG, 6.4.2009 - L 9 AS 61/09 -, Rn. 25 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2018 - L 15 AS 241/15
    Voraussetzung für die Anwendung des § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II a.F. ist jedoch, dass tatsächlich Leistungen nach dem BAföG bezogen werden (Hess. LSG, Urteil vom 4. Juni 2009 - L 9 AS 61/09; Beschluss vom 27. Juni 2011 - L 7 AS 121/11 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2010 - L 15 AS 1057/09
    Damit könnte die Antragstellerin sich auch nicht auf § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II berufen, denn diese Vorschrift nimmt nur solche Auszubildenden vom Leistungsausschluss nach dem SGB II aus, die aufgrund von § 2 Abs. 1 a BAföG keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (vgl. hierzu auch Urteil des Hessischen Landessozialgerichts - LSG - vom 06.04.2009 - L 9 AS 61/09, Rn. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2010 - L 10 AS 717/10
    Der Antragsteller besucht indes keine allgemeinbildende Schule, sondern eine Ausbildungsstätte § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG, da die von ihm absolvierte Ausbildung zumindest zweijährig ist und einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, was eine Anwendung von § 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG und damit auch von § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II ausschließt (vgl Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Januar 2008 - L 26 B 60/08 AS ER - juris Rdnr 7; Hessisches LSG, Urteil vom 06. April 2009 - L 9 AS 61/09 - juris Rdnr 32).
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