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   LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,14290
LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10 B ER (https://dejure.org/2010,14290)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27.12.2010 - L 9 AS 612/10 B ER (https://dejure.org/2010,14290)
LSG Hessen, Entscheidung vom 27. Dezember 2010 - L 9 AS 612/10 B ER (https://dejure.org/2010,14290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 12.03.2008 - L 9 AS 335/07

    Anforderungen an die Rechtsfolgenbelehrung einer Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10
    Dass die bis 31. Dezember 2008 geltende frühere Fassung des § 39 Nr. 1 SGB II, wonach Widerspruch und Klage gegen einen Verwaltungsakt, der über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheidet, keine aufschiebende Wirkung haben, (vgl. für den Fall eines Sanktionsbescheides: Beschluss des erkennenden Senats vom 12. März 2008, L 9 AS 335/07 ER) durch die Neufassung des Gesetzes eine Präzisierung und Erweiterung dergestalt erhalten hat, dass nun - neben den in Korrespondenz zu den ausdrücklich in den §§ 44 ff. SGB X verwendeten Begrifflichkeiten von Rücknahme und Widerruf - auch der Tatbestand der Versagung gemäß § 66 SGB I in den Regelungsgehalt des § 39 Nr. 1 SGB II n. F. einbezogen ist, ist unter Beachtung des Gesetzesvorbehaltes und des bereits dargelegten Ausnahmecharakters der Regelung gerade nicht anzunehmen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10

    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10
    Die Versagung von Leistungen gemäß § 66 SGB I als Folge mangelnder Mitwirkung wird von der Regelung schon dem Wortlaut nach nicht erfasst; die für die Rechtsfolge des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung vorgesehenen Fallvarianten sind enumerativ und abschließend - nicht etwa exemplarisch - aufgezählt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2010, L 7 AS 304/10 ER-B - juris - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. März 2010, L 13 AS 34/10 B ER - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2010 - L 7 AS 304/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit - aufschiebende

    Auszug aus LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10
    Die Versagung von Leistungen gemäß § 66 SGB I als Folge mangelnder Mitwirkung wird von der Regelung schon dem Wortlaut nach nicht erfasst; die für die Rechtsfolge des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung vorgesehenen Fallvarianten sind enumerativ und abschließend - nicht etwa exemplarisch - aufgezählt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2010, L 7 AS 304/10 ER-B - juris - a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. März 2010, L 13 AS 34/10 B ER - juris -).
  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10
    Zudem ist die Versagung nach § 66 SGB I nicht auf die Beseitigung des Anspruchs dem Grunde nach durch Entscheidung über die zugrundeliegenden Anspruchsvoraussetzungen gerichtet (vgl. BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 - juris; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 91/84
    Auszug aus LSG Hessen, 27.12.2010 - L 9 AS 612/10
    Zudem ist die Versagung nach § 66 SGB I nicht auf die Beseitigung des Anspruchs dem Grunde nach durch Entscheidung über die zugrundeliegenden Anspruchsvoraussetzungen gerichtet (vgl. BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 91/84 - juris; BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13).
  • LSG Hessen, 21.06.2013 - L 9 AS 103/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit von

    Sie haben nach der Grundregel des § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Dezember 2010 - L 9 AS 612/10 B ER - juris; s. auch Hessisches LSG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - L 6 AS 570/11 B ER; vgl. LSG Sachsen, Beschluss vom 15. Januar 2013 - L 3 AS 1010/12 B PKH - juris m. w. N.; vgl. hierzu auch: Aubel, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 39 Rdnr. 13 und 13.1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 124/12

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Aufgrund der eindeutigen Formulierung der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Neufassung des Gesetzes und im Hinblick auf den Umstand, dass der Gesetzgeber auch bei späteren Neufassungen des Gesetzes trotz entsprechender Debatte des Problems in Rechtsprechung und Lehre von einer klarstellenden Formulierung abgesehen hat, geht der Senat nunmehr (unter Aufgabe der bereits genannten entgegenstehenden Rechtsprechung des Senats) davon aus, dass die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I von der in § 39 Nr. 1 SGB II bezüglich der Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nicht erfasst wird (so auch: LSG Darmstadt, Beschl. v. 27. Dezember 2010 - L 9 AS 612/10 B ER - in: NZS 2011, 315; LSG Darmstadt, Beschl. v. 20. Juli 2011 - L 7 AS 52/11 B ER - zitiert nach juris; LSG Stuttgart, Beschl. v. 8. April 2010 - L 7 AS 304/10 ER - in: ZfSH/SGB 2010, 298; Groth in: Hohm [Hrsg.] GK-SGB II, Stand März 2009, § 39 Rdn. 25; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz SGB II, Stand Februar 2012, § 39 Rdn. 96, 99; Coseriu/Holzhey in: Linhart/Adolph, SGB II, Stand Juli 2009, § 39 Rdn. 10; Meyer in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, Stand März 2012, § 39 Rdn. 14, 37; Münker in: Estelmann, SGB II, Stand November 2011, § 39 Rdn. 59, 64).
  • LSG Hessen, 16.01.2012 - L 6 AS 570/11

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für

    Bereits nach der seit 2009 geltenden Vorläuferregelung hatte sich die Auffassung weitgehend durchgesetzt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine Versagung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 1.Var. SGB I aufschiebende Wirkung entfalten (vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2010 - L 9 AS 612/10 B ER - juris; Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 7 AS 700/10 B ER - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2010, L 7 AS 304/10 ER-B - juris - m.w.N.; LSG Saarland, Beschluss vom 2. Mai 2011, L 9 AS 9/11 B ER; Groth in: GK-SGB II, § 39 Rn. 25; Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, K § 39 Rn. 75; a. A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. März 2010, L 13 AS 34/10 B ER - juris).

    Die Versagung von Leistungen gemäß § 66 SGB I als Folge mangelnder Mitwirkung wird von der Regelung schon dem Wortlaut nach nicht erfasst; die für die Rechtsfolge des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung vorgesehenen Fallvarianten sind enumerativ und abschließend - nicht etwa exemplarisch - aufgezählt (vgl. auch zum Folgenden Hessisches LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2010 a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2011 - L 5 AS 71/11

    Versagung von Grundsicherungsleistungen wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht

    Die abweichende Auffassung, welche sich am Wortlaut des neugefassten § 39 Abs. 1 SGB II orientiert (Hessisches LSG, Beschluss vom 27. Dezember 2010, L 9 AS 612/10 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2010, L 7 AS 304/10 ER-B) berücksichtigt die gesetzgeberische Intention und die Entstehungsgeschichte der Norm nicht hinreichend und führte zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Differenzierung innerhalb des § 66 SGB I. Denn es kann in dessen Anwendungsfällen für die aufschiebende Wirkung nicht darauf ankommen, ob wegen mangelnder Mitwirkung eine schon erfolgte Leistungsbewilligung entzogen oder ob eine beantragte Leistung von vornherein versagt wird.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.12.2011 - L 5 AS 182/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der

    Die abweichende Auffassung, welche sich am Wortlaut des neugefassten § 39 Abs. 1 SGB II orientiert (LSG Hessen, Beschluss vom 27. Dezember 2010, L 9 AS 612/10 B ER; LSG Hessen, 22. Juni 2011, L 7 AS 700/10 B ER; LSG Saarland, Beschluss vom 2. Mai 2011, L 9 AS 9/11 B ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. April 2010, L 7 AS 304/10 ER-B; Groth in GK-SGB II, § 39 Rn. 25), berücksichtigt die gesetzgeberische Intention und die Entstehungsgeschichte der Norm nicht hinreichend und führte zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Differenzierung innerhalb des § 66 SGB I. Denn es kann in dessen Anwendungsfällen für die aufschiebende Wirkung nicht darauf ankommen, ob wegen mangelnder Mitwirkung eine schon erfolgte Leistungsbewilligung entzogen oder ob eine beantragte Leistung von vornherein versagt wird.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2011 - L 14 AS 207/11
    Der abweichend hiervon vertretenen Auffassung (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Januar 2011, Aktenzeichen L 7 AS 804/10 B ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2010 , Az.: L 9 AS 612/10 B ER zu Versagungsbescheiden), dass Widerspruch und Klage gegen Versagungs-/Entziehungsbescheide nach § 66 SGB I aufschiebende Wirkung haben, weil sie von § 39 SGB II nicht umfasst werden, vermag der erkennende Senat sich nicht anzuschließen.
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