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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15950
LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06 ER (https://dejure.org/2006,15950)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.07.2006 - L 9 AS 69/06 ER (https://dejure.org/2006,15950)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - L 9 AS 69/06 ER (https://dejure.org/2006,15950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2, § 11 Abs 2 S 2 SGB 2, § 11 Abs 2 S 3 SGB 2, § 3 Nr 3 Buchst a DBuchst bb AlgIIV, Art 3 Abs 1 GG
    (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von Ausgaben zur Einkommenserzielung - Fahrkosten - Finanzierungskosten des Kfz - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale des § 3 Nr 3 AlgIIV)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von Ausgaben zur Einkommenserzielung - Fahrkosten - Finanzierungskosten des Kfz - Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale des § 3 Nr 3 AlgIIV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Einkommensberücksichtigung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Finanzierungskosten eines Kfz

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 76/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe bei Unterhalt,

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Mit der Erzielung von Einkommen verbundene notwendige Ausgaben sind solche Aufwendungen, die durch die Einkommenserzielung bedingt sind und die dem Grunde wie der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (Anschluss an BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 -).

    Die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs durch die Rechtsprechung bejaht diese Voraussetzungen für solche Aufwendungen, die durch die Einkommenserzielung bedingt sind und die dem Grunde wie der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 - vom 6. Oktober 1977- 7 RAr 1/77 -).

  • BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71

    Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Bereits die Arbeitslosenhilfe diente als subsidiäre Sozialleistung nicht der Vermögensbildung (BSG vom 13. März 1997 - 11 RAr 79/96 -), und auch in der Sozialhilfe als einer Notfallhilfe war für eine Vermögensbildung regelmäßig kein Platz (Bundesverwaltungsgericht vom 5. Oktober 1972 - V C 50.71 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2005 - L 7 SO 2117/05

    Einstweilige Anordnung - Güter- und Folgenabwägung - darlehensweise Bewilligung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Die vorläufige Leistungsverpflichtung in einer einstweiligen Anordnung ist in der Regel auf einen Zeitpunkt ab Antragstellung bei Gericht und auf darlehensweise Bewilligung auszusprechen (LSG Baden-Württemberg vom 17. August 2005 -L 7 SO 2117/05 ER-B).
  • LSG Sachsen, 14.04.2005 - L 3 B 30/05
    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Tilgungsleistungen für Schulden sind deshalb vom Einkommen Arbeitsuchender im Allgemeinen nicht abzusetzen (Sächsisches LSG vom 14. April 2005 - L 3 B 30/05 AS/ER - m.w.N.).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Bereits die Arbeitslosenhilfe diente als subsidiäre Sozialleistung nicht der Vermögensbildung (BSG vom 13. März 1997 - 11 RAr 79/96 -), und auch in der Sozialhilfe als einer Notfallhilfe war für eine Vermögensbildung regelmäßig kein Platz (Bundesverwaltungsgericht vom 5. Oktober 1972 - V C 50.71 -).
  • BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 59/87

    Kilometersatz - Fahrt mit Kraftwagen - Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug von und zur Arbeit können mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben darstellen (BSG vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 59/87 - vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R -).
  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 1/77

    Arbeitslosenhilfe - Werbungskosten - Steuerrechtlicher Begriff - Einkommen -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Die Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs durch die Rechtsprechung bejaht diese Voraussetzungen für solche Aufwendungen, die durch die Einkommenserzielung bedingt sind und die dem Grunde wie der Höhe nach bei vernünftiger Wirtschaftsführung anfallen (BSG vom 29. November 1989 - 7 RAr 76/88 - vom 6. Oktober 1977- 7 RAr 1/77 -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, wenn die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berührt sind, weil sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 12. Mai 2005 -1 BvR 569/05).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06
    Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Kraftfahrzeug von und zur Arbeit können mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben darstellen (BSG vom 14. Juni 1988 - 11/7 RAr 59/87 - vom 16. September 1999 - B 7 AL 22/98 R -).
  • LSG Hessen, 27.11.2006 - L 9 AS 213/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Eine Absetzbarkeit der Finanzierungskosten kommt auch dann nicht in Betracht, wenn eine Ablösung des Kfz-Darlehens gegenüber der Bank, der das Kfz sicherungsübereignet ist, einen höheren Betrag erfordert als der Restwert des Kfz beträgt (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2006 - L 9 AS 69/06 ER - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 7 AS 1093/12
    Verwiesen werde insoweit auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. Juli 2006 zum Aktenzeichen L 9 AS 69/06 ER.

    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. Juli 2006 zum Aktenzeichen L 9 AS 69/06 ER, weil sich diese ausdrücklich nur auf den gesonderten Einzelfall eines parallelen Rechtsstreits mit der finanzierenden Bank sowie eines den PKW-Restwert überschreitenden Ablösungsbetrags bezog, weshalb lediglich eine vorübergehende Ratenbewilligung bis zur Entscheidung des Vollstreckungsgerichts erfolgte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2012 - L 7 AS 92/11
    Dies bestätige auch eine Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Hessen vom 12. Juli 2006, L 9 AS 69/06 ER.

    Auch aus dem Beschluss des Hessischen LSG vom 12. Juli 2006 - L 9 AS 69/06 ER - geht eine andere Berechnung nicht hervor.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.11.2011 - L 5 AS 464/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berücksichtigung von Einkommen aus nicht

    Der von den Klägern angeführten Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschlüsse vom 12. Juli 2006, L 9 AS 69/06 ER und vom 27. November 2006, L 9 AS 213/06 ER, juris) folgt der Senat nicht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2015 - L 11 AS 751/12
    Im Eilrechtsschutz wird gelegentlich die Auffassung vertreten, dass dann, wenn ein Fahrzeug vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworben wurde und der Weg zur Arbeit nur mit einem Kfz zurückgelegt werden kann, zur Überbrückung einer Notlage eine einkommensmindernde Berücksichtigung von Darlehensraten für ein Kfz erfolgen kann (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 AS 69/06 ER, zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2015 - L 11 AS 748/12
    Im Eilrechtsschutz wird gelegentlich die Auffassung vertreten, dass dann, wenn ein Fahrzeug vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworben wurde und der Weg zur Arbeit nur mit einem Kfz zurückgelegt werden kann, zur Überbrückung einer Notlage eine einkommensmindernde Berücksichtigung von Darlehensraten für ein Kfz erfolgen kann (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 AS 69/06 ER, zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2015 - L 11 AS 749/12
    Im Eilrechtsschutz wurde die Auffassung vertreten, dass dann, wenn ein Fahrzeug vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworben wurde und der Weg zur Arbeit nur mit einem Kfz zurückgelegt werden kann, zur Überbrückung einer Notlage eine einkommensmindernde Berücksichtigung von Darlehensraten für ein Kfz erfolgen kann (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. Juli 2006, - L 9 AS 69/06 ER).
  • SG Oldenburg, 29.04.2009 - S 35 KG 16/08
    Entscheidend ist hierbei, dass die Kammer entgegen dem Beschluss des LSG Hessen vom 12.07.2006 - L 9 AS 69/06 ER - die Zinsbelastungen sowie Abträge für den angeschafften Pkw nicht als einkommensmindernd angesehen hat.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6251
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER (https://dejure.org/2006,6251)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER (https://dejure.org/2006,6251)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. März 2006 - L 9 AS 69/06 ER (https://dejure.org/2006,6251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - Unterschreitung der Tabellenwerte der Wohngeldtabelle - Glaubhaftmachung des niedrigeren örtlichen Mietniveaus durch Leistungsträger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 WoGG; § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II
    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über Grundsicherung für Arbeitssuchende - Sozialgesetzbuch Zweites Buch

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höhe der angemessenen Unterkunftskosten nach dem Gesetz über Grundsicherung für Arbeitssuchende - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - (SGB II); Dauer der Übernahme von unangemessen hohen Unterkunftskosten durch den Sozialträger; Ermittlung der ...

  • sokolowski.org

    Angemessene Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    SGB II - Angemessene Kosten der Unterkunft in der Landeshauptstadt Hannover

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Bremen entscheidet über Angemessene Kosten der Unterkunft im Sinne des SGB II

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Angemessenheit der Unterkunftskosten beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 27.12.2005 - L 9 AS 89/05

    SGB-II -Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06
    Insoweit bedarf es in diesem vorläufigen Rechtschutzverfahren zunächst nicht der Entscheidung darüber, ob zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze auf die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abgestellt werden muss (so die Spruchpraxis des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen; ablehnend ausführlich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2005, L 9 AS 48/05 ER) oder ob die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (vgl. den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 30. Mai 2001, 3 B 1939/01) zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover übernommen werden kann (kritisch zur Heranziehung der Tabelle zu § 8 WoGG auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2005, L 9 AS 89/05 ER).
  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06
    Insoweit bedarf es in diesem vorläufigen Rechtschutzverfahren zunächst nicht der Entscheidung darüber, ob zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze auf die rechte Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) abgestellt werden muss (so die Spruchpraxis des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen; ablehnend ausführlich unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Dezember 2005, L 9 AS 48/05 ER) oder ob die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Hannover (vgl. den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 30. Mai 2001, 3 B 1939/01) zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenze für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover übernommen werden kann (kritisch zur Heranziehung der Tabelle zu § 8 WoGG auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. Dezember 2005, L 9 AS 89/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2006 - L 8 AS 167/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2006 - L 9 AS 69/06
    Insoweit schließt sich der beschließende Senat der Spruchpraxis des 8. Senats des erkennenden Gerichts an (vgl. Beschluss vom 13. Oktober 2005 - L 8 AS 167/05 ER).
  • SG Hannover, 22.11.2006 - S 17 AS 684/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB II, 2005, § 22 Rn 28).

    Ihm ist es zuzumuten, gegebenenfalls auch in einem so genannten "sozialen Brennpunkt" zu leben (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER, Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 11.04.2006 - S 47 AS 455/06 ER).

    Allein lebende Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf mehr als ein Zimmer (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER), wobei es ihnen unbenommen bleibt, unter Beachtung der maximalen Wohnfläche auch Wohnungen mit mehr Zimmern anzumieten.

    Unmöglich im Sinne von § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II a. F. war eine Kostensenkung, wen es objektiv keine Möglichkeit gegeben hat, die Unterkunftskosten zu senken (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2007 - L 7 AS 494/05

    Prüfung der Angemessenheit von Wohnungskosten im Zusammenhang mit der Gewährung

    Die Beklagte hatte ferner in den vorausgegangen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ein Schreiben eines Großvermieters, U. vorgelegt, der von der Gesellschaft für Bauen und Wohnen in I. circa 2.400 Wohnungen gekauft hatte und diese bis zu der durch die Beklagte festgesetzten Mietobergrenze anbieten wollte (vgl. den darauf aufbauenden Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER -, FEVS 58, 66).
  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    aa) Angemessen im Sinne von § 22 Abs. 1 SGB II ist eine Unterkunft mit einem Standard, der ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglicht (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B; Berlit, in: LPK-SGB 11, 2.

    Ihm ist es zuzumuten, gegebenenfalls auch in einem so genannten "sozialen Brennpunkt" zu leben (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER; Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 11.04.2006 - S 47 AS 455/06 ER; Urteil vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06; Urteil vom 14.02.2007 - S 17 AS 474/06; vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.11.2006 - L 9 AS 589/06 ER [kein Anspruch auf Wohnung in einer bestimmten Wohngegend]).

    a) Unmöglich im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II a. F. war eine Kostensenkung, wenn es objektiv keine Möglichkeit gegeben hat, die Unterkunftskosten zu senken (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2006 - L 9 AS 69/06 ER).

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