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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10   

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https://dejure.org/2011,28852
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10 (https://dejure.org/2011,28852)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.11.2011 - L 9 AS 831/10 (https://dejure.org/2011,28852)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. November 2011 - L 9 AS 831/10 (https://dejure.org/2011,28852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 274 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Zum anderen muss der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für seine zwangsweise Durchsetzung bilden (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R -, Juris, Rn. 31 m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht, BVerwGE 123, 261, 283).

    Das BSG ist der hier vertretenen Auffassung in der zitierten Entscheidung vom 07. Juli 2011 (Az. B 14 AS 153/10 R -, Juris, Rn. 37) nicht entgegen getreten, sondern hat lediglich entschieden, dass es für die Frage der hinreichenden Bestimmtheit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung nach § 50 SGB X nicht darauf ankomme, dass - spiegelbildlich zur Bewilligung - die aufgehobenen Leistungen nach Leistungsarten unterschieden werden, insbesondere also im Erstattungsbescheid deutlich gemacht werde, ob es sich um Leistungen für Unterkunft und Heizung oder um die Regelleistung handele (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2010 - L 3 AS 138/08 - Juris RdNr 54 ff.).

    Dies hat das BSG indessen im bereits zitierten Urteil vom 07. Juli 2011 (Az. B 14 AS 153/10 R -, Juris, Rn. 35) ausdrücklich offen gelassen, da es bei dem dort streitgegenständlichen Erstattungsverwaltungsakt lediglich um die Frage ging, ob diese Bestimmtheitsgrundsätze auch auf § 50 SGB X zu übertragen sind.

    Soweit das BSG in der zitierten Entscheidung vom 07. Juli 2011 (a.a.O., Rn. 37) des Weiteren offen gelassen hat, ob ein Aufhebungs- und wohl auch ein Erstattungsbescheid nur dann hinreichend bestimmt seien, wenn sie - spiegelbildlich zur Bewilligung - die aufgehobenen Leistungen nach Leistungsarten unterschieden, insbesondere also deutlich machten, ob es sich um Leistungen für Unterkunft und Heizung oder um die Regelleistung handele (so LSG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2010 - L 3 AS 138/08 - Juris RdNr 54 ff), folgt der Senat dem jedenfalls für die Festsetzung der zu erstattenden Leistung nach § 50 SGB X nicht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 9 AS 477/08

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Bewilligungsbescheides über die Gewährung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Ihre damit nach § 41 SGB X von der Möglichkeit einer Heilung ausgenommene Rechtswidrigkeit führt nicht bloß zu ihrer eigenen Aufhebung durch den Senat, sondern entzieht auf diesem Wege zugleich der Erstattungsforderung die Grundlage, da die aufgehobenen Bewilligungsbescheide nach der gerichtlichen Kassation der Rücknahmeentscheidung weiterhin wirksam bleiben und damit die Voraussetzung der Rechtsgrundlosigkeit der erbrachten Leistungen in den Tatbeständen von § 50 Abs. 1 und 2 SGB X sowie § 40 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i.V.m. § 335 SGB III nicht mehr erfüllt wird (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2009 - L 9 AS 477/08 m.w.N.).

    Anderenfalls ist er wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot rechtswidrig ergangen und aufzuheben (vgl. Urteil des Senats vom 16.12.2009 - L 9 AS 477/08).

  • LSG Bayern, 11.12.2008 - L 7 AS 100/08

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Im Übrigen hätten sowohl das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 11.12.2008 - L 7 AS 100/08) als auch das Bundessozialgericht - BSG - (Urteil vom 17.12.2008 - B 4 AS 30/09 R) diese Rechtsauffassung zwischenzeitlich bestätigt.

    Entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsklägers ergibt sich auch aus dem Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 (B 4 AS 20/09 R) und aus dem Urteil des Bayerischen LSG vom 11. Dezember 2008 (L 7 AS 100/08) nichts Gegenteiliges.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2010 - L 3 AS 138/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an die Bestimmtheit eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Das BSG ist der hier vertretenen Auffassung in der zitierten Entscheidung vom 07. Juli 2011 (Az. B 14 AS 153/10 R -, Juris, Rn. 37) nicht entgegen getreten, sondern hat lediglich entschieden, dass es für die Frage der hinreichenden Bestimmtheit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung nach § 50 SGB X nicht darauf ankomme, dass - spiegelbildlich zur Bewilligung - die aufgehobenen Leistungen nach Leistungsarten unterschieden werden, insbesondere also im Erstattungsbescheid deutlich gemacht werde, ob es sich um Leistungen für Unterkunft und Heizung oder um die Regelleistung handele (vgl. LSG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2010 - L 3 AS 138/08 - Juris RdNr 54 ff.).

    Soweit das BSG in der zitierten Entscheidung vom 07. Juli 2011 (a.a.O., Rn. 37) des Weiteren offen gelassen hat, ob ein Aufhebungs- und wohl auch ein Erstattungsbescheid nur dann hinreichend bestimmt seien, wenn sie - spiegelbildlich zur Bewilligung - die aufgehobenen Leistungen nach Leistungsarten unterschieden, insbesondere also deutlich machten, ob es sich um Leistungen für Unterkunft und Heizung oder um die Regelleistung handele (so LSG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2010 - L 3 AS 138/08 - Juris RdNr 54 ff), folgt der Senat dem jedenfalls für die Festsetzung der zu erstattenden Leistung nach § 50 SGB X nicht.

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 76/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Nur am Rande sei noch erwähnt - ohne dass dem entscheidungserhebliche Bedeutung zukäme -, dass freiwillige Zahlungen zur Tilgung von Schulden nicht vom Einkommen abgesetzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14/7b AS 10/07 R, Rdnr. 25; Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R, Rdnr. 21; beide jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Nur am Rande sei noch erwähnt - ohne dass dem entscheidungserhebliche Bedeutung zukäme -, dass freiwillige Zahlungen zur Tilgung von Schulden nicht vom Einkommen abgesetzt werden können (vgl. BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14/7b AS 10/07 R, Rdnr. 25; Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 76/08 R, Rdnr. 21; beide jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Im Übrigen hätten sowohl das Bayerische Landessozialgericht (Urteil vom 11.12.2008 - L 7 AS 100/08) als auch das Bundessozialgericht - BSG - (Urteil vom 17.12.2008 - B 4 AS 30/09 R) diese Rechtsauffassung zwischenzeitlich bestätigt.
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 66/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Das BSG hat in seiner zum Arbeitsförderungsrecht ergangenen Rechtsprechung entschieden, dass ein Aufhebungsbescheid dann nicht hinreichend bestimmt im Sinne des § 33 SGB X ist, wenn er nur eine Teilaufhebung für einen Gesamtzeitraum in Höhe eines Gesamtbetrags ohne Konkretisierung dieses Betrags für die einzelnen Wochen enthält (BSGE 93, 51 = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1, RdNr 10; SozR 3-1500 § 128 Nr. 15 S 32 f).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Zum anderen muss der Verwaltungsakt eine geeignete Grundlage für seine zwangsweise Durchsetzung bilden (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R -, Juris, Rn. 31 m.w.N.; Bundesverwaltungsgericht, BVerwGE 123, 261, 283).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2011 - L 9 AS 831/10
    Entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsklägers ergibt sich auch aus dem Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 (B 4 AS 20/09 R) und aus dem Urteil des Bayerischen LSG vom 11. Dezember 2008 (L 7 AS 100/08) nichts Gegenteiliges.
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.11.2010 - L 5 AS 256/10

    Anrechnung einer Erbschaft als Einkommen bei der Leistungsgewährung nach dem SGB

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - L 29 AS 1839/09
  • LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 724/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 13 AS 237/07

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung einer Erbschaft als Einkommen oder

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2012 - L 9 AS 757/11

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von

    Unabhängig davon, dass es an einer Anhörung nach § 24 SGB X mit Blick auf den Bescheid vom 19. März 2009 fehlt (vgl. zur fehlenden Anhörung: BSG, Urteil vom 7. Juli 201 - B 14 As 144/10 R - zur Heilung § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X), es den Bescheiden vom 4. Mai 2009 insoweit an der Benennung der aufzuhebenden Bescheide und damit an der hinreichenden Bestimmtheit nach § 33 Abs. 1 SGB X mangelt (vgl. hierzu Senatsentscheidung vom 1. November 2011 - L 9 AS 831/10 -, abrufbar unter Juris), die Bescheide vom 4. Mai 2009 ihrerseits durch die Bescheide vom 5. Oktober 2009 wieder aufgehoben wurden und die streitigen Bescheide überhaupt einer Auslegung zugänglich wären (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 20. Oktober 2010 - B 7a AL 18/05 R -, Juris Rn. 14), fehlt es hinsichtlich der allenfalls in Frage kommenden Ermächtigungsgrundlage des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X jedenfalls an der danach erforderlichen Ermessensausübung durch den Berufungsbeklagten.
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.03.2012 - L 6 AS 107/11

    Überprüfungsantrag - Teilaufhebung von Leistungen der Grundsicherung für

    Ein Rücknahmebescheid ist aufzuheben, wenn er dem Bestimmtheitsgebot nicht genügt, was der Fall ist, wenn die von dem Bescheid ausgehende Regelungswirkung bei verständiger Auslegung ohne weitere Hilfsmittel nicht zu erkennen ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 1. November 2011 - L 9 AS 831/10 - zitiert nach juris Rdnr. 40; die Revision ist anhängig unter - B 14 AS 196/11 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 9 AS 1845/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Entsprechendes gilt hinsichtlich einer betragsmäßig vollständigen oder lediglich anteiligen Rücknahme (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.11.2011, L 9 AS 831/10, Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12677
LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10 (https://dejure.org/2013,12677)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10.01.2013 - L 9 AS 831/10 (https://dejure.org/2013,12677)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10 (https://dejure.org/2013,12677)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Untätigkeitsklagen und bei Überprüfungsbescheiden als Verfahrensgegenstand; Umfang einer Vollmacht im Verwaltungsverfahren

  • Justiz Thüringen

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 2 SGG, § 131 Abs 3 SGG, § 88 Abs 1 SGG, § 44 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - Berufungsbeschränkung - Untätigkeitsklage - Klagegegenstand - Überprüfungsbescheid - mehrere Überprüfungsanträge bezüglich der Höhe der bewilligten SGB 2-Leistungen - Ausnahmeregelung des § 144 Abs 1 S 2 SGG - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Untätigkeitsklagen und bei Überprüfungsbescheiden als Verfahrensgegenstand; Umfang einer Vollmacht im Verwaltungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 16/70

    Verfahrensmangel - Unberechtigte Prozeßführung - Fehlende Bevollmächtigung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Verfahrenshandlung des vollmachtlosen Vertreters sind schwebend unwirksam und können durch die Vollmachterteilung voll wirksam werden (BSGE 32, 253,254).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 7 AS 906/11

    Umfang der Bevollmächtigung im Widerspruchsverfahren über einen Anspruch auf

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Der Umfang der Vollmacht bestimmt sich nach dem tatsächlichen Inhalt der Erklärung (vgl. LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 7. Dezember 2011, L 7 AS 906/11 B).
  • BSG, 22.09.1976 - 7 RAr 107/75

    Einmalige Leistung - Arbeitserlaubnis - Versagung - Verwaltungsakt - Erledigung

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Dem Begriff der wiederkehrenden und laufenden Leistung im Sinne des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG sind die Wiederholung, die Gleichartigkeit und der Ursprung in demselben Rechtsverhältnis gemeinsam (BSG, Urteil vom 22.9.1976 - 7 RAr 107/75 - SozR 1500 § 144 Nr. 5).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Leistungen beruhen auf demselben Rechtsverhältnis, wenn ihnen derselbe Leistungsfall zu Grunde liegt (BSG, Urteil vom 18.3.1982 - 7 RAr 50/80 - SozR 4100 § 118 Nr. 10), auf den die Einzelansprüche zurückgeführt werden können.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Soweit die Gegenmeinung zur Begründung anführt, § 88 SGG gehe über den Schutz eines materiellen Anspruches hinaus, sichere den Bürger davor, durch bloßes Untätigbleiben der Verwaltung in seinen Rechten verletzt zu werden, eröffne auf diese Weise erst dessen Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung und diene damit der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG), liegt ein Zirkelschluss vor, denn Art. 19 Abs. 4 GG garantiert gerade keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329, 343).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 2708/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Berufung gegen die vom

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Der davon abweichenden Rechtsprechung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 6. Dezember 2010 - L 18 AS 1272/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2010 - L 7 SO 2708/10) folgt der Senat nicht, weil er sie nicht für überzeugend hält (wie hier LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 2010, 877).
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90

    Wirkung einer Vollmacht für Verwaltungsverfahren im anschließenden Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Soweit in diesem Zusammenhang in der Kommentarliteratur das Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. August 1991 - 12 RK 39/90 zitiert wird, betrifft dieses eine andere Fallkonstellation.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - L 15 B 174/07

    Notwendigkeit einer Zulassung einer gegen die Abweisung einer Untätigkeitsklage

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Der davon abweichenden Rechtsprechung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 6. Dezember 2010 - L 18 AS 1272/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2010 - L 7 SO 2708/10) folgt der Senat nicht, weil er sie nicht für überzeugend hält (wie hier LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 2010, 877).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2010 - L 18 AS 1272/10

    Untätigkeitsklage; Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Der davon abweichenden Rechtsprechung (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. November 2007 - L 15 B 174/07 SO NZB - und vom 6. Dezember 2010 - L 18 AS 1272/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2010 - L 7 SO 2708/10) folgt der Senat nicht, weil er sie nicht für überzeugend hält (wie hier LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 2010, 877).
  • LSG Thüringen, 16.04.2012 - L 4 AS 1389/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - laufende oder

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10
    Der Senat geht auf der Grundlage des erstinstanzlichen Klagebegehrens für die Prüfung des § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG auch davon aus, dass der Zeitraum der zur Überprüfung gestellten Bewilligungsbescheide wegen der vom Sozialgericht vorgenommenen Verbindung der einzelnen Klagen zusammenzurechnen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 -, BSG, Urteil vom 22. März 1989 - 7 Rar 106/88 -), weil alle Überprüfungsanträge denselben Entstehungsgrund und gleichartige wiederkehrende Leistungen zum Gegenstand haben (anders wohl 4. Senat, Beschluss vom 16. April 2012 - L 4 AS 1389/11 NZB, wonach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG nicht einschlägig ist, wenn SGB II- Leistungen für mehrere Bewilligungsabschnitte im Wege der Verbindung oder objektiven Klagehäufung in einem Rechtsstreit geltend gemacht werden).
  • LSG Thüringen, 25.08.2011 - L 9 AS 1255/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit von § 144 SGG auf

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 7/08 B

    Berufungsfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der

  • BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen -

  • BSG, 22.07.2010 - B 4 AS 77/10 B

    Fehlende Zulassung der Berufung - Berufungsfähigkeit - Arbeitslosengeld II als

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 106/88

    Berufungsausschluß - Übergangsgeld - Zusammenrechnung von Bezugstagen - Beschwer

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 17/94

    Sozialgerichtsverfahren - Mitwirkungspflichten - Untätigkeitsklage -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 30.06.2021 - B 4 AS 70/20 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    Jedoch beruhen SGB II-Ansprüche, anders als Ansprüche nach dem SGB III, von vornherein nicht auf einem einheitlichen Stammrecht (aA wohl Thüringer LSG vom 10.1.2013 - L 9 AS 831/10 - RdNr 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2020 - L 14 AS 469/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    Dies alles gilt auch, wenn die streitgegenständlichen Bescheide im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X ergangen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 2020 - L 3 AS 4066/19 - LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05. Dezember 2011 - L 8 B 430/10 NZB - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. Dezember 2014 - L 2 AS 1828/14 - ebenso für Leistungen nach den Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2018 - L 7 SO 2772/16 - jeweils juris und m.w.N.; a.A. LSG Thüringen 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10 -, juris).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 761/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Für die Frage, ob wiederkehrenden oder laufenden Leistungen für mehr als ein Jahr betroffen sind, kommt eine Addition dieser Streitgegenstände nicht in Betracht (so auch Thüringer LSG, Beschluss vom 16.04.2012 - L 4 AS 1389/11 NZB - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2014 - L 2 SO 3177/13 - juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.12.2011 - L 8 B 430/10 NZB - juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 19.06.2012 - L 7 AS 115/11 - juris; dagegen offenbar Thüringer LSG, Urteil vom 10.01.2013 - L 9 AS 831/10 - juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.04.2008 - L 11 AS 35/07 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 2772/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungszulassung - Berechnung des

    Auch bei Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X sind nach überwiegender Auffassung mehrere Bewilligungszeiträume nach dem SGB II oder nach dem SGB XII nicht zusammenzurechnen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. März 2014 - L 2 SO 3177/13 - juris Rdnr. 27; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - L 8 B 430/10 NZB - juris Rdnr. 16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - L 2 AS 1828/14 - juris Rdnr. 1; a.A. LSG Thüringen, Urteil vom 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10 - juris Rdnr. 27 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2014 - L 2 SO 3177/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    Die Tatsache, dass der Kläger im vorliegenden Fall im Wege des Überprüfungsverfahrens gemäß § 44 SGB X dem Beklagten und im Anschluss dem Sozialgericht einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zur Überprüfung gestellt hat, führt zu keiner anderen Beurteilung, da der Ursprung der (wiederkehrenden und laufenden) Leistungen jeweils in eigenständigen Bewilligungsbescheiden des Beklagten zu finden ist, die wiederum lediglich eine Bewilligung von Arbeitslosengeld II für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten (so LSG Meck.-Vorp. aaO betreffend SGB II; anderer Ansicht LSG Thüringen, Urteil vom 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10 - juris Rn. 26) bzw. - wie hier - zwölf Monaten bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung enthielten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2020 - L 7 AS 356/20
    Eine Behandlung von Zugunstenentscheidungen nach § 44 SGB X als wiederkehrende oder laufende Leistungen hätte zudem die nicht zu rechtfertigende Konsequenz, dass bei entsprechender Summierung von Leistungsmonaten gegen bestandskräftige Bewilligungsbescheide mehr Rechtsmittel zur Verfügung stünden als gegen nicht bestandskräftige (ähnlich LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 05.12.2011 - L 8 B 430/10 NZB; abweichend Thüringener LSG Urteil vom 10.01.2013 - L 9 AS 831/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2018 - L 7 AS 495/18
    Soweit demgegenüber in der Konstellation der faktischen Zusammenfassung mehrerer Bewilligungsabschnitte nach dem SGB II vereinzelt eine Berufungszulässigkeit gemäß § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG angenommen worden ist, erfolgte dies entweder vor den zitierten klarstellenden Entscheidungen des BSG zur streitgegenstandsbegrenzenden Wirkung der Bewilligungszeiträume aufgrund einer Einstufung jeder Leistungsbewilligung nach dem SGB II als laufende Leistung für mehr als ein Jahr (so wohl: LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 15. April 2008, L 11 AS 35/07) oder ohne Auseinandersetzung mit der zitierten Rechtsprechung und dem Merkmal wiederkehrend bzw. laufend allein aufgrund einer Addition verschiedener Bewilligungszeiträume (so wohl: Thüringer LSG, Urteil vom 10. Januar 2013, L 9 AS 831/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 7 AS 152/21

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von

    Eine Behandlung von Zugunstenentscheidungen nach § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X als wiederkehrende oder laufende Leistungen hätte zudem die nicht zu rechtfertigende Konsequenz, dass bei einer entsprechenden Summierung von Leistungsmonaten gegen bestandskräftige Bescheide weitergehende Rechtsmittel zur Verfügung stünden als gegen nicht bestandskräftige Bescheide (vgl. auch hierzu Senatsbeschluss vom 27.03.2020 - L 7 AS 356/20 NZB, LSG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss vom 05.12.2011 - L 8 B 430/10 NZB; zuletzt LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.04.2020 - L 14 AS 469/20, Aktenzeichen des Revisionsverfahrens B 4 AS 70/20 R, NZS 2021, 160 f. mit Kurzanmerkung Becker; abweichend Thüringer LSG Urteil vom 10.01.2013 - L 9 AS 831/10).
  • LSG Thüringen, 05.10.2016 - L 9 AS 434/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde -

    Diese Vorschrift gilt auch für Klagen, die Überprüfungsanträge für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zum Gegenstand haben (vgl. schon Urteil vom 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 9 AS 464/15
    Die Ausnahme aus § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG ist auch in solchen Fällen nicht anwendbar (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8. Dezember 2014 - L 2 AS 1828/14, juris Rn 1; LSG Thüringen, Beschl. v. 16. April 2012 - L 4 AS 1389/11 NZB, juris Rn 14; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 5. Dezember 2011 - L 8 B 430/10 NZB, juris Rn 16; vgl auch LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 26. März 2014 - L 2 SO 3177/13, juris Rn 27; aA LSG Thüringen, Urt. v. 10. Januar 2013 - L 9 AS 831/10, juris Rn 26 sowie der 15. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 24. Februar 2011 - L 15 AS 111/10 NZB und der 13. Senat des LSG, Beschl. v. 4. Juli 2011 - L 13 AS 68/10 B [jeweils ohne spezifische Begründung]).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 7 AS 5197/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AS 1104/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2018 - L 4 KR 616/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2013 - L 15 AS 123/12
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