Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2011 - L 9 AY 54/11 B ER, L 9 AY 54/11 B ER PKH |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Im Fall einer Wiedereinreise wird die 48-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 AsylbLG nur bei vorheriger endgültiger Ausreise in Gang gesetzt; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs auf sog. Analogleistungen i.S.d. § 2 Abs. 1 AsylbLG; Beginn der 48-Monats-Frist des ...
- ra.de
- ea-sh.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Voraussetzungen für den Beginn der 48-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 AsylbLG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 25.02.2011 - S 23 AY 3/11
- SG Kiel, 25.02.2011 - S 23 Ay 3/11
- LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2011 - L 9 AY 54/11 B ER, L 9 AY 54/11 B ER PKH
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.03.2009 - B 8 AY 10/07 R
Asylbewerberleistung - sozialgerichtliches Verfahren - Einbeziehung von Klägern …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2011 - L 9 AY 54/11
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden (Urteil vom 24. März 2009 - B 8 AY 10/07 R ...), dass grundsätzlich nach Ausreise und Wiedereinreise die Grundleistungen für den in § 2 Abs. 1 AsylbLG geregelten Zeitraum gewährt werden.Eine entsprechende Erlaubniserteilung erscheint aber ebenfalls - wie das BSG in seinem Urteil vom 24. März 2003 (Az.: B 8 AY 10/07 R, recherchiert bei juris, Rdn. 17) bereits angedeutet hat - bei einer Klassenfahrt ins Ausland oder ähnlichen Gründen geboten.
- LSG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - L 9 B 186/05
Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei der Erkrankung an …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2011 - L 9 AY 54/11
Daher ist der richtige Rechtsbehelf dagegen die einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl. Schleswig...Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 6. September 2005 - L 9 B 186/05 SO ER), die auch tatsächlich von den Antragstellerinnen beantragt war. - OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2008 - 2 O 48/08
Prozesskostenhilfe für Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 13.04.2011 - L 9 AY 54/11
Zwingende Gründe im Sinne des § 12 Abs. 5 Satz 2 AufentHG sind solche von erheblichem Gewicht; sie können auch familiärer Natur sein, wie z. B. der Besuch schwerkranker Familienmitglieder, oder die Wahrnehmung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 BGB (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen...Anhalt, Beschluss vom 18. März 2008 - 2 O 48/08 ...).
- LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2014 - L 9 AY 70/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - …
Das stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, das über einen identisch formulierten Leistungsbescheid aus ihrem Bereich - dem der Beklagten - entschieden habe, es handele sich nicht um einen Dauerverwaltungsakt (Beschluss vom 13. April 2011 - L 9 AY 54/11 B ER).Zu einem inhaltlich insoweit identischen Leistungsbescheid der Beklagten hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. April 2011 - L 9 AY 54/11 B ER und L 9 AY 54/11 B ER PKH - ausdrücklich die Auffassung vertreten, Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII und auch Leistungen nach dem AsylbLG würden zeitabschnittsweise - verwaltungsvereinfachend - monatlich gewährt.
- SG Hildesheim, 16.12.2011 - S 42 AY 137/11
48-Monatsfrist; Analog-Leistungsberechtigter; vorübergehender Auslandsaufenthalt; …
Die Kammer vermag deshalb auch der Auffassung des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein (vgl. Beschluss vom 13.04.2011 - L 9 AY 54/11 B ER, L 9 AY 54/11 B ER PKH -, ZFSH/SGB 2011, S. 492 ff., zit. nach juris LS 2) nicht zu folgen, wonach eine endgültige Ausreise i.S.d. Entscheidung des BSG vom 24.03.2009 (…a.a.O.) nicht vorliege, wenn die Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen der Bundesrepublik nach § 12 Abs. 5 AufenthG erteilt hat oder hätte erteilen können oder müssen. - SG Hildesheim, 22.12.2011 - S 40 AY 138/11 Die Kammer vermag deshalb auch der Auffas-sung des Landessozialgerichtes Schleswig-Holstein (vgl. Beschluss vom 13.04.2011 - L 9 AY 54/11 B ER, L 9 AY 54/11 B ER PKH -, ZFSH/SGB 2011, S. 492 ff., zit. nach juris LS 2) nicht zu folgen, wonach eine endgültige Ausreise i.S.d. Entscheidung des BSG vom 24.03.2009 (…a.a.O.) nicht vorliege, wenn die Ausländerbehörde eine Erlaubnis zum Verlassen der Bundesrepublik nach § 12 Abs. 5 AufenthG erteilt hat oder hätte erteilen können oder müssen.