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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER (https://dejure.org/2005,6909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER (https://dejure.org/2005,6909)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 2005 - L 9 B 22/05 SO ER (https://dejure.org/2005,6909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss einer Vergütungsvereinbarungüber gesondert berechnete Investitionskosten für ein Altenheim und Pflegeheim und einer vorläufigen Leistungsvereinbarung und Prüfungsvereinbarung über den Investitionsbetrag ; Voraussetzungen für eine Entscheidung der Schiedsstelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • SG Detmold - S 6 SO 85/05
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 10.12.2003 - 3 EO 819/02

    Sozialhilferecht; Sozialhilfe; Pflegeeinrichtung; Leistungsvereinbarung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    In Fällen, in denen es um Pflegeleistungen gehe, sei eine gesonderte Leistungsvereinbarung entbehrlich, da die Leistungsverpflichtungen des SGB XI gleichsam an die Stelle der ansonsten vertraglich festzulegenden träten (Bezugnahme auf Thüringer OVG, Beschluss vom 10.12.2003 - 3 EO 819/02 - FEVS 55, 485-491).

    Es fehlt aber eine konkrete Bezeichnung der entsprechend anwendbaren Vorschriften, etwa des § 75 Abs. 3 SGB XII iVm § 76 SGB XII. Allerdings können auch gegen die vom SG im Anschluss an das Thüringer Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 10.12.2003 - 3 EO 819/02 -) vertretene Ansicht, bei einem Streit über die Höhe der gemäß § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII vom Sozialhilfeträger zu übernehmenden Investitionskosten bedürfe es - wegen der in § 75 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB XII angelegten "Ersetzung" der sonst erforderlichen Leistungsvereinbarung durch die gesetzlichen Vorgaben des Achten Kapitel des SGB XI - keiner Leistungs- und Prüfungsvereinbarung, Bedenken vorgebracht werden.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden (BverfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).

    Zur Vermeidung einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache, hat der Senat das Entgelt für die gesondert berechneten Investitionskosten nach § 75 Abs. 5 Satz 3 SGB XII nur mit einem Abschlag zugesprochen (vgl BverfG 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 858/03

    Vereinbarung betreffend die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist zu der inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 93 Abs. 7 Satz 3 BSHG davon ausgegangen, dass mit dem Begriff der "Vereinbarungen" die vormals in § 93 Abs. 2 BSHG erfassten Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen gemeint waren (OVG NRW, Urt. v. 26.4.2004 - 12 A 858/03 - ZFSH/SGB 2005, 79-81).
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 SO 2/05

    Sozialhilfe - Streitigkeiten über Vereinbarung gem §§ 75ff SGB 12 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    Da in den Gesetzesmaterialien hierfür jedoch keine Gründe genannt werden, ist zu erwägen, dass die Schiedsstelle im Rahmen eines Verfahrens über die Vergütung und deren Kalkulation inzidenter über Leistungsinhalte verhandeln und entscheiden muss (Hess LSG, Beschluss vom 20.06.2005 - L 7 SO 2/05 ER -: Abschluss einer Vergütungsvereinbarung setze denknotwenig ebenso wie nach dem normativen Regelungsgerüst eine Einigung über Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen im Sinne der Leistungsvereinbarung des § 75 Abs. 3 Ziff 1 SGB XII und auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen im Sinne einer Prüfungsvereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 Ziff 3 SGB XII voraus; ähnlich zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung bereits Fichtner in: Fichtner/Wenzel, BSHG, 2. Auflage 2003, § 93b BSHG Rdnr 3a; aA wohl Friedrich in: Mergler/Zink, BSHG, § 93b Rdnr 5 Stand 9/2002 und Münder in LPK-BSHG, 7. Auflage 2005, § 75 Rdnr 5).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    Allerdings hat das Gericht die Entscheidung der Schiedsstelle daraufhin zu überprüfen, ob der Sachverhalt vollständig ermittelt wurde und die der Schiedsstelle gesetzten rechtlichen Vorgaben beachtet worden sind (BVerwG, Beschluss vom 28.02.2002 - 5 C 25/01 - BVerwGE 116, 78-86).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im summarischen Verfahren (BVerfG v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95, 96).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 12 S 742/03

    Pflegeeinrichtung - Kostenübernahme - Investitionskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 9 B 22/05
    Zwar konnte der Gesetzgeber nicht direkt auf die heranzuziehenden Regelungen des SGB XII verweisen, weil § 75 Abs. 5 SGB XII in gleicher Weise wie die Vorgängerregelung in § 93 Abs. 7 BSHG für den hier gegebenen Fall der Leistungserbringung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des § 72 SGB XI eine abschließende Sonderregelung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.09.2003 - 12 S 742/03 -) darstellt.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Die jeweils zugrunde liegende Leistungsvereinbarung (§ 75 Abs. 3 Nr. 1 SGB XII) muss vor Anrufung der Schiedsstelle vereinbart und notfalls vor Gericht erstritten werden (Neumann in Hauck/Noftz, SGB XII, § 77 Rdnr. 8; offen gelassen in Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 9 B 22/05 SO ER - ; für den - hier nicht einschlägigen - Fall des gleichzeitigen Streites über eine Leistungs- und eine Prüfungsvereinbarung bejaht das Hessische LSG eine entspr. "Vorfragenkompetenz" der Schiedsstelle, Beschluss vom 20. Juni 2005, FEVS 57, 153).
  • SG Dortmund, 23.02.2007 - S 47 SO 244/06

    Sozialhilfe

    LSG NRW, Beschlüsse vom 1. Dezember 2005 - L 9 B 22/05 SO ER - und vom 2. Mai 2005 - L 19 B 7/05 SO ER -.
  • SG Düsseldorf, 03.04.2008 - S 29 SO 14/07

    Sozialhilfe

    LSG NRW, Beschlüsse vom 01.12.2005 - L 9 B 22/05 SO ER -, vom 02.05.2005 - L 19 B 7/05 SO ER -, und vom 20.04.2005 - L 19 B 2/05 AS ER -.
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