Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 14.03.2006 - L 9 B 65/06 SO ER |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Enkel auf Übernahme der Kosten für die Bestattung eines Großelternteils aus Sozialhilfemitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 3/08
Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Bestattungskosten
Die Beklagte stützt sich hier auf eine u.a. vom Schleswig-Holsteinischen LSG im Beschluss vom 14.03.2006 - L 9 B 65/06 SO ER - vertretene Auffassung, wonach es bei bereits vollzogener Bestattung nur noch um die Entlastung von den Kosten gehe.Die Beklagte kann den Hilfebedürftige auch nicht auf eine ohnehin eingreifende Bestattungspflicht der Ordnungsbehörde verweisen und im Hinblick darauf eine Eintrittsverpflichtung ablehnen (so aber Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14.03.2006 - L 9 B 65/06 SO ER -).
- LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2015 - L 9 SO 46/12
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Durchführung der …
Er hat auf den Beschluss des Landessozialgerichts vom 14. März 2006 (Az. L 9 B 65/06 SO ER) Bezug genommen.Denn dort habe das Gericht lediglich über die Frage zu befinden gehabt, ob die Antragstellerin im Eilverfahren auf möglicherweise bestehende Ersatzansprüche gegen gleich- oder vorrangig verpflichtete Verwandte verwiesen werden könne, wenn diese nicht sofort realisierbar seien und die Bestattung ganz oder teilweise noch nicht erfolgt sei (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14. März 2006 - L 9 B 65/06 SO ER -, juris).
Das Landessozialgericht habe in seinem Beschluss vom 14. März 2006 (Az. L 9 B 65/06 SO ER) ausgeführt, dass es keiner Kostenübernahme bedürfe, wenn das Ordnungsamt eintreten müsse.
- LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 1679/19
Sozialhilfe - Bestattungskosten - erforderliche Kosten - Individualisierung der …
Erst dann kann Hilfe nach § 74 SGB XII in Anspruch genommen werden (SchlHLSG 14.3.2006 - L 9 B 65/06 SO ER -, ZfSH/SGB 2007, 28), es sei denn die Durchsetzung derartiger Ansprüche ist für den betreffenden unzumutbar, z. B. wegen des damit verbundenen Prozessrisikos (vgl. BSG Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R -, FEVS 61, 337; Hessisches LSG…, Urteil vom 06.10.2011 - L 9 SO 226/10 - juris Rn. 27;… Berlit in LPK-SGB XII, 12. Auflage, § 74 Rn. 8;… Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Auflage Rn. 28;… H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 20. Auflage, § 74 Rn. 11;… Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, § 74 Rn. 11).
- VG Düsseldorf, 02.02.2010 - 23 K 2884/08
Friedhofsgebühren Billigkeitsmaßnahmen Erlass Niederschlagung Stundung Nachrang …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat eine Entscheidung eines anderen Senats des LSG NRW zu § 74 SGB XII bestätigt und darin - wie der 12. Senat des LSG NRW - die Frage des Nachrangs gegenüber abgabenrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen nicht aufgeworfen, BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R -, Juris; LSG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2008 - L 12 SO 3/08 -, Juris; ebenso soweit ersichtlich die übrige Rechtsprechung (insbesondere der Sozialgerichtsbarkeit) zu § 74 SGB XII: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschlüsse vom 14. März 2006 - L 9 B 65/06 SO ER -, ZFSH/SGB 2007, 28 f., und vom 9. Oktober 2008 - L 9 B 159/08 SO PKH -, Juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2006 - L 4 B 390/06 ER SO -, ZFSH/SGB 2007, 29 ff.; Hess. LSG, Beschluss vom 20. März 2008 - L 9 SO 20/08 B ER -, FEVS 59, 567 ff.; Sozialgericht (SG) Aachen, Urteil vom 28. April 2009 - S 20 SO 88/08 -, ZFSH/SGB 2009, 365 ff.; SG Freiburg, Urteil vom 19. Juni 2008 - S 6 SO 1867/07 -, Juris; VG Bremen, Urteile vom 20. August 2009 - S 5 K 3522/08 und S 5 K 4054/08 -, Juris. - SG Freiburg, 19.06.2008 - S 6 SO 1867/07
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Verweisung auf …
Jedenfalls nach bereits durchgeführter Bestattung ist der Hilfesuchende darauf zu verweisen, vor Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen Ersatzansprüche gegen Miterben durchzusetzen oder nachzuweisen, dass dies endgültig gescheitert ist (Anschluss an LSG SH, 14.3.2006 - L 9 B 65/06 SO ER).Erst dann, wenn dies endgültig gescheitert ist, kann Hilfe nach § 74 SGB XII in Anspruch genommen werden (LSG SH, 14.3.2006 - L 9 B 65/06 SO ER).
- SG Gießen, 18.12.2007 - S 20 SO 218/07 Dieser ist somit zunächst darauf zu verweisen, diese Ersatzansprüche durchzusetzen oder aber nachzuweisen, dass dies endgültig gescheitert ist (vgl. z.B. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2006, Az.: L 9 B 65/06 SO).