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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER   

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https://dejure.org/2006,19682
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER (https://dejure.org/2006,19682)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER (https://dejure.org/2006,19682)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. September 2006 - L 9 B 87/06 AS ER (https://dejure.org/2006,19682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Absenkung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) bei Verletzung einer Mitwirkungspflicht (hier: Schreiben von mindestens acht Bewerbungen pro Monat) bei der Eingliederung ; Aufschiebende Wirkung eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 19 B 89/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06
    Das SG ist zu Recht davon ausgegangen, dass Widerspruch und Klage gegen einen eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II grundsätzlich gem. § 86 a SGG aufschiebende Wirkung haben, die nicht nach § 39 Nr. 1 SGB II entfällt (vgl. Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 39 Rdnr. 16 mwN; LSG NRW, Beschluss vom 11.11.2005 - L 19 B 89/05 AS ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06
    Unterbleibt jedoch - wie hier zu Beginn des neuen Bewilligungsabschnitts ab 01.06.2006 - auf der Grundlage von § 31 SGB II die Zahlung eines Anteils der Regelleistung, ist das vorläufige Rechtsschutzbegehren dahin auszulegen, dass es die Verpflichtung des zuständigen Trägers zur Zahlung der nicht abgesenkten Leistung umfasst (in diesem Sinne auch Landessozialgericht - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.01.2006 - L 9 AS 17/06 ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B).
  • LSG Hamburg, 02.08.2005 - L 5 B 186/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensanrechnung bei Kindern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06
    Anders als das SG vertritt der Senat die Auffassung, dass auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die volle Regelleistung zuzusprechen ist, da insofern ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens wegen des Bedarfsdeckungsgrundsatzes nicht zumutbar ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2005 - L 5 B 186/05 ER AS), eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Fallgestaltungen nach § 86b Abs. 1 SGG so vermieden werden kann (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER - Breithaupt 2006, 149) und angesichts der Abschaffung der Einmalleistungen ein Teil der monatlich gewährten Regelleistung angespart werden muss, um bei entstehendem Bedarf auch größere Anschaffungen tätigen zu können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Feststellung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06
    Anders als das SG vertritt der Senat die Auffassung, dass auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die volle Regelleistung zuzusprechen ist, da insofern ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens wegen des Bedarfsdeckungsgrundsatzes nicht zumutbar ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 02.08.2005 - L 5 B 186/05 ER AS), eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Fallgestaltungen nach § 86b Abs. 1 SGG so vermieden werden kann (LSG NRW, Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER - Breithaupt 2006, 149) und angesichts der Abschaffung der Einmalleistungen ein Teil der monatlich gewährten Regelleistung angespart werden muss, um bei entstehendem Bedarf auch größere Anschaffungen tätigen zu können.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2006 - L 9 AS 17/06

    Absenkung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts um 100 v.H. auf Grund

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2006 - L 9 B 87/06
    Unterbleibt jedoch - wie hier zu Beginn des neuen Bewilligungsabschnitts ab 01.06.2006 - auf der Grundlage von § 31 SGB II die Zahlung eines Anteils der Regelleistung, ist das vorläufige Rechtsschutzbegehren dahin auszulegen, dass es die Verpflichtung des zuständigen Trägers zur Zahlung der nicht abgesenkten Leistung umfasst (in diesem Sinne auch Landessozialgericht - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.01.2006 - L 9 AS 17/06 ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06 ER-B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vielmehr ist der Senat der Auffassung, dass auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in der Regel 100 Prozent der Regelleistung zuzusprechen sind (ebenso zB LSG NRW Beschluss vom 19.11.2008 - L 19 B 178/08 AS - juris Rn 7; Beschluss vom 10.09.2009 - L 7 B 269/09 AS ER - juris Rn 4; Beschluss vom 08.07.2009 - L 7 B 188/09 AS ER - juris Rn 6 mwN; Beschluss vom 16.10.2008 - L 7 B 289/08 AS ER - juris Rn 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13.02.2008 - L 13 AS 237/07 ER - juris Rn 43; LSG NRW Beschluss vom 02.05.2007 - L 20 B 310/06 AS ER - juris Rn 21; Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER - juris Rn 27; aA mit Abschlag von 20 % oder weniger: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 19.05.2010 - L 5 AS 797/10 B ER - juris Rn 3; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 29.01.2007 - L 7 SO 5672/06 ER-B - juris Rn 6; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 30.03.2009 - L 5 B 121/08 AS ER - juris Rn 27; mit Abschlag bis 30 %: LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 09.09.2010 - L 10 AS 1023/10 B ER - juris Rn 20; LSG Bayern Beschluss vom 24.06.2010 - L 7 AS 322/10 B ER - juris Rn 21; LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 02.02.2006 - L 14 B 1157/05 AS ER - juris Rn 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2009 - L 7 B 188/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Entgegen der Auffassung des SG kommt eine Begrenzung der Regelleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf 70 % unter Hinweis auf eine ansonsten eintretende Vorwegnahme der Hauptsache nach der Rechtsprechung des Senats bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs nicht in Betracht (Beschluss des erkennenden Senats vom 14.05.2009 - L 7 B 72/09 AS ER; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2007 - L 20 B 310/06 AS ER; LSG NRW, Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - L 7 B 269/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Soweit sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde dagegen richtet, dass das SG die Antragsgegnerin zur Erbringung der Regelleistung gemäß § 20 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Höhe von 90 % einstweilen verpflichtet hat, weist der Senat darauf hin, dass eine Begrenzung der Regelleistung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren unter Hinweis auf eine ansonsten eintretende Vorwegnahme der Hauptsache nach der Rechtsprechung des Senats bei Vorliegen eines glaubhaft gemachten Anordnungsanspruchs regelmäßig nicht in Betracht kommt (Beschluss des erkennenden Senats vom 14.05.2009, L 7 B 72/09 AS ER; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 02.05.2007, L 20 B 310/06 AS ER; LSG NRW, Beschluss vom 29.09.2006, L 9 B 87/06 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2006 - L 19 B 121/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zwar kürzt der Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 86b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) grundsätzlich die Regelsätze nicht auf 80% und damit das zum Leben Unerlässliche (so schon Beschluss vom 01.08.2005 - L 19 B 33/05 AS ER; ebenso der 9. Senat des LSG NRW Beschluss vom 29.09.2006 - L 9 B 87/06 AS ER LSG NRW).
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