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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER   

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https://dejure.org/2006,3934
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER (https://dejure.org/2006,3934)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.02.2006 - L 9 B 99/05 AS ER (https://dejure.org/2006,3934)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - L 9 B 99/05 AS ER (https://dejure.org/2006,3934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Angemessenheit der Leistungen für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II); Begriff der "Angemessenheit" als gerichtlich umfassend überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff; Zugrundelegung des Mietspiegels, der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten bei selbstgenutztem Haus- oder Wohnungseigentum

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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05
    Der Wohnstandard der Wohnung soll ein einfaches und bescheidenes Leben ermöglichen, wobei der untere Bereich für vergleichbare Wohnungen maßgeblich ist (BVerwGE 101, 194).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf die reduzierte Prüfungsdichte und die nur überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes in dem von der Eilbedürftigkeit geprägten vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 95 f.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05
    Scheidet eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren aus, ist auf der Grundlage einer an der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes orientierten Folgenabwägung zu entscheiden, wobei die grundrechtlichen Belange der Antragsteller umfassend in die Abwägung einzustellen sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 21/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05
    Die angemessene Höhe der Unterkunftskosten errechnet sich aus dem Produkt aus der für den Leistungsempfänger abstrakt angemessenen Wohnungsgröße und dem nach den örtlichen Verhältnissen angemessenen Mietzins pro qm (Produkttheorie, vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.2005, 5 C 15/04; ebenso das Landessozialgericht, Beschluss vom 01.08.2005, L 19 B 21/05).
  • LSG Hamburg, 25.08.2005 - L 5 B 201/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Leistungen für Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05
    Den tatsächlichen Feststellungen für Wohnmarktverhältnisse und Angemessenheitsniveau sind insofern Mietspiegel (vgl. hierzu LSG NRW, a.a.O.,) Wohnungsmarktanzeigen (vgl. hierzu LSG Hamburg, L 5 B 201/05 AS ER) und als ergänzendes Korrektiv auch die Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz zu Grunde zu legen (vgl. insgesamt zu dieser Problematik eingehend Berlit, NDV 2006, 5 ff., m.w.N. insbesondere aus der Rechtsprechung).
  • SG Düsseldorf, 14.04.2020 - S 25 AS 1118/20

    Corona: Wohnungsloser EU-Bürger hat einen Anspruch auf existenzsichernde

    Danach dürfen sich die Gerichte bei einer Ablehnung von existenzsichernden Sozialleistungen nicht auf eine bloße summarische Prüfung der Erfolgsaussichten beschränken und die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller nicht überspannen; ist eine Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich, hat eine Folgenabwägung stattzufinden (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05; ebenso LSG NRW, Beschlüsse vom 06.01.2006, L 1 B 13/05 AS ER und vom 28.02.2006, L 9 B 99/05 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Die Begrenzung mittels eines Vergleichs zum angemessenen Mietaufwand, die in der Rechtsprechung teilweise akzeptiert wird (LSG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - L 9 B 99/05 AS ER; Bayrisches LSG aaO; für die Belange des einstweiligen Verfahrens offengelassen LSG NRW, Beschluss vom 7. März 2006 - L 20 B 31/06 AS ER; nicht von einer "Vergleichsmiete" ausgehend auch LSG Niedersachsen-Bremen aaO; SG Aurich, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - S 25 AS 167/05 ER), kann für sich in Anspruch nehmen, in nachvollziehbarer Weise für jeden Anspruchsberechtigten unabhängig von den tatsächlichen Wohnverhältnissen zu betragsgleichen (nur regional nach den Verhältnissen am Mietmarkt variierenden) Ergebnissen zu führen (dies wird vom LSG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006, aaO für aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zwingend geboten erachtet).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2006 - L 13 AS 1620/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst

    Vielmehr ermöglicht er lediglich, dass die Antragstellerin das selbst bewohnte Hausgrundstück nicht vorrangig als Vermögen einsetzen muss und bewirkt, dass ihr überhaupt erst Leistungen gewährt werden können (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2006 - L 9 B 99/05 AS ER - abgedruckt in Juris; LSG Niedersachsen-Bremen a.a.O.).

    Vor allem wegen des Gleichbehandlungsgebotes in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ist eine Besserstellung von Haus- oder Wohnungseigentümern gegenüber Mietern in gleicher Situation bei der Gewährung von Leistungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II nicht zu rechtfertigen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 2006 a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - L 8 AS 409/05 ER und vom 30. März 2006 - L 9 AS 67/06 ER -).

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