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   LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00   

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LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00 (https://dejure.org/2000,3800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.12.2000 - L 9 EG 7/00 (https://dejure.org/2000,3800)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - L 9 EG 7/00 (https://dejure.org/2000,3800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von bayerischen Landeserziehungsgeld einer türkischen Staatsangehörigen; Unbeachtlichkeit des Fehlens der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines Mitgliedstaats der EU; Ausschluss eines türkischen Staatsangehörigen von Landeserziehungsgeld aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Sie verwiesen auf eine zum Kindergeld (Kg) nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ergangene Entscheidung des EuGH vom 04.05.1999, C-262/96, sowie auf Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zum LErzg Baden-Württemberg vom 12.07.1999 und 11.10.1999.

    Dieser Rat erließ am 19.09.1980 den Beschluss Nr. 3/80 (- ARB - ABl. Nr.C 110/60) über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, welche die Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten dahingehend koordinieren soll, dass türkische Arbeitnehmer, die in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten beschäftigt sind oder waren, sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebenen Leistungen in den herkömmlichen Zweigen der sozialen Sicherheit beziehen können (vgl. EuGH Urteil vom 04.05.1999 C-262/96 in SozR 3-6935 Allg. EWG-Abkommen Türkei Nr. 4).

    Damit hat die Klägerin unter denselben Voraussetzungen wie Deutsche oder EU-Staatsangehörige Anspruch auf LErzg, vgl. Urteile des EuGH vom 12.05.1998 C-85/96 in SozR 3-7833 § 1 Nr. 22 und vom 04.05.1999 a.a.O. Denn es besteht kein sachlicher Grund dafür, die Klägerin als türkische Staatsangehörige von der Gewährung des LErzg auszuschließen.

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Mit Urteil vom 10.10.1996, C-245/94 und C-312/94, SozR 3-6050 Art. 4 EWGVO 1408/71 Nr. 8 (vgl. auch Urteil vom 12.05.1998, SozR 3-7833 § 1 BErzGG Nr. 22) hat der Gerichtshof - verbindlich für die innerstaatliche Rechtsanwendung, vgl. BSG vom 10.07.1997, 14 REg 8/96 in SGb 1998 S. 589 - in Leitsatz 1 das Erzg nach dem BErzGG einer Familienleistung im obigen Sinne gleichgestellt.

    Denn einerseits wird mit dem EuGH, Urteil vom 10.10.1996, C-245/94 in SozR 3-6050 Art. 4 EWGVO 1408/71 Nr. 8 bei Familienleistungen, die zu Gunsten der Gesamtfamilie vorgesehen sind, nicht mehr zwischen eigenen und abgeleiteten Rechten unterschieden.

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Die Staatsangehörigkeit gehört nämlich nicht zu den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen, an die bei der Vergabe staatlicher Leistungen schlechthin nicht angeknüpft werden darf, vgl. Urteile des BSG vom 03.11.1993, 14 B REg 6/93 in SozR 3-6935 Allg.

    Sein Hauptzweck besteht mit dem BSG, Urteil vom 03.11.1993, 14b REg 6/93 (SozR 3-6935 All EWG-Abk Türkei Nr. 1 S.6) darin, es zu ermöglichen oder zu erleichtern, dass sich ein Elternteil der Betreuung und Erziehung des Kindes in dessen erster Lebensphase widmet.

  • BSG, 10.07.1997 - 14 REg 8/96

    Ehefrau - Erziehungsgeld - Wohnsitz - Europäisches Ausland

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Mit Urteil vom 10.10.1996, C-245/94 und C-312/94, SozR 3-6050 Art. 4 EWGVO 1408/71 Nr. 8 (vgl. auch Urteil vom 12.05.1998, SozR 3-7833 § 1 BErzGG Nr. 22) hat der Gerichtshof - verbindlich für die innerstaatliche Rechtsanwendung, vgl. BSG vom 10.07.1997, 14 REg 8/96 in SGb 1998 S. 589 - in Leitsatz 1 das Erzg nach dem BErzGG einer Familienleistung im obigen Sinne gleichgestellt.
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 40/90

    Versicherungszeit der Kindererziehung bei Pflegeeltern

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Das BayLErzGG deckt sich dabei hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen weitgehend mit den BErzGG, vgl. BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 8 S.20, SozR 3-6935 Allg EWG-Abk Türkei Nr. 1, sowie Drs.13/1492 S.5.
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Mit der am 15.01.1993 zum Bayer. LSG eingelegten Berufung wandte der Beklagte ein, das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 18.12.1992 (DVBl. 1993, 787) den allgemeinen Gleichheitssatz als nicht verletzt angesehen.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus LSG Bayern, 19.12.2000 - L 9 EG 7/00
    Damit hat die Klägerin unter denselben Voraussetzungen wie Deutsche oder EU-Staatsangehörige Anspruch auf LErzg, vgl. Urteile des EuGH vom 12.05.1998 C-85/96 in SozR 3-7833 § 1 Nr. 22 und vom 04.05.1999 a.a.O. Denn es besteht kein sachlicher Grund dafür, die Klägerin als türkische Staatsangehörige von der Gewährung des LErzg auszuschließen.
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    An der Bejahung eines unverschuldeten Antragshindernisses würde sich auch dann nichts ändern, wenn in der Presse und in interessierten Kreisen die Entscheidung des EuGH vom 4. Mai 1999 (EuGHE I 1999, 2685, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 "Sürül") und das - vom BSG am 29. Januar 2002 bestätigte (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) - Urteil des Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 - L 9 EG 7/00 - (Breithaupt 2001, 816) als Grundlagen eines Anspruchs türkischer Staatsangehöriger auf LErzg diskutiert worden sein sollten.
  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 8/05 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    An der Bejahung eines unverschuldeten Antragshindernisses würde sich auch dann nichts ändern, wenn in der Presse und in interessierten Kreisen die Entscheidung des EuGH vom 4. Mai 1999 (EuGHE I 1999, 2685, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 "Sürül") und das - vom BSG am 29. Januar 2002 bestätigte (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) - Urteil des Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 - L 9 EG 7/00 - (Breithaupt 2001, 816) als Grundlagen eines Anspruchs türkischer Staatsangehöriger auf LErzg diskutiert worden sein sollten.
  • LSG Bayern, 01.03.2001 - L 9 EG 9/00
    Mit der zum Bayer. LSG eingelegten Berufung übernahmen die (früheren) Klägerbevollmächtigten hinsichtlich der Voraussetzungen der Gleichbehandlung türkischer Staatsangehöriger beim Bezug von Erzg im Wesentlichen Ausführungen aus dem Rechtsgutachten des Dr.K. S. vom 17.06.1993, welches u.a. auch im Parallelverfahren L 9 EG 7/00 vorgelegt worden ist.

    Damit hat die Klägerin - wie vom Senat in einem gleichgelagerten Fall entschieden (Urteil vom 19.12.2000, Az.: L 9 EG 7/00) - unter denselben Voraussetzungen wie Deutsche oder EU-Staatsangehörige Anspruch auf LErzg, vgl. Urteile des EuGH vom 12.05.1998 C-85/96 in SozR 3-7833 § 1 Nr. 22 und vom 04.05.1999 a.a.O. Denn es besteht kein sachlicher Grund dafür, die Klägerin als türkische Staatsangehörige von der Gewährung des LErzg auszuschließen.

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 7/05 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    An der Bejahung eines unverschuldeten Antragshindernisses würde sich auch dann nichts ändern, wenn in der Presse und in interessierten Kreisen die Entscheidung des EuGH vom 4. Mai 1999 (EuGHE I 1999, 2685, 2743 = SozR 3-6935 Allg Nr. 4 "Sürül") und das - vom BSG am 29. Januar 2002 bestätigte (BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2) - Urteil des Bayerischen LSG vom 19. Dezember 2000 - L 9 EG 7/00 - (Breithaupt 2001, 816) als Grundlagen eines Anspruchs türkischer Staatsangehöriger auf LErzg diskutiert worden sein sollten.
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 3/01 R

    Landeserziehungsgeld für in Bayern wohnende türkische Staatsangehörige

    Dies folge aus den selben Gründen, wie sie das LSG im Urteil vom 19. Dezember 2000 - L 9 EG 7/00 - im Hinblick auf das Assoziationsrecht EG-Türkei dargelegt habe.
  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 19/05

    Anspruch auf Gewährung von Landeserziehungsgeld; Gewährung von

    EG C 110/60, haben türkische Staatsangehörige, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die der vorgenannte Beschluss gilt, im Wohnsitzstaat Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit, insbesondere auf Familienleistungen, nach den Rechtsvorschriften dieses Staates unter den gleichen Voraussetzungen wie dessen eigene Staatsangehörige (vgl. BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R, Urteile des Senats vom 19.12.2000, L 9 EG 7/00 und vom 01.03.2001, L 9 EG 9/00 m.w.N.), und damit auch die Klägerin, die sowohl vom sachlichen als auch persönlichen Anwendungsbereich des ARB Nr. 3/80 erfasst wird, vgl. Urteile des Senats a.a.O.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 59/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Insoweit sind jedoch aufgrund der vorliegenden türkischen Staatsangehörigkeit die Regeln über die seit 1963 bestehende Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zu beachten, wie der Senat im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 20.12.2000 (L 9 EG 7/00) dargelegt hat, vgl. auch BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 5/03

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

    Insoweit sind jedoch aufgrund der vorliegenden türkischen Staatsangehörigkeit die Regeln über die seit 1963 bestehende Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zu beachten, wie der Senat im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 20.12.2000 (L 9 EG 7/00) dargelegt hat, vgl. auch BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 29/02

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld;

    Insoweit sind jedoch aufgrund der vorliegenden türkischen Staatsangehörigkeit die Regeln über die seit 1963 bestehende Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zu beachten, wie der Senat im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 20.12.2000 (L 9 EG 7/00) dargelegt hat, vgl. auch BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R.
  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 17/03

    Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei;

    Insoweit sind jedoch aufgrund der vorliegenden türkischen Staatsangehörigkeit die Regeln über die seit 1963 bestehende Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei zu beachten, wie der Senat im Einzelnen in seiner Entscheidung vom 20.12.2000 (L 9 EG 7/00) dargelegt hat, vgl. auch BSG vom 29.01.2002, B 10 EG 2/01 R.
  • LSG Bayern, 24.07.2003 - L 9 EG 16/03

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine in Bayern lebende Türkin; Ex nunc-

  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 9 EG 232/05

    Anspruch einer türkischen Staatsangehörigen auf bayerisches Landeserziehungsgeld

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 81/04

    Anspruch auf Gewährung des bayerischen Landeserziehungsgeldes; Voraussetzungen

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 43/02

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld;

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 53/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld für eine Türkin; Eingeschränkte unmittelbare

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 56/04

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Landeserziehungsgeld;

  • LSG Bayern, 24.03.2005 - L 9 EG 86/04

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld; Anspruch auf

  • FG München, 20.03.2002 - 9 K 2636/97

    Kindergeldanspruch einer als Flüchtling nach Deutschland gekommenen Kurdin nach

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 7/03

    Anspruch eines ausländischen Staatsangehörigen auf Landeserziehungsgeld;

  • LSG Bayern, 30.06.2003 - L 9 EG 41/02

    Anspruch auf Landeserziehungsgeld ; Anspruch eines ausländischen

  • LSG Bayern, 26.02.2004 - L 9 EG 157/03

    "Sürül"-Entscheidung des EuGH (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften);

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