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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12   

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https://dejure.org/2014,26839
LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12 (https://dejure.org/2014,26839)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2014 - L 9 KR 134/12 (https://dejure.org/2014,26839)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 134/12 (https://dejure.org/2014,26839)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 9 Abs 2 S 1 SGB 9, § 10 Abs 1 Nr 1 SGB 12, § 53 SGB 12
    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Einzelfallhelfer im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Scheinvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4
    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Weisungsabhängigkeit - Einzelfallhelfer - Scheinvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfallhelferin als versicherungspflichtige Beschäftigte bei Tätigkeit im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte sozialhilfebedürftige Kinder; Versicherungspflicht einer Einzelfallhelferin im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht einer Einzelfallhelferin im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht einer Einzelfallhelferin im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Die freie Wahl des Tätigkeitortes habe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R) nur dann einen Aussagewert, wenn einer in einem Beschäftigungsverhältnis zur Klägerin stehenden Einzelfallhelferin ein solcher Spielraum nicht eingeräumt wäre.

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Allerdings schließen es der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts aus, über die rechtliche Einordnung allein oder auch nur primär nach dem Willen der Vertragsparteien und ihren Vereinbarungen zu entscheiden (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris, m.w.N.).

    Entscheidend bleibt, dass zum einen der Beigeladenen zu 1) arbeitnehmertypisch die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Klägers zustand, und dass sie zum anderen keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten hatte (zu diesem Kriterium: BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris).

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Solange jemand in einen für ihn fremden, d.h. den Interessen eines anderen dienenden und von seinem Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebes unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 76/79 -, juris).

    Dass der Kläger im Allgemeinen keinen Einfluss auf die inhaltliche Erledigung ihrer Aufgaben nahm (und zu nehmen brauchte), ergibt sich aus der Art der Tätigkeit und der beruflichen Qualifikation der Beigeladenen zu 1) (so zum Fall einer Vermögensbetreuerin: BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 76/79 -, juris).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Denn die von der Beigeladenen zu 1) zu erbringende therapeutisch-pädagogische Arbeit zählt zu den sog. Diensten höherer Art, für die in der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 09. Dezember 1981 - 12 RK 4/81 - Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R - jeweils juris und m.w.N.) schon seit langem ein eingeschränktes Weisungsrecht, welches sich zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert, als ausreichend angesehen wurde.

    Die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung entspricht dem Typus der (abhängigen) Beschäftigung, weil Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung in der Regel höchstpersönlich zu erbringen haben und sich hierbei nicht Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen dürfen (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Koch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Daher kommt vertraglichen Vereinbarungen, die einen Verzicht auf diese Elemente vorsehen, allenfalls sehr geringe Bedeutung zu (Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Insoweit teilt der Senat die Rechtsauffassung des 12. Senats des BSG zur "Schönwetterselbständigkeit", wonach es für die statusrechtliche Beurteilung nicht nur auf die Verhältnisse in konfliktfreien Zeiten ankommen kann, sondern auch in den Blick zu nehmen ist, welche Einflussmöglichkeiten in Krisenzeiten bestehen (Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R -, juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Insoweit teilt der Senat die Rechtsauffassung des 12. Senats des BSG zur "Schönwetterselbständigkeit", wonach es für die statusrechtliche Beurteilung nicht nur auf die Verhältnisse in konfliktfreien Zeiten ankommen kann, sondern auch in den Blick zu nehmen ist, welche Einflussmöglichkeiten in Krisenzeiten bestehen (Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R -, juris).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben und in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 R -, juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 KR 1253/13
  • SG Wiesbaden, 28.05.2015 - S 8 R 414/12
    Daher können sich der Kläger und die Beigeladene zu 1) hier auf Freiräume bei der Ausgestaltung der Behandlung der Patienten gerade nicht mit Erfolg berufen (vgl. dazu auch Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9.7.2014, Az. L 9 KR 134/12; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.6.2014, Az. L 8 R 1052/12; Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 4.9.2013, Az. L 5 KR 1253).

    Ein Unternehmerrisiko der Beigeladenen zu 1) liegt somit nicht vor (vgl. dazu auch: Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19.12.2012, Az. L 4 R 761/11; Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9.7.2014, Az. L 9 KR 134/12; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.6.2014, Az. L 8 R 1052/12).

    Letztlich ist dies aber nicht entscheidend, sondern nur Ausdruck der unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. dazu auch: Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 19.12.2012, Az. L 4 R 761/11; Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9.7.2014, Az. L 9 KR 134/12; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.6.2014, Az. L 8 R 1052/12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Unter dem Etikett der "Rücksichtnahme" (zur Prüfung auf "Etikettenschwindel" vgl. BSG, Urteile vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R -, und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - Senat, Urteile vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 512/12 und L 9 KR 134/12 - jeweils juris) wurde der Tätigkeitsort daher einseitig von der Beigeladenen zu 1) vorgegeben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 326/12

    Einzelfallhelfer - Sozialhilfe - Beschäftigung

    Nach dem Leistungserbringungsrecht des SGB XII dürfen Leistungen der Einzelfallhilfe sowohl durch abhängig Beschäftigte als auch durch selbständig Tätige erbracht werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9. Juli 2014 - L 9 KR 134/12 - juris Rn 113, ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 und L 1 KR 137/13 und vom 28. März 2014 - L 1 KR 20/12 sowie für Leistungen nach dem SGB VIII bereits BSG, Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 18-20).

    Danach teilt der erkennende Senat die Bedenken des 9. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 9. Juli 2014 - L 9 KR 134/12), dass die von dem Kläger formularmäßig verwendeten Vertragsklauseln über die Erbringung von Leistungen der Einzelfallhilfe in freier Mitarbeit nicht die für die Beteiligten tatsächlich für maßgeblich gehaltenen Rechte und Pflichten dokumentierten sollten, sondern entsprechend den Vorgaben des Rundschreibens I Nr. 9 / 2009 vorrangig mit dem Ziel formuliert wurden, den bloßen Anschein einer selbständigen Tätigkeit zu setzen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

    Zum anderen enthält auch der VfM, soweit die Vertragspartner darin nicht den Versuch des o.g. "Etikettenschwindels" (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R -, und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - Senat, Urteile vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 512/12 und L 9 KR 134/12 - jeweils juris) unternommen haben, Regelungen getroffen, die für eine Beschäftigung typisch sind.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 474/12

    Einzelfallhelfer - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

    Aus leistungsrechtlicher Sicht des SGB XII können Leistungen der Einzelfallhilfe daher sowohl durch abhängig Beschäftigte als auch durch selbständig Tätige erbracht werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9. Juli 2014 - L 9 KR 134/12 - juris Rn 113, ebenso für Leistungen nach dem SGB VIII bereits BSG, Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 18-20).
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