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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19   

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https://dejure.org/2020,27201
LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19 (https://dejure.org/2020,27201)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2020 - L 9 KR 234/19 (https://dejure.org/2020,27201)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2020 - L 9 KR 234/19 (https://dejure.org/2020,27201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 SGB 5, § 49 Abs 1 Nr 5 SGB 5, § 130 BGB, § 162 BGB
    Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - Übermittlungsrisiko bei Zusendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Pflicht der Krankenkassen, ihre Versicherten über die Schließung von Geschäftsstellen zu unterrichten - Geschäftsstelle als Empfangsstelle ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.03.2020 - B 3 KR 9/19 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld ab dem Folgetag nach dem bis zum

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    Über den der Bestimmung zugrunde liegenden Rechtsgedanken wird dann fingiert, dass die Einhaltung der Ausschlussfrist durch den Begünstigten gewahrt ist (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE (vorgesehen), Rn. 26).

    Generalpräventive Erwägungen der Missbrauchsabwehr haben dagegen, vor allem in zweifelsfreien Folge-Arbeitsunfähigkeits-Fällen, kein solch großes Gewicht, dass sie diese Schutzaspekte überlagern und verdrängen könnten (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4 (vorgesehen), Rn. 24).

    Darüber hinaus begründet das BSG die Erweiterung der Ausnahmen auf "organisatorische Fehler" der Krankenkassen und Vertragsärzte/-ärztinnen damit, dass sich auch Versicherungsträger in ihrem Verwaltungshandeln am Rechtsgedanken von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) auszurichten hätten, welcher auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts Anwendung finde (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4 (vorgesehen), Rn. 25).

    Sie dürften sich daher z.B. nicht auf die Versäumung einer dem geltend gemachten Leistungsanspruch entgegenstehenden Ausschlussfrist berufen, wenn sie die Wahrung der Frist durch eigenes Fehlverhalten treuwidrig verhindert haben (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE (vorgesehen), SozR 4 (vorgesehen), Rn. 25).

  • BSG, 05.12.2019 - B 3 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - Versäumnis der Meldefrist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    Die Meldung ist in entsprechender Anwendung von § 130 Abs. 1 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erst dann erfolgt, wenn sie der Krankenkasse zugegangen ist (BSG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - B 3 KR 5/19 R -, Rn. 18, juris).

    Die Wochenfrist, innerhalb derer die Meldung gegenüber der Krankenkasse zu erfolgen hat, ist mit Rücksicht darauf eine Ausschlussfrist (zuletzt BSG, Urteil vom 5. Dezember 2019 - B 3 KR 5/19 R -, Rn. 17, juris).

    Die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes auch dann angezeigt werden, wenn sie seit ihrem Beginn ununterbrochen bestanden hat und wenn wegen der Befristung der bisherigen Arbeitsunfähigkeit in den ärztlichen Bescheinigungen über die Weitergewährung des Krankengeldes neu zu befinden ist (so zuletzt BSG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - B 3 KR 5/19 R -, Rn. 17/18, juris; Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 18/18 R -, Rn. 20, juris).

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 18/18 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen - Meldung der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    Die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse vor jeder erneuten Inanspruchnahme des Krankengeldes auch dann angezeigt werden, wenn sie seit ihrem Beginn ununterbrochen bestanden hat und wenn wegen der Befristung der bisherigen Arbeitsunfähigkeit in den ärztlichen Bescheinigungen über die Weitergewährung des Krankengeldes neu zu befinden ist (so zuletzt BSG, Urteil vom 05. Dezember 2019 - B 3 KR 5/19 R -, Rn. 17/18, juris; Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 18/18 R -, Rn. 20, juris).

    Allgemein gilt: Durchsetzbare Krankengeld-Ansprüche von Versicherten bestehen in Sonderfällen dann, wenn die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen zuzurechnen sind und nicht demjenigen der Versicherten (so bereits BSG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 59/80, BSGE 52, 254, 256 zur Vorgängerbestimmung des § 216 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung; BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 18/18 R -, Rn. 22, juris).

  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 48/18 B

    Krankengeldrechtlicher Beginn der Meldefrist bei sich zeitlich überschneidenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    In Betracht kommen der Tag der ärztlichen Feststellung, der Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit oder der Tag, für den erstmalig Krankengeld (nach Entgeltfortzahlung) gezahlt werden kann (für den 18. Oktober 2017 festgestellt durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 5. Oktober 2017, vgl. zum "Beginn" bei einer (verfrühten) neuen ärztlichen Feststellung, Brinkhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 49 SGB V (Stand: 15.06.2020), Rn. 65 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 3 KR 48/18 B - juris Rn. 11; LSG NRW, Urteil vom 11. März 2020 - L 9 KR 420/17; zum Fristbeginn bei überlappenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Urteil des Senats vom 11. März 2020 - L 9 KR 420/17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2020 - L 9 KR 420/17

    Krankenversicherung - Krankengeld - Meldefrist - Ruhenstatbestand - überlappende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    In Betracht kommen der Tag der ärztlichen Feststellung, der Beginn der festgestellten Arbeitsunfähigkeit oder der Tag, für den erstmalig Krankengeld (nach Entgeltfortzahlung) gezahlt werden kann (für den 18. Oktober 2017 festgestellt durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 5. Oktober 2017, vgl. zum "Beginn" bei einer (verfrühten) neuen ärztlichen Feststellung, Brinkhoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl., § 49 SGB V (Stand: 15.06.2020), Rn. 65 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 3 KR 48/18 B - juris Rn. 11; LSG NRW, Urteil vom 11. März 2020 - L 9 KR 420/17; zum Fristbeginn bei überlappenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Urteil des Senats vom 11. März 2020 - L 9 KR 420/17).
  • SG Koblenz, 27.03.2018 - S 14 KR 980/17

    Krankenkasse muss Versicherte über Schließung von Geschäftsstellen in Kenntnis

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    Krankenkassen müssten ihre Versicherten bei Änderung des Geschäftsstellennetzes in Kenntnis setzen (so Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 27. März 2018 - S 14 KR 980/17).
  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    Allgemein gilt: Durchsetzbare Krankengeld-Ansprüche von Versicherten bestehen in Sonderfällen dann, wenn die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen zuzurechnen sind und nicht demjenigen der Versicherten (so bereits BSG, Urteil vom 28. Oktober 1981 - 3 RK 59/80, BSGE 52, 254, 256 zur Vorgängerbestimmung des § 216 Abs. 3 Reichsversicherungsordnung; BSG, Urteil vom 8. August 2019 - B 3 KR 18/18 R -, Rn. 22, juris).
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 37/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.08.2020 - L 9 KR 234/19
    Krankengeld sei auch dann ausgeschlossen, wenn die übrigen Voraussetzungen vorlägen und die Versicherten keinerlei Verschulden an dem unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Zugang der Meldung hätten (Hinweis auf BSG, B 1 KR 37/14 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2020 - L 9 KR 154/19

    Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Lücke in der ärztlichen

    Für diese Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V spricht darüber hinaus, dass sich Versicherungsträger in ihrem Verwaltungshandeln auch am Rechtsgedanken von Treu und Glauben (vgl. § 242 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) sowie des § 162 BGB auszurichten haben, welcher auch im Bereich des Sozialversicherungsrechts Anwendung findet (BSG, Urteil vom 26. März 2020 - B 3 KR 9/19 R -, BSGE (vorgesehen), Rn. 25 f.; vgl. jüngst auch Entscheidung des Senats vom 5. August 2020 - L 9 KR 234/19, juris).
  • SG Münster, 30.06.2021 - S 25 KR 176/21

    Krankengeldanspruch - Ruhen bei nicht rechtzeitiger Meldung der

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob die Zustellung an postinternen Fehlern leidet oder verzögert oder gar nicht erfolgt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.08.2020 - L 9 KR 234/19).
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