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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35482
LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER (https://dejure.org/2013,35482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2013 - L 9 KR 254/13 B ER (https://dejure.org/2013,35482)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER (https://dejure.org/2013,35482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 86a Abs 2 Nr 1 SGG, § 86b Abs 2 SGG, § 77 SGG, § 44 SGB 10, § 240 Abs 2 S 2 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwilligen Mitgliedern - vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger, offensichtlich rechtswidriger Beitragsbescheide - Verfassungsmäßigkeit - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 240 Abs 4 SGB 5, § 44 SGB 10
    Beiträge - hauptberuflich selbstständig - Erwerbstätige - bestandskräftiger Beitragsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwilligen Mitgliedern; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger, offensichtlich rechtswidriger Beitragsbescheide

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwilligen Mitgliedern; einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung bestandskräftiger, offensichtlich rechtswidriger Beitragsbescheide

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13
    Mit seinem Urteil vom 02. September 2009, B 12 KR 21/08 R (zitiert nach juris), hat das BSG entschieden, dass bei hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwilligen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse eine Anpassung der Beitragshöhe an ein niedrigeres Einkommen erst und nur zum Beginn des auf die Vorlage des letzten (maßgeblichen) Einkommensteuerbescheids (hier des Jahres 2009) folgenden Monats vorgenommen werden darf.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - L 25 AS 70/09

    Bewilligung von Grundsicherungsleistungen durch einstweiligen Rechtsschutz trotz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13
    Ungeachtet der Frage des richtigen Prüfungsstandorts (Rechtsschutzbedürfnis oder Anordnungsanspruch) steht der Zulässigkeit des Antrags insbesondere nicht entgegen, dass der Beitragsbescheid des Antragsgegners vom 14. Juni 2012, mit dem die Antragsgegnerin für die Zeit vom 01. November 2010 bis zum 29. Februar 2012 rückständige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung i.H.v. 5.522,80 ? verlangt, bestandskräftig geworden ist (in diesem Sinne auch LSG Berlin-Brandenburg, 25. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2009, L 25 AS 70/09 B ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.10.2013 - L 7 KA 77/13

    Verlegung des Vertragsarztsitzes - Anordnungsgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2013 - L 9 KR 254/13
    Denn nur bei Vorliegen so gearteter Fallkonstellationen erscheint eine Berufung auf die Bestandskraft des Beitragsbescheides als bloße Förmelei und würde den verfahrensrechtlichen Wirkungen der Art. 19 Abs. 4, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG widersprechen (vgl. zu den hier entwickelten Voraussetzungen bereits LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Oktober 2013, L 7 KA 77/13 B ER).
  • LSG Sachsen, 21.12.2023 - L 8 AY 15/23
    Darüber hinaus kann eine einstweilige Anordnung in derartigen Fällen nur ergehen, wenn die Rechtswidrigkeit des bestandskräftigen Bescheids offensichtlich ist und deshalb mit einem für den Antragsteller positiven Ausgang des Überprüfungsverfahrens zu rechnen ist (BayLSG, Beschluss vom 11. September 2015 - L 16 AS 510/15 B ER - juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER - juris Rn. 4; BayLSG, Beschluss vom 8. November 2019 - L 20 KR 479/19 B ER - juris Rn. 32).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.05.2020 - L 3 AS 1168/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtswegzuständigkeit - Einstellung bzw

    Denn es ist Raum dafür, gegen für unberechtigt gehaltene Vollstreckungsankündigungen unmittelbar vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R, juris Rn. 18-22, 25; Bayerisches LSG, Beschluss vom 29.04.2014 - L 7 AS 260/14 B ER, juris Rn. 38; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.11.2013, L 9 KR 254/13 B ER, juris Rn. 3, das vorläufigen Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen bestandskräftiger Bescheide zulässt, um verhindern zu können, dass Bescheide mit möglicherweise erheblichen, irreversiblen Folgen für betroffene Personen vollzogen werden, obwohl schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eindeutig zu erkennen ist, dass die belastenden Bescheide offensichtlich rechtswidrig sind und deshalb der betroffenen Person in einem Hauptsacheverfahren ein Anspruch auf Rücknahme des zu vollstreckenden Bescheides besteht).
  • SG Berlin, 24.01.2019 - S 56 KR 3411/18

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder -

    Auch wenn damit derzeit zwischen den Beteiligten nach § 77 SGG bindend feststeht, dass die Antragstellerin zur Zahlung der geforderten Beiträge verpflichtet ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Antragstellerin kein der vorläufigen Regelung fähiges Recht zur Seite stünde, eine Vollstreckung des bindenden Bescheides vorläufig zu unterbinden (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER, Rn. 3; auch LSG Berlin-Brandenburg, 25. Senat, Beschluss vom 12. Februar 2009, L 25 AS 70/09 B ER).

    Die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes darf allerdings nicht so weit gehen, dass dadurch die Bestandskraft des Beitragsbescheides beseitigt würde; er ist deshalb - wie hier geschehen - auf die vorläufige Einstellung der Vollstreckung zu richten, um die Hauptsache nicht vorwegzunehmen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. November 2013 - L 9 KR 254/13 B ER -, Rn. 3, juris).

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