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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11   

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https://dejure.org/2013,29869
LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11 (https://dejure.org/2013,29869)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2013 - L 9 KR 269/11 (https://dejure.org/2013,29869)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 (https://dejure.org/2013,29869)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 5 vom 22.12.2010, § 6 Abs 4 SGB 5 vom 22.12.2010, § 20 Abs 1 S 1 SGB 11
    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft ohne qualifizierte Anteilsmehrheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 6 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 20 Abs 1 Nr 1 SGB 11
    Versicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ohne qualifizierte Anteilsmehrheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft ohne qualifizierte Anteilsmehrheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 674
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Insoweit folge die Kammer der überzeugenden Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) in der Entscheidung vom 14. Dezember 1999 (B 2 U 38/98 R), das bei einer Entscheidung hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einer Vorstandstätigkeit verneint habe.

    Sofern das Sozialgericht sich auf das BSG-Urteil vom 14. Dezember 1999 (B 2 U 38/98 R) berufe, verkenne es, dass diese - ältere - Entscheidung durch die aktuelle BSG-Rechsprechung überholt sei.

    Mit Urteil vom 14. Dezember 1999 hat der 2. Senat des BSG festgestellt, dass Mitglieder des Vorstands einer Aktiengesellschaft in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Beschäftigte versichert sind (B 2 U 38/98 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 02.03.2010 - B 12 AL 1/09 R

    Arbeitslosenversicherung - alleiniges Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Die aktuelle Rechtsprechung des BSG sei von vier Urteilen gekennzeichnet, nach denen Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft regelmäßig i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV abhängig beschäftigt seien, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung leiteten und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnähmen (BSG-Urteile vom 27. Februar 2008, B 12 KR 23/06 R; vom 2. März 2010, B 12 AL 1/09 R; vom 6. Oktober 2010, B 12 KR 20/09 R; vom 12. Januar 2011, B 12 KR 17/09 R).

    Eine selbständige Tätigkeit komme ausnahmsweise z.B. in Betracht, sofern das alleinige Vorstandsmitglied alleiniger Aktionär der AG sei (BSG-Urteil vom 2. März 2010, B 12 AL 1/09 R, Rz. 11).

    Das BSG hat vielmehr darauf verwiesen, dass der dortige Kläger spätestens mit Übernahme aller Anteile an der AG in seiner Tätigkeit als alleiniger Vorstand dieser AG im Antragszeitpunkt selbstständig und nicht abhängig beschäftigt war (BSG, Urteil vom 2. März 2010, B 12 AL 1/09 R, Rdnr. 11, zitiert nach juris).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Zwar habe das BSG in einem Urteil vom 19. Juni 2001 (B 12 KR 44/00 R) diesen Schluss im Rahmen einer Entscheidung über die Versicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern von Vereinen gezogen, die Kammer verstehe die Regelungen jedoch primär dahingehend, dass das Gesetz damit die Möglichkeit der Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bestehen lasse.

    Das entgegenstehende BSG-Urteil vom 19. Juni 2001 (B 12 KR 44/00 R) habe es fehlinterpretiert und in seiner Bedeutung verkannt.

    Das Gesetz geht für die Rentenversicherung und für die Arbeitslosenversicherung davon aus, dass Vorstandsmitglieder grundsätzlich als Beschäftigte versicherungspflichtig sind und macht die ausnahmsweise Versicherungsfreiheit nach § 1 Satz 4 SGB VI und § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III nur von der Rechtsform der Gesellschaft abhängig (BSG, Urteil vom 19. Juni 2001, B 12 KR 44/00 R, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15; Urteil vom 25. Januar 2006, B 12 KR 30/04 R, zitiert nach juris, Rn. 21, 22) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16).

    Die Gründe für ihre Bestellung sind vielmehr außerhalb der Beschäftigung bzw. des Dienstverhältnisses zu suchen (BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Die aktuelle Rechtsprechung des BSG sei von vier Urteilen gekennzeichnet, nach denen Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft regelmäßig i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV abhängig beschäftigt seien, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung leiteten und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnähmen (BSG-Urteile vom 27. Februar 2008, B 12 KR 23/06 R; vom 2. März 2010, B 12 AL 1/09 R; vom 6. Oktober 2010, B 12 KR 20/09 R; vom 12. Januar 2011, B 12 KR 17/09 R).

    In den jüngeren Entscheidungen des für die Versicherungspflicht in der Kranken-â??, Pflege-â??, Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständigen 12. Senats des BSG wird nunmehr ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des BSG Vorstandsmitglieder einer deutschen Aktiengesellschaft regelmäßig abhängig beschäftigt sind, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, B 12 KR 23/06 R, Rn. 16, m.w.N., zitiert nach juris).

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Die aktuelle Rechtsprechung des BSG sei von vier Urteilen gekennzeichnet, nach denen Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft regelmäßig i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV abhängig beschäftigt seien, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung leiteten und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnähmen (BSG-Urteile vom 27. Februar 2008, B 12 KR 23/06 R; vom 2. März 2010, B 12 AL 1/09 R; vom 6. Oktober 2010, B 12 KR 20/09 R; vom 12. Januar 2011, B 12 KR 17/09 R).

    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011, B 12 KR 17/09 R, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 52/09

    Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 1984, Az.: 12 BK 21/84, zitiert nach juris; Senat, Urteile vom 15. Februar 2012, Az.: L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Demgegenüber ist der 4. Senat des BSG bereits mit Urteil vom 31. Mai 1989 davon ausgegangen, dass Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft zwar in "Beschäftigung" im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV stehen, aber wegen § 3 Abs. 1a i.V.m. § 2 Abs. 1a AVG nicht zum unmittelbar kraft gesetzlichen Zwanges rentenversicherungspflichtigen Personenkreis gehören (4 RA 22/88, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 259/09

    Versicherungspflicht - abhängige Beschäftigung - (Mit-) Unternehmerschaft einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 1984, Az.: 12 BK 21/84, zitiert nach juris; Senat, Urteile vom 15. Februar 2012, Az.: L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - L 9 KR 332/09

    Versicherungspflicht - abhänige Beschäftigung - (Mit-)Unternehmerschaft einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2013 - L 9 KR 269/11
    Von einem Beschäftigten gewährte Kreditsicherheiten zugunsten seines Arbeitgebers können allein, d.h. ohne gleichzeitiges Hinzutreten von zusätzlichen Gewinnchancen, kein Unternehmerrisiko begründen (BSG, Beschluss vom 09. Oktober 1984, Az.: 12 BK 21/84, zitiert nach juris; Senat, Urteile vom 15. Februar 2012, Az.: L 9 KR 52/09, L 9 KR 332/09 und L 9 KR 259/09, zitiert nach juris).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die

  • BSG, 09.10.1984 - 12 BK 21/84
  • BSG, 11.04.1984 - 12 RK 45/83

    Beitragsfreies Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft - Beitragspflicht -

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 45/80

    Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

  • BSG, 06.10.2010 - B 12 KR 20/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht von in Deutschland beschäftigten

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78

    Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Ein ggf. auch erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer für Stadtrundfahrten - abhängige

    Ein ggf. auch erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - L 9 KR 13/13

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der

    Ein solches eingeschränktes Weisungsrecht schließt die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Ein ggf. auch erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2019 - L 8 BA 1226/18

    Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern einer

    Die Befreiung nach § 1 Satz 4 SGB VI stellt eine Ausnahme vom Regelfall hat und ist insofern nicht auf Vorstandsmitglieder anderer juristischer Personen übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 12 KR 23/06 R, SozR 4-2600 § 1 Nr. 3; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. August 2013, L 9 KR 269/11, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - L 9 KR 344/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

    Ein ggf. auch erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2022 - L 4 BA 33/18

    Statusfeststellung - Beschäftigung - Versicherungspflicht - Abgrenzung Dienst-

    Ein ggf. auch erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 9 KR 149/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Ein gegebenenfalls nur erheblich eingeschränkt wahrgenommenes Weisungsrecht schließt die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14

    Sozialversicherungspflicht - Visagistin - Tätigkeit bei einer Fernsehproduktion

    Ein solches erheblich eingeschränktes Weisungsrecht schließt indes die Zuordnung zum Typus der Beschäftigung dann nicht aus, wenn es zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert ist (BSG, Urteile vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - und vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R - Senat, Urteil vom 07. August 2013 - L 9 KR 269/11 - jeweils juris).
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