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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11   

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https://dejure.org/2013,48918
LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11 (https://dejure.org/2013,48918)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2013 - L 9 KR 294/11 (https://dejure.org/2013,48918)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 (https://dejure.org/2013,48918)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 SGB 3, § 168 Abs 1 S 1 AFG, § 7 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 2 Abs 1 Nr 1 AVG
    Rentenversicherung - Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Niederlassungsleiter - Bedeutung von Urlaubsregelungen - Nebeneinander von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Bescheide mit mehreren ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4, § 96 SGG
    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    SGG § 96; SGB IV § 7
    Versicherungspflicht eines stillen GmbH-Gesellschafters; Unterscheidung zwischen Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines stillen Gesellschafters einer GmbH in der Renten-und Arbeitslosenversicherung; Berücksichtigung von Urlaubsregelungen bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Verfahrensgegenstand im sozialgerichtlichen ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht eines stillen Gesellschafters einer GmbH in der Renten-und Arbeitslosenversicherung; Berücksichtigung von Urlaubsregelungen bei der Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Verfahrensgegenstand im sozialgerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Versicherungspflicht eines stillen GmbH-Gesellschafters

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Anders als in dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Fall (Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R) sei nach Abschluss des Dienstvertrages zwischen dem Beigeladenen zu 1) und der Klägerin der Anstellungsvertrag auch nicht faktisch fortgeführt worden.

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, juris, m.w.N.).

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung, ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht, keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (BSG, a.a.O.; BAG vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 - und vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, juris).
  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung, ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht, keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (BSG, a.a.O.; BAG vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 - und vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, juris).
  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 93/78
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Zwar ist eine Ausgestaltung der Innengesellschaft als mitgliedschaftliches Organisationsverhältnis nicht ausgeschlossen (vgl. BSG, Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 RU 93/78 -, juris, und den dort zugrunde liegenden Sachverhalt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 152/11

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Koch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Wenn schon ähnliche Tätigkeiten für unterschiedliche Auftraggeber sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu würdigen sein können (vgl. insoweit Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 152/11 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen), dann erst recht berufsrechtlich so verschiedene Tätigkeiten wie die eines Rechtsanwalts und die eines Steuerberaters.
  • LSG Sachsen, 23.01.2002 - L 4 RA 98/01

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente; Prüfung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Widerspruch, Klage und Berufung des Beigeladenen zu 1) blieben erfolglos (Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 16. April 2003, Az.: L 4 RA 98/01).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R -, juris).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11
    Soweit darin eine "Durchbrechung der Einheit der Rechtsordnung" liegen sollte, verstößt sie nicht gegen das Grundgesetz (BVerfGE 26, 327).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R - Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - L 9 KR 84/13

    Sozialversicherungspflicht - Arbeitnehmer-Gesellschafter - Zweipersonen-GmbH -

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - L 9 KR 344/13

    Sozialversicherungspflicht - Busfahrer für Stadtrundfahrten - abhängige

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - L 9 KR 154/12

    Versicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Einfluss

    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R - Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Franchisevertrag - fehlende

    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R - Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14

    Sozialversicherungspflicht - Filmarchitekt - Dienstvertrag - Werkvertrag -

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - L 9 KR 344/13

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 114/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Ernsthaftigkeit der vertraglichen

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.05.2022 - L 4 KR 394/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Handels-/Versicherungsvertreter mit

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 134/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Beweislast - Auffangpflichtversicherung in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 134/12

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Weisungsabhängigkeit - Einzelfallhelfer -

  • BSG, 22.05.2015 - B 12 KR 23/14 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Höchstrichterliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - L 9 KR 133/15

    Selbständig ausgeübte Tätigkeit als Publizist als Voraussetzung einer

  • LSG Hamburg, 20.06.2017 - L 4 AS 128/15

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • SG Dessau-Roßlau, 08.08.2018 - S 14 AS 913/14
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2017 - L 6 VG 3769/15
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