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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08   

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https://dejure.org/2009,14387
LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 (https://dejure.org/2009,14387)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 (https://dejure.org/2009,14387)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2009 - L 9 KR 304/08 (https://dejure.org/2009,14387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen freiwillig versicherter Selbstständiger durch die Krankenkasse; Verweis auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts durch § 15 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) für die Ermittlung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige; Verfassungsmäßigkeit des Verweises auf die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; Zulässigkeit der Beitragsfestsetzung zur sozialen Pflegeversicherung für freiwillig ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 6 KR 76/12

    Krankenversicherung (KR)

    Letzterer zählt nach Gesetzeswortlaut und Systematik des EStG nicht zu den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts; andernfalls wäre auch ein abschnittsübergreifender Verlustabzug möglich (vgl. LSG Bayern, 18.12.2012, L 1 LW 2/11 , juris; LSG Berlin-Brandenburg, 20.8.2009, L 9 KR 304/08, juris zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung und zu Parallelen in anderen Vorschriften des Sozialrechts; siehe auch Fischer in jurisPK-SGB IV, 2. Aufl 2011, § 15 Rn. 65); dies würde gegen das Gleichbehandlungsgebot mit versicherungspflichtig Beschäftigte verstoßen, die einen solchen Verlust nicht beitragsmindernd geltend machen können.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - L 9 KR 279/10

    Krankenversicherung - Freiwillige Mitgliedschaft - Selbständiger

    Der Gewinn ist grundsätzlich durch Vergleich des Betriebsvermögens am Ende des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, festzustellen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Mai 2001, B 5 RJ 46/00 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Senat, Urteil vom 20. August 2009, L 9 KR 304/08, zitiert nach juris, dort Rdnr. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 63/12
    Dies sei nach § 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) der Betrag der Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und der Werbungskosten, ohne einen Sparer-Freibetrag und ohne Verlustvortrag (zu letzterem Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2009 - L 9 KR 304/08).
  • SG Stade, 15.03.2011 - S 28 AS 397/08
    § 10d EStG ermöglicht aber genau das Gegenteil, nämlich die Durchbrechung des Prinzips der Jahresabschnittsbesteue-rung (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2009 - L 9 KR 304/08 - zitiert nach juris; VG Hannover, Beschluss vom 19.09.2006 - 6 A 2706/05 - zitiert nach juris).
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