Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020

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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17 (https://dejure.org/2020,40085)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2020 - L 9 KR 352/17 (https://dejure.org/2020,40085)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 (https://dejure.org/2020,40085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 24 Abs 2 SGB 4, § 28d SGB 4, § 28e Abs 1 S 1 SGB 4
    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Kurierfahrer - Transportdienstleistung - Auftragstätigkeit - Dreiecksverhältnis - Erfüllungsgehilfe - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Diese Ausnahmeregelung setzt voraus, dass (a) der Beitragsschuldner keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hat, (b) die Unkenntnis nicht verschuldet ist, (c) ihm auch Kenntnis oder Verschulden einer anderen Person nicht zurechenbar ist und (d) die unverschuldete Unkenntnis ununterbrochen bis zur Festsetzung der Säumniszuschläge durch Bescheid bestanden hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125-132, Rn. 11).

    Allerdings darf nicht das gesamte Risiko der Einordnung komplexer sozialversicherungsrechtlicher Wertungsfragen den Arbeitgebern überantwortet werden, so dass sich Schematisierungen verbieten." (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125-132, Rn. 24).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Dem Willen der Parteien kommt allerdings nur indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, Rn. 26).

    Anknüpfungspunkt für die Eingliederung und Weisungsabhängigkeit ist in einem solchen Fall das einzelne angenommene Auftragsverhältnis, hier der einzelne Arbeits- bzw. Transporteinsatz (dazu grundlegend: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, Rn. 28).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind zur Beurteilung, ob und zu wem dadurch ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33).
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Diese Befugnis der Beklagten schließt die Rechtsmacht ein, einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung zu erlassen und damit rechtsgestaltend im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 Zehntes Buch/Sozialgesetzbuch (SGB X) in die Rechtssphäre des Arbeitnehmers/Auftragnehmers (hier der Beigeladenen zu 4) und 5) als Drittbetroffene einzugreifen (zur Befugnis, den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen bekanntzugeben, BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 11/15 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Dieses bestimmt sich nach den Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, Rn. 15 - Transportfahrer).
  • LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/20

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit -hier ungarischer Staatsangehöriger -

    Wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, ist nach allgemeinen Grundsätzen indes auch typischerweise als in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert zu betrachten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - L 26 BA 61/19

    Betriebsprüfung - Fahrdienstleistungen/Chauffeurdienste - abhängige Beschäftigung

    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Freelancer; Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R - Transportfahrer; Urteil vom 9. Februar 2016 - B 12 R 11/15 B - Kraftfahrzeugüberführer - Urteil vom 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R - Taxifahrer - jeweils juris; Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 -L 9 KR 352/17 - Kurierfahrer - juris Rn. 34).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - L 14 KR 52/16

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Pflegehilfskraft in der ambulanten Pflege

    Denn wer - wie hier die Beigeladene zu 1 - als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, ist typischerweise in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, juris, Rn. 36 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, juris, Rn. 52).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 52/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht bzw

    Daher ist, wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, typischerweise in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert (vgl. Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2021 - L 14 KR 474/16

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Honorarpflegekraft - Tätigkeit im

    Denn wer - wie der Kläger - als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, ist typischerweise in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -?, Rn. 36 ff.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; jeweils juris).
  • LSG Hessen, 26.01.2023 - L 8 BA 51/08
    Wer als Erfüllungsgehilfe eine Dienstleistung für einen Auftraggeber erbringt, die dieser einem Dritten vertraglich als Hauptleistungspflicht schuldet, ist nach allgemeinen Grundsätzen indes auch typischerweise als in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert zu betrachten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. November 2021 - L 14 KR 474/16 -, Rn. 112; Urteil vom 17. Februar 2021 - L 14 KR 52/16 - Urteil vom 28. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 -, Rn. 36 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2020 - L 8 BA 78/18 -, Rn. 52; vgl. auch BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,53681
LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17 (https://dejure.org/2020,53681)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2020 - L 9 KR 352/17 (https://dejure.org/2020,53681)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - L 9 KR 352/17 (https://dejure.org/2020,53681)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 28p SGB 4, § 7 SGB 4, § 24 SGB 4, § 124 Abs 2 SGG
    Betriebsprüfung; Kurierfahrer; Plattformarbeit; Sub-Unternehmer; Solo-Selbständige; Vermittler; Fahrergutschrift; Eingliederung; Dritter; Dreiecksverhältnis; Säumniszuschläge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Diese Ausnahmeregelung setzt voraus, dass (a) der Beitragsschuldner keine Kenntnis von seiner Zahlungspflicht hat, (b) die Unkenntnis nicht verschuldet ist, (c) ihm auch Kenntnis oder Verschulden einer anderen Person nicht zurechenbar ist und (d) die unverschuldete Unkenntnis ununterbrochen bis zur Festsetzung der Säumniszuschläge durch Bescheid bestanden hat (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125-132, Rn. 11).

    Allerdings darf nicht das gesamte Risiko der Einordnung komplexer sozialversicherungsrechtlicher Wertungsfragen den Arbeitgebern überantwortet werden, so dass sich Schematisierungen verbieten." (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125-132, Rn. 24).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Dem Willen der Parteien kommt allerdings nur indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, Rn. 26).

    Anknüpfungspunkt für die Eingliederung und Weisungsabhängigkeit ist in einem solchen Fall das einzelne angenommene Auftragsverhältnis, hier der einzelne Arbeits- bzw. Transporteinsatz (dazu grundlegend: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, Rn. 28).

  • BSG, 05.12.2017 - B 12 KR 11/15 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - angestellte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Diese Befugnis der Beklagten schließt die Rechtsmacht ein, einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung zu erlassen und damit rechtsgestaltend im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 Zehntes Buch/Sozialgesetzbuch (SGB X) in die Rechtssphäre des Arbeitnehmers/Auftragnehmers (hier der Beigeladenen zu 4) und 5) als Drittbetroffene einzugreifen (zur Befugnis, den an den Arbeitgeber gerichteten Bescheid gegenüber dem Drittbetroffenen bekanntzugeben, BSG, Urteil vom 5. Dezember 2017 - B 12 KR 11/15 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind zur Beurteilung, ob und zu wem dadurch ein Beschäftigungsverhältnis begründet wird, auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R -, Rn. 33).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2020 - L 9 KR 352/17
    Dieses bestimmt sich nach den Vereinbarungen und tatsächlichen Verhältnissen, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 KR 21/07 R, Rn. 15 - Transportfahrer).
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