Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,57867
LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14 (https://dejure.org/2016,57867)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2016 - L 9 KR 434/14 (https://dejure.org/2016,57867)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 (https://dejure.org/2016,57867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,57867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 611 BGB, § 631 Abs 2 BGB, § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Filmarchitekt - Dienstvertrag - Werkvertrag - Eingliederung in eine fremde Betriebsorganisation - Einbeziehung von Zusatzvereinbarungen - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 631 BGB, § 7 SGB 4
    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Dienst- oder Werksvertrag - Eingliederung in eine fremde Betriebsorganisation - Filmarchitekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines Filmarchitekten; Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kunstfreiheit bei der Statusfeststellung; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Anforderungen an die Einbindung eines leitenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht eines Filmarchitekten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2015 - L 9 KR 82/13

    Beschäftigung - Abgrenzung Dienstvertrag - Werkvertrag - Einsatz Dritter zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, m.w.N.; Senat, Urteile vom 14. Mai 2014 - L 9 KR 449/12 -, und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris).

    Insoweit unterscheidet sich seine Situation nicht von der eines Arbeitnehmers, der nacheinander eine Mehrzahl von auf kurze Zeiträume befristeten Arbeitsverträgen mit demselben oder mit unterschiedlichen Arbeitgebern abschließt: Auch ihm steht es frei, über das Eingehen oder die Ablehnung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu entscheiden und ggf. dessen Bedingungen, insbesondere die Vergütung, auszuhandeln, ohne dass hierdurch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung dieses oder der anderen Arbeitsverhältnisse beeinflusst würde (Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris).

    Im Übrigen dürfen die zunehmenden Freiheiten bezüglich der Arbeitszeitgestaltung, die im Zuge moderner Entwicklungen der Arbeitswelt auch Arbeitnehmern eingeräumt werden (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Grünbuch Arbeiten 4.0, 2015, S. 64ff; Bissels/Meyer-Michaelis, DB 2015, 2331ff, sprechen von der "zeitlichen [...] Entgrenzung der Arbeit") nicht außer Acht gelassen werden (Senat, Urteil vom 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 -, juris).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, m.w.N.; Senat, Urteile vom 14. Mai 2014 - L 9 KR 449/12 -, und 15. Dezember 2015 - L 9 KR 82/13 - jeweils juris).

    Zwingende gesetzliche Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben; ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer wird nicht durch Auferlegung einer Erfolgsgarantie zum Werkunternehmer (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 -, m.w.N.; Senat, a.a.O.; jeweils juris).

  • BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 16/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Synchronsprecher -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Weder die künstlerische Freiheit der Mitwirkenden noch ein möglicher Schutz bei der Herstellung von Kunstwerken, Rundfunksendungen oder Film(beiträg)en nach Art. 5 Abs. 1 S 2 sowie Abs. 3 GG (Film- bzw Kunstfreiheit) stehen dem entgegen (vgl BSG vom 27.4.2016 - B 12 KR 16/14 R - juris).

    Gesichtspunkte der Kunstfreiheit gebieten in diesem Zusammenhang keinerlei Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Statuseinstufung als Beschäftigter; weder die künstlerische Freiheit der Mitwirkenden noch ein möglicher Schutz bei der Herstellung von Kunstwerken, Rundfunksendungen oder Film(beiträg)en nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Grundgesetz (Film- bzw. Kunstfreiheit) stehen dem entgegen (BSG, Beschluss vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R -, juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Bei dem von den Spitzenverbänden der Versicherungsträger erarbeiteten Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen (künstlerisch und publizistisch) tätige Personen handelt es sich um Verwaltungsbinnenrecht, welches für die Sozialgerichte Beurteilungshilfen enthalten kann, sie bei der Gesamtwürdigung im Einzelfall aber nicht bindet (BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 12 R 13/10 R -, juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2014 - L 9 KR 154/12

    Versicherungspflicht - Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit - Einfluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Solange jemand in einen für ihn fremden, d.h. den Interessen eines anderen dienenden und von seinem Willen beherrschten Betrieb eingegliedert ist und damit der objektiven Ordnung dieses Betriebes unterliegt, ist er abhängig beschäftigt (BSG, Urteil vom 18. November 1980 - 12 RK 76/79 - Senat, Urteil vom 26. November 2014 - L 9 KR 154/12 - juris).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, juris).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Fehlt es nach den vertraglichen Vereinbarungen an einem abgrenzbaren, dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbaren und abnahmefähigen Werk, kommt ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftraggeber" durch weitere Weisungen den Gegenstand der vom "Auftragnehmer" zu erbringenden Leistung erst bestimmen und damit Arbeit und Einsatz erst bindend organisieren muss (vgl. BAG 9. November 1994 - 7 AZR 217/94 -, juris).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - L 9 KR 434/14
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben und in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 R -, juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 449/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2021 - L 28 BA 110/18

    Statusfeststellung - Filmschaffende - Szenenbildnerin - Filmarchitektin -

    Anders als im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2016 (- L 9 KR 434/14 -) ausgeführt, spreche der vorliegende Vertrag nicht von "Tätigkeit", "Arbeitszeit", sondern stets von "Werk" oder "Leistung".

    Soweit die Klägerin darüber hinaus geltend macht, anders als in einer der dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg - L 9 KR 434/14 - (a.a.O. Rn. 58, 185) zugrundeliegenden Fallkonstellationen sei sie gerade nicht als "Head of Department" im Vertrag bezeichnet worden, begründet die mangelnde Erwähnung dieser Stellung, die sinngemäß als Bereichs- oder Abteilungsleiter zu übersetzen ist, kein den Senat überzeugendes Indiz für Selbständigkeit.

    Denn Leistungen, wie die hier geschuldete, können vielmehr sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 17 ; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 57/12 - a.a.O. Rn. 24 und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - a.a.O. Rn. 168 ).

    Für die Abgrenzung kommt es allein auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung der zu beurteilenden Tätigkeit an (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. März 2021 - L 26 BA 1/20 - a.a.O. Rn. 56 m.w.N. und vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - juris Rn. 169 ff., 187 ), ohne dass das von den Vertragsbeteiligten vergebene "Etikett" von Belang wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 32 ; vgl. auch § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB).

    Im Übrigen zählten die von der Klägerin vertraglich zu erbringenden künstlerisch-schöpferischen Tätigkeiten zu den sogenannten Diensten höherer Art mit einem von vornherein eingeschränkten Weisungsrecht, welches hier überwiegend zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess verfeinert war (vgl. BSG, Urteile vom 28. Juni 2018 - B 5 AL 1/17 R - juris Rn. 28 im Hinblick auf die Freiheit von Forschung und Lehre aus Art. 5 Abs. 3 GG und vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - a.a.O. Rn. 16; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - a.a.O. Rn. 178).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2021 - L 8 BA 3118/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter einer GbR, die zur

    Allein die Vergabe einer Betriebsnummer reicht ohne weitere Nachweise in Form von Arbeitsverträgen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses nicht aus, da bei der Vergabe keine Prüfung der Tätigkeit erfolgt (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2020 - L 8 BA 157/19 B ER -, juris, Rdnr. 21 sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.12.2016 - L 9 KR 434/14 -, juris, Rdnr. 199).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2022 - L 4 BA 33/18

    Statusfeststellung - Beschäftigung - Versicherungspflicht - Abgrenzung Dienst-

    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 KR 16/14 R -, 34; BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Senat, Urteil vom 23. Juni 2022 - L 4 BA 4/18 -, Rn. 135; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - jeweils juris und m.w.N.).

    Ob im Rahmen sog. freier Dienstverträge diese Kosten durch den Dienstberechtigten zu übernehmen sind, hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragspartner und der Interessenlage im Einzelfall ab, ist jedoch kein konstitutives Merkmal selbständiger Tätigkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 -, Rn. 196, juris).

    Gesichtspunkte der Kunst- oder Rundfunkfreiheit gebieten in diesem Zusammenhang keinerlei Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Statuseinstufung als Beschäftigter; weder die künstlerische Freiheit der Mitwirkenden noch ein möglicher Schutz bei der Herstellung von Kunstwerken, Rundfunksendungen oder Film(beiträg)en nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Grundgesetz (Film- bzw. Kunstfreiheit) stehen dem entgegen (BSG, Beschluss vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R - Senat, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 354/13

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigungsverhältnis als Film- und Videoeditorin

    Gesichtspunkte der Kunst- oder Rundfunkfreiheit gebieten in diesem Zusammenhang keinerlei Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Statuseinstufung als Beschäftigter; weder die künstlerische Freiheit der Mitwirkenden noch ein möglicher Schutz bei der Herstellung von Kunstwerken, Rundfunksendungen oder Film(beiträg)en nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Grundgesetz (Film- bzw. Kunstfreiheit) stehen dem entgegen (BSG, Beschluss vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R - Senat, Urteil vom 7. Dezember 2016 -L 9 KR 434/14 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

    Er organisiert die für die Erreichung eines wirtschaftlichen Erfolgs notwendigen Handlungen nach eigenen betrieblichen Voraussetzungen und ist für die Herstellung des geschuldeten Werks gegenüber dem Besteller verantwortlich (BAG, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - jeweils juris und m.w.N.).
  • SG Lüneburg, 12.12.2019 - S 29 BA 18/18

    Feststellung des Versicherungsstatus eines Szenenbildners im Bereich der

    Sie nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7. Dezember 2016, AZ: L 9 KR 434/14, veröffentlicht in jurisweb), wonach auch künstlerisch-schöpferischen Tätigkeiten zu den Diensten höherer Art gehörten, für deren Beurteilung der Gesichtspunkt einer Weisungsgebundenheit allein nicht maßgeblich sei, wenn sie fremdbestimmt blieben und in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgingen.

    Der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7. Dezember 2016, AZ: L 9 KR 434/14; veröffentlicht in jurisweb), das ebenfalls über den Versicherungsstatus eines Szenenbildners mit ähnlichen Vertragsbedingungen wie der Kläger dieses Verfahrens zu entscheiden hatte, vermag die Kammer sich nicht anzuschließen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 9 KR 149/16

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Gesichtspunkte der Kunst- oder Rundfunkfreiheit gebieten in diesem Zusammenhang keinerlei Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Statuseinstufung als Beschäftigter; weder die künstlerische Freiheit der Mitwirkenden noch ein möglicher Schutz bei der Herstellung von Kunstwerken, Rundfunksendungen oder Film(beiträg)en nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Grundgesetz (Film- bzw. Kunstfreiheit) stehen dem entgegen (BSG, Beschluss vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R - Senat, Urteil vom 7. Dezember 2016 -L 9 KR 434/14 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2021 - L 9 KR 439/17

    Statusfeststellung - Versicherungspflicht (bejaht) - Eingliederung in den Betrieb

    Eine Eingliederung liegt schließlich unbesehen speziell handwerksrechtlicher Bestimmungen zum Betriebsleiter deshalb vor, weil leitende Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens generell nur bei einer Integration in die fremde Betriebsorganisation möglich sind (vgl. Urteil des Senats vom 7. Dezember 2016, L 9 KR 434/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 184).
  • SG Berlin, 24.05.2023 - S 223 BA 222/21

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Kostümbildner - Filmproduktion -

    Gesichtspunkte der Kunst- oder Rundfunkfreiheit gebieten in diesem Zusammenhang keinerlei Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen für die Statuseinstufung als Beschäftigter; weder die künstlerische Freiheit der Mitwirkenden noch ein möglicher Schutz bei der Herstellung von Kunstwerken, Rundfunksendungen oder Film(beiträg)en nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 3 Grundgesetz (Film- bzw. Kunstfreiheit) stehen dem entgegen (BSG, Beschluss vom 27. April 2016 - B 12 KR 16/14 R - Senat, Urteil vom 7. Dezember 2016 - L 9 KR 434/14 - jeweils juris).
  • SG Lüneburg, 12.12.2019 - S 29 BA 19/18

    Feststellung des Versicherungsstatus eines Szenenbildners im Bereich der

    Der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg (Urteil vom 7. Dezember 2016, AZ: L 9 KR 434/14; veröffentlicht in jurisweb), das ebenfalls über den Versicherungsstatus eines Szenenbildners mit ähnlichen Vertragsbedingungen wie der Kläger dieses Verfahrens zu entscheiden hatte, vermag die Kammer sich nicht anzuschließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht