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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11   

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https://dejure.org/2014,42044
LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11 (https://dejure.org/2014,42044)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2014 - L 9 KR 54/11 (https://dejure.org/2014,42044)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - L 9 KR 54/11 (https://dejure.org/2014,42044)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 SGB 5, § 32 Abs 1 S 1 SGB 5, § 32 Abs 1 S 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 92 Abs 1 S 1 Halbs 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss - Heilmittel-Richtlinie - Anspruch auf podologische Leistungen nur bei diabetischem Fußsyndrom - kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz - Hilfe zur Pflege - Öffnungsklausel nach § 61 SGB 12 - Zuständigkeit - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 32 SGB 5, § 14 SGB 9, § 61 SGB 12, § 67 SGG
    Podologische Leistungen - Multiple Sklerose - Gemeinsamer Bundesausschuss - Heilmittel-Richtlinien - Gleichbehandlungsgrundsatz - erstangegangener Rehabilitationsträger - fehlende Weiterleitung eines Antrags- Zuständigkeit - Hilfe zur Pflege

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf podologische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung auf das diabetische Fußsyndrom; Anspruch nach dem SGB XII als Hilfe zur Pflege; Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 32; SGB IX § 14; SGB XII § 61; SGG § 67
    Podologische Leistungen; Multiple Sklerose; Gemeinsamer Bundesausschuss; Heilmittel-Richtlinien; Gleichbehandlungsgrundsatz; erstangegangener Rehabilitationsträger; fehlende Weiterleitung eines Antrags; Hilfe zur Pflege

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf podologische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung auf das diabetische Fußsyndrom; Anspruch nach dem SGB XII als Hilfe zur Pflege; Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten "allgemeinen Prozessgrundrecht" darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 10/01 R - BVerfG, Beschluss vom 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - jeweils juris und m.w.N.).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 107, 133, BVerfG SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 33, jeweils m.w.N.).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R

    Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R

    Verstoß der unterschiedlichen Bewertung und Vergütung ambulanter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, unter stetiger Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend unterschiedlich zu behandeln (BVerfG NJW 2006, 2175, BVerfGE 115, 381, jeweils m.w.N.; BSG, Urteile vom 17. September 2008, Az.: B 6 KA 46/07 R und B 6 KA 47/07 R, beide veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    § 14 SGB IX soll nicht nur im Interesse des behinderten Menschen Zuständigkeitszweifel beseitigen; die Vorschrift soll vielmehr auch Rechtssicherheit schaffen, indem eine - im Außenverhältnis - einmal begründete Zuständigkeit erhalten bleibt (BSG, Urteil vom 29. September 2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 10/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Nach diesem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten "allgemeinen Prozessgrundrecht" darf sich das Gericht nicht widersprüchlich verhalten, darf aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen keine Verfahrensnachteile ableiten und ist allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 10/01 R - BVerfG, Beschluss vom 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - jeweils juris und m.w.N.).
  • BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96

    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BSG, Beschluss vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 -, juris, m.w.N.).
  • VG Bremen, 15.01.2010 - S5 K 747/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11
    Die Öffnungsklausel, die im Ergebnis auch Leistungen bei einer Pflegestufe 0 ermöglicht (LSG Niedersachsen-Bremen, FEVS 57, 433), besteht in mehrfacher Hinsicht und erlaubt Hilfe auch bei in der Regel nicht täglich anfallenden und daher nicht in § 61 Abs. 5 SGB XII bzw. § 14 Abs. 4 SGB XI vorgesehenen Verrichtungen, wie z.B. dem Schneiden von Finger- und Fußnägeln (Grube, a.a.O., Rd. 31; vgl. auch VG Bremen, Urteil vom 25. Januar 2010 - S 5 K 747/07 -, juris; zum Ausschluss des Finger- und Zehennägelschneidens aus dem Katalog nach § 14 Abs. 4 SGB XI: Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuchs, S. 114, abrufbar unter http://www.mdk.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf).
  • BVerfG, 01.09.2005 - 1 BvR 361/99

    Verfassungsbeschwerde über den Anspruch eines in Polen lebenden Versicherten mit

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - L 9 KR 299/16

    Versicherte mit eingewachsenem Zehnagel hat Anspruch auf Erstattung der Kosten

    Diese besondere Gefahrenlage rechtfertigt es aus Sicht des Senats, podologische Leistungen beim diabetischen Fußsyndrom einerseits und beim chronisch eingewachsenen Zehnagel andererseits ungleich zu behandeln (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juli 2014, L 9 KR 54/11, zitiert nach juris, dort Rdnr. 42ff. [podologische Leistungen bei multipler Sklerose]; Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 10. Dezember 2015, S 11 KR 299/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 49 [Polyneuropathie]; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Februar 2015, L 5 KR 10/15 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 [periphere arterielle Verschlusskrankheit]).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15

    Krankenversicherung - Rechtswidrigkeit der Beschränkung der podologischen

    Für eine unsachgemäße Differenzierung spricht zudem die im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2014 (L 9 KR 54/11) zitierte vom Gericht veranlasste Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach eine "Ausdehnung auf andere Indikationen von Seiten des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nicht gewünscht" gewesen sei.
  • SG Nürnberg, 10.12.2015 - S 11 KR 299/14

    Medizinische Fußpflege abweichend von Heilmittelrichtlinie

    Auf Nachfrage des Gerichts hat der GBA mit Schreiben vom 24.04.2015 insbesondere die Auffassung vertreten, dass die Begrenzung des zulässigen Heilmitteleinsatzes aus dem besonderen Risikofaktor (Durchblutungsstörungen) bei Diabetes folge (siehe LSG H-Stadt-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2014, L 9 KR 54/11).

    Hierzu entgegnet der Bevollmächtigte des Klägers mit Schriftsatz vom 04.05.2015 insbesondere, dass der Hinweis des GBA auf das aktuelle Urteil des LSG H-Stadt-Brandenburg vom 23.07.2014 (L 9 KR 54/11) die Argumentation dafür enthalte, weshalb in dem hier konkret zur Entscheidung vorliegenden Fall die Kosten für eine podologische Fußpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstatten seien.

    Soweit der GBA in seiner Stellungnahme vom 24.04.2015 als Begründung der Beschränkung der medizinischen Fußpflege auf das Urteil des LSG H-Stadt-Brandenburg vom 23.07.2014 (L 9 KR 54/11) verweist, verkennt er, dass der der Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt wesentlich von der hier vorliegenden Fallkonstellation abweicht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 9 KR 124/11

    Krankenversicherung - Heilmittel - Anspruch auf podologische Fußpflege bei

    Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin bis zum 31. Dezember 2011, 1ängstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Berufungsverfahren L 9 KR 54/11, alle 3 Wochen mit Maßnahmen der Podologischen Therapie in Gestalt von Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung zu versorgen.

    Über die hiergegen gerichtete Berufung (Az.: L 9 KR 54/11) hat der Senat noch nicht entschieden.

    die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, sie bis zur rechtskräftigen Entscheidung in ihrem Berufungsverfahren L 9 KR 54/11, alle 3 Wochen mit Maßnahmen der Podologischen Therapie in Gestalt von Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung zu versorgen.

    Der Senat hat im Berufungsverfahren L 9 KR 54/11 die Stellungnahme des GBA vom 14. April 2011 veranlasst und die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten am 18. April 2011 erörtert.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 5 KR 198/18

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbst beschaffte

    Die beschränkte Verordnungsfähigkeit der podologischen Therapie sei sachlich begründet (Hinweis auf LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 23.07.2014 - L 9 KR 54/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2015 - L 1 KR 71/15
    Wenn auch andere Erkrankungen als das diabetische Fußsyndrom die gleichen Schäden verursachen können, die zur Indikation podologischer Therapie führen, lassen sich keine überzeugenden Sachgründe dafür erkennen, warum Maßnahmen der podologischen Therapie nach den Heilmittelrichtlinien allein bei Schädigungen am Fuß infolge der Diabetes mellitus verordnungsfähig und bei anderen Erkrankungen mit gleichen Symptomen ausgeschlossen sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - L 9 KR 54/11; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Februar 2015 - L 5 KR 10/15 B ER).

    Im Übrigen könnte auch zu prüfen sein, ob ein Anspruch der Klägerin aufgrund anderer Vorschriften besteht (vgl. § 14 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch -SGB IX-, §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - L 9 KR 54/11 Rdnr. 48 ff. - zitiert nach Juris).

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