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   LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17 B ER   

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https://dejure.org/2019,5194
LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17 B ER (https://dejure.org/2019,5194)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26.02.2019 - L 9 KR 691/17 B ER (https://dejure.org/2019,5194)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - L 9 KR 691/17 B ER (https://dejure.org/2019,5194)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith. 2005, 803, 806; Kammerbeschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217, 218).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Die damals beklagte Krankenkasse hatte in einer Vielzahl von Fällen und ausnahmslos die Verweildauer ihrer Versicherten in den jeweils klagenden Universitätskrankenhäusern allein unter Hinweis auf eine angeblich statistisch festgestellte allgemeine Überschreitung der durchschnittlichen Verweildauer in diesen Krankenhäusern - und damit pauschal - angezweifelt, anstatt das oben skizzierte Prüfverfahren mit der dort festgelegten Einzelfallprüfung durchzuführen, was rein statistisch begründete Einwendungen nicht zulässt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R und weitere Urteile von demselben Tag - "Berliner Fälle"; hierzu auch BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 23/05 R - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ohne sie dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - BVerfGE 93, 1, 14; Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69, 74).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Hierbei dürfen die Entscheidungen der Gerichte grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Breith. 2005, 803, 806; Kammerbeschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - NVwZ-RR 1999, 217, 218).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Die damals beklagte Krankenkasse hatte in einer Vielzahl von Fällen und ausnahmslos die Verweildauer ihrer Versicherten in den jeweils klagenden Universitätskrankenhäusern allein unter Hinweis auf eine angeblich statistisch festgestellte allgemeine Überschreitung der durchschnittlichen Verweildauer in diesen Krankenhäusern - und damit pauschal - angezweifelt, anstatt das oben skizzierte Prüfverfahren mit der dort festgelegten Einzelfallprüfung durchzuführen, was rein statistisch begründete Einwendungen nicht zulässt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 11/01 R und weitere Urteile von demselben Tag - "Berliner Fälle"; hierzu auch BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 23/05 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 15/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Umfang der Vorleistung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Das Vergütungsrisiko für eine nicht notwendige Krankenhausbehandlung ebenso wie die Nachteile der Nichterweislichkeit im nachfolgenden Rechtsstreit sind von diesem zu tragen (BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 15/06 R - juris Rn. 19; Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 1 KN 3/08 KR R - Rn. 28 m. w. N.).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Überprüfung der Notwendigkeit, Art und Dauer der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Insbesondere ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Antragsgegnerin gegen die gesetzlichen Vorgaben des § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V verstoßen und von dieser Vorschrift nicht umfasste generelle, anlasslose, ungezielte und nicht durch spezifische Rechnungsauffälligkeiten gekennzeichnete Abrechnungsprüfungen oder routinemäßige Stichproben (i. S. v. § 17c Abs. 2 KHG in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung) durchgeführt hat bzw. durchführt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R - juris Rn. 15, 18 ff.; Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 R - juris Rn. 19).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 27/12 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnungsregress - Zusage oder Erklärung an

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    - ob die vergütungsrechtlichen Vorgaben eine generelle, unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin vorgetragenen Argumentation dem Grunde nach bei jeder stationären Aufnahme vorzunehmende Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse (ggf. unter Einschluss des MDK) vorsehen oder zumindest nicht ausschließen, - ob eine Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse (ggf. unter Einschluss des MDK) auf Einzelfälle beschränkt ist, in denen - über die generelle Frage der Art und Weise der Leistungserbringung (ambulant, teilstationär, stationär etc.) hinaus - begründete Zweifel daran bestehen, ob die angestrebte medizinische Leistung überhaupt zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört ("unsichere Verordnungen", z. B. bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach §§ 2 Abs. 1a, 135, 137c SGB V, oder etwa beim sog. "off-labe-use" [vgl. zum Kassenarztrecht: BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 27/12 R - juris Rn. 28]), und schließlich, - ob ein Anspruch auf Vorab-Prüfung (auch) der Antragstellerin als Leistungserbringer oder ausschließlich dem Versicherten (etwa im Rahmen von § 13 Abs. 3, 3a SGB V) als subjektives Recht zugewiesen wäre.
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17
    Insbesondere ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass die Antragsgegnerin gegen die gesetzlichen Vorgaben des § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V verstoßen und von dieser Vorschrift nicht umfasste generelle, anlasslose, ungezielte und nicht durch spezifische Rechnungsauffälligkeiten gekennzeichnete Abrechnungsprüfungen oder routinemäßige Stichproben (i. S. v. § 17c Abs. 2 KHG in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung) durchgeführt hat bzw. durchführt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 KR 32/12 R - juris Rn. 15, 18 ff.; Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 24/07 R - juris Rn. 19).
  • LSG Bayern, 02.12.2013 - L 5 KR 361/13

    Zum Eilrechtsschutz bei Abrechnungsstreitigkeiten im Krankenhauswesen

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 26/17 R

    Krankenhausbehandlung Versicherter nur bei vertragsärztlicher Einweisung?

  • SG Dresden, 26.06.2019 - S 25 KR 1284/19
    Auf die Beschwerde der Beklagten hat das Sächsische Landessozialgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2019 - L 9 KR 691/17 B ER - die einstweilige Anordnung des Sozialgerichts aufgehoben und den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt.

    3. Dem stehen nicht die Erwägungen entgegen, aus denen das Sächsische Landessozialgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2019 - L 9 KR 691/17 B ER - die einstweilige Anordnung des Sozialgerichts vom 29. September 2017 - S 25 KR 317/17 ER - aufgehoben hat.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 KR 265/20

    Krankenversicherung - Rückforderung von gezahlter Krankenhausvergütung durch die

    Die elektronisch/maschinell übermittelten Daten dienen zwar der Abwicklung der Abrechnung, aber gerade auch der Prüfung auf der Grundlage der übermittelten Daten (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom L 9 KR 691/17 B ER, Rdnr. 42).
  • LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22

    Krankenversicherung

    Dies gilt umso mehr, wenn durch den Antragsteller mit dem Antrag nach § 86b Abs. 2 SGG eine Vorwegnahme der Hauptsache angestrebt wird (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Februar 2019 - L 9 KR 691/17 B ER -, Rn. 47, juris), wie das vorliegend der Fall ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 KR 264/20

    Krankenversicherung - Rückforderung von gezahlter Krankenhausvergütung durch die

    Die elektronisch/maschinell übermittelten Daten dienen zwar der Abwicklung der Abrechnung, aber gerade auch der Prüfung auf der Grundlage der übermittelten Daten (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom L 9 KR 691/17 B ER, Rdnr. 42).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2022 - L 9 KR 263/20

    Krankenversicherung - Rückforderung von gezahlter Krankenhausvergütung durch die

    Die elektronisch/maschinell übermittelten Daten dienen zwar der Abwicklung der Abrechnung, aber gerade auch der Prüfung auf der Grundlage der übermittelten Daten (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom L 9 KR 691/17 B ER, Rdnr. 42).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 255/19
    Von einer unbilligen Härte ist im Zusammenhang mit einer geltend gemachten Insolvenz nur dann auszugehen, wenn schlüssig belegt ist, dass dem Betroffenen durch die sofortige Zahlung der Beitragsforderung Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz droht oder seine Existenz gefährdet wird (LSG München, Beschluss vom 11.3.2019, L 16 BA 174/18 B ER, ZInsO 2019, 964-966 (ST); LSG Chemnitz, Beschluss vom 26.2.2019, L 9 KR 691/17 B ER).
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