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   LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13   

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https://dejure.org/2016,100314
LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 (https://dejure.org/2016,100314)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 (https://dejure.org/2016,100314)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 2016 - L 9 R 4396/13 (https://dejure.org/2016,100314)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Nach Rechtsprechung des BSG beginnt die Jahresfrist des § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X erst dann zu laufen, wenn die Behörde entweder objektiv eine sichere Kenntnis der Tatsachen hatte, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen, oder subjektiv von der Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr vorliegenden Informationen überzeugt war; dies ist regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen der Fall (BSG, Urteil vom 08.02.1996 - 13 RJ 35/94 -, BSGE 77, 295-303, BSG Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 14/93 = BSGE 74, 20 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 32).

    Die Kenntnis der relevanten Tatsachen durch den zuständigen Sachbearbeiter (vgl. BSGE 77, 295, 298; BSGE 60, 239, 241; BVerwGE 70, 356, 358) beschränkt sich nicht nur auf diejenigen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ergibt, sondern umfasst auch die übrigen Rücknahmevoraussetzungen (vgl. BSGE 62, 103, 108; BSGE 60, 239, 240) einschließlich der Tatsachen für die sachgerechte Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 100, 199, 201; Steinwedel in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: März 2016, § 45 SGB X, Rn. 27), die erst mit der Anhörung in Erfahrung gebracht werden können.

  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die Kenntnis der relevanten Tatsachen durch den zuständigen Sachbearbeiter (vgl. BSGE 77, 295, 298; BSGE 60, 239, 241; BVerwGE 70, 356, 358) beschränkt sich nicht nur auf diejenigen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ergibt, sondern umfasst auch die übrigen Rücknahmevoraussetzungen (vgl. BSGE 62, 103, 108; BSGE 60, 239, 240) einschließlich der Tatsachen für die sachgerechte Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 100, 199, 201; Steinwedel in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: März 2016, § 45 SGB X, Rn. 27), die erst mit der Anhörung in Erfahrung gebracht werden können.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die Kenntnis der relevanten Tatsachen durch den zuständigen Sachbearbeiter (vgl. BSGE 77, 295, 298; BSGE 60, 239, 241; BVerwGE 70, 356, 358) beschränkt sich nicht nur auf diejenigen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ergibt, sondern umfasst auch die übrigen Rücknahmevoraussetzungen (vgl. BSGE 62, 103, 108; BSGE 60, 239, 240) einschließlich der Tatsachen für die sachgerechte Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 100, 199, 201; Steinwedel in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: März 2016, § 45 SGB X, Rn. 27), die erst mit der Anhörung in Erfahrung gebracht werden können.
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die Kenntnis der relevanten Tatsachen durch den zuständigen Sachbearbeiter (vgl. BSGE 77, 295, 298; BSGE 60, 239, 241; BVerwGE 70, 356, 358) beschränkt sich nicht nur auf diejenigen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ergibt, sondern umfasst auch die übrigen Rücknahmevoraussetzungen (vgl. BSGE 62, 103, 108; BSGE 60, 239, 240) einschließlich der Tatsachen für die sachgerechte Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 100, 199, 201; Steinwedel in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: März 2016, § 45 SGB X, Rn. 27), die erst mit der Anhörung in Erfahrung gebracht werden können.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 4 R 1877/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Allein die Höhe der Rückforderung, die sich aus der Aufhebung der Bewilligung ergibt, ist als Folge der Aufhebung kein Kriterium für die Feststellung eines typischen oder atypischen Falls (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012 - L 4 R 1877/11 -).
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die Kenntnis der relevanten Tatsachen durch den zuständigen Sachbearbeiter (vgl. BSGE 77, 295, 298; BSGE 60, 239, 241; BVerwGE 70, 356, 358) beschränkt sich nicht nur auf diejenigen, aus denen sich die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts ergibt, sondern umfasst auch die übrigen Rücknahmevoraussetzungen (vgl. BSGE 62, 103, 108; BSGE 60, 239, 240) einschließlich der Tatsachen für die sachgerechte Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 100, 199, 201; Steinwedel in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Stand: März 2016, § 45 SGB X, Rn. 27), die erst mit der Anhörung in Erfahrung gebracht werden können.
  • BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 9/95

    Rückwirkende Aufhebung von Kindergeld nach § 48 SGB X wegen Überschreitens der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Bezogen auf diese Tatbestandsalternative ist ein atypischer Fall ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Behörde durch falsche Angaben in Merkblättern einen besonderen Vertrauenstatbestand geschaffen hatte, wenn der Betroffene die Leistung gutgläubig (z. B. aufgrund behördlicher Auskünfte) verbraucht hat und ohne die entfallene Sozialleistung im Nachhinein vermehrt sozialhilfebedürftig geworden wäre (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1995- 10 RKg 9/95 -, Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.08.2008 - L 6 R 5271/07 -).
  • LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 51/13

    Rente wegen Todes - Einkommensanrechnung - Nichtanzeige einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt darüber hinaus allein der Klägerin (Hessisches LSG, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - L 1 R 36/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 -, Juris).
  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Unterlässt die Verwaltung eine regelmäßige Kontrolle, kann ihr kein Fehlverhalten durch Unterlassen vorgeworfen werden (BSG, Urteil vom 03.07.1991 - 9b RAr 2/90).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.07.2016 - L 9 R 4396/13
    Denn ausgehend vom objektivierten Empfängerverständnis (zu diesem Auslegungsmaßstab: BSG, Urteil vom 29.10.1992 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 13 Satz 34 m.w.N.) war für die Klägerin eindeutig erkennbar, dass die Beklagte - wie mit der Anhörung bereits angekündigt - an ihrer letzten Verwaltungsentscheidung über die zu leistende Rente hinsichtlich der Rentenhöhe nicht mehr festhalten wollte.
  • BSG, 29.04.1992 - 7 RAr 4/91

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Anspruch auf

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01

    Rentenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - L 1 R 36/09

    Hinterbliebenenrente - Jahresfrist beim Aufhebungsbescheid nach § 48 Abs 1 SGB 10

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

  • LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08

    Verwaltungsverfahren - Witwerrente - Einkommensanrechnung - Bestimmtheitsgebot -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2022 - L 9 R 3342/21
    Dass in der Vergangenheit kein Datenabgleich zwischen dem Versicherungskonto eines Hinterbliebenen und dem Versicherungskonto des Verstorbenen erfolgte, stelle kein Versäumnis dar, weil eine Verpflichtung zu einem solchen Datenabgleich nach der Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteile vom 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 -, 13.08.2008 - L 6 R 5271/07 -, 06.05.2014 - L 13 R 481/13 -, 22.10.2020 - L 7 R 2895/17 -, 10.11.2021 - L 2 R 749/21 und 23.05.2022 - L 5 R 2792/21 -) und der anderer Landessozialgerichte und Sozialgerichte nicht bestehe.

    Denn die primäre Verpflichtung zur Einkommensanzeige obliegt allein dem Kläger (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 12.07.2016 - L 9 R 4396/13 - und vom 06.05.2014 - L 13 R 481/13 - LSG Hessen, Urteil vom 02.07.2013 - L 2 R 51/13 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - L 1 R 36/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13.12.2012 - L 10 R 360/10 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.01.2004 - L 13 RJ 115/01 -).

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