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   LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16   

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https://dejure.org/2016,20481
LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16 (https://dejure.org/2016,20481)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2016 - L 9 R 695/16 (https://dejure.org/2016,20481)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 (https://dejure.org/2016,20481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach einem freiwilligen Arbeitsplatzverlust infolge einer Auflösungsvereinbarung mit dem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, § 38 SGB 6, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 2 SGB 6 vom 23.06.2014, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Teils 3 SGB 6 vom 23.06.2014, § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6 vom 23.06.2014
    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit - Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach einem freiwilligen Arbeitsplatzverlust infolge einer Auflösungsvereinbarung mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 51; SGB VI § 236b; GG Art. 3; GG Art. 14
    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Einschränkungen bei der neuen Rente mit 63 rechtmäßig - grundsätzlich keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" rechtmäßig - grundsätzlich keine Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Rente mit 63: Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Rente mit 63: Wie werden Zeiten der Arbeitslosigkeit gewertet?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rente mit 63 - ALG-Bezug zählt nicht als Wartezeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einschränkungen bei der neuen "Rente mit 63" rechtmäßig - Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich nicht auf notwendige Versicherungszeiten anrechenbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 827
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Denn einfachgesetzliche Bestimmungen sind im Rahmen der konkreten Normenkontrolle nur insoweit am Maßstab der Grundrechte zu prüfen, als der Kläger des Ausgangsverfahrens hiervon betroffen ist und eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 117, 272 ).

    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 117, 272 ; st. Rspr).

    Soweit diese Regelung daher vor dem Hintergrund der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung als Solidargemeinschaft erfolgt ist, ist sie aus Gründen des Allgemeinwohls gerechtfertigt (vgl. auch BVerfGE 117, 272, 297 Rdnr. 82, Juris).

    Zwar ist auch die Anwartschaft auf eine Rente aus eigener Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich von Art. 14 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BVerfGE 117, 272 ).

    Eingriffe in rentenrechtliche Anwartschaften müssen einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ; 117, 272 ; st. Rspr.).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Allerdings steht dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung grundsätzlich ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 53, 257 ).

    Eingriffe in rentenrechtliche Anwartschaften müssen einem Gemeinwohlzweck dienen und verhältnismäßig sein (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ; 117, 272 ; st. Rspr.).

  • SG Stade, 14.09.2015 - S 9 R 5/15

    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte i.R.d. Bezugs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Nunmehr sollte verhindert oder zumindest erschwert werden, aus der "Rente mit 63" eine "Rente mit 61" zu Lasten der Sozialversicherung zu machen (vgl. hierzu Schmidt, Anm. zu dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, jurisPR-SozR 18/2014 Anm. 1; SG Stade, Urteil vom 14.09.2015 - S 9 R 5/15 -, Rdnr. 19, Juris).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Eines empirischen Nachweises für die befürchteten Fehlanreize und einer dadurch eintretenden konkreten Gefahr von Liquiditätsproblemen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bedarf es mit Blick auf die insoweit bestehende gesetzgeberische Einschätzungsprärogative nicht (BVerfGE 138, 136, Rdnr. 144, Juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Entsprechendes gilt auch für den Kläger, der zwar über die Bestimmung des § 237 SGB VI eine (vorzeitige) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen konnte, die aber wegen seiner individuellen Altersgrenze von 65 Jahren (§ 237 Abs. 3 SGB i.V.m. Anlage 19) auf Dauer um den Zugangsfaktor 0, 072 (24 Monate x 0, 03) gekürzt wurde auf den Faktor 0, 928 (s. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a., BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04; BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 77/08 R, Juris).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu Lasten des Klägers ist allerdings mit Blick auf den im Sozialrecht grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, insbesondere was die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises (hierzu BVerfGE 106, 166, 175 ff; 111, 160, 169 ff = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 Rdnr. 43 ff; 112, 164, 175 f; Bundessozialgericht , Urteil vom 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R -, SozR 4-5870 § 1 Nr. 2) und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistung anbelangt, nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 72, 9 ; 75, 78 ).
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R

    Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Der Kläger erfüllte allerdings zum Zeitpunkt des begehrten Rentenbeginns am 01.09.2014 (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Bundessozialgericht , Urteil vom 25.11.2008, B 5 RJ 15/04 R, Juris) nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 236b Abs. 1 SGB VI für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2015 - L 7 R 5354/14

    Umwandlung einer bestandskräftig bewilligten und bereits bezogenen Altersrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Ein Wechsel im Sinne dieser Vorschrift liegt allerdings nur vor, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorher oder gleichzeitig mit der bewilligten Altersrente vorgelegen haben (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.05.2015 - L 7 R 5354/14 -, NZS 2015, 586).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu Lasten des Klägers ist allerdings mit Blick auf den im Sozialrecht grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, insbesondere was die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises (hierzu BVerfGE 106, 166, 175 ff; 111, 160, 169 ff = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 Rdnr. 43 ff; 112, 164, 175 f; Bundessozialgericht , Urteil vom 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R -, SozR 4-5870 § 1 Nr. 2) und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistung anbelangt, nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 517/15

    Altersrente für besonders langjährig Versicherte; 45jährige Wartezeit;

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu Lasten des Klägers durch die Regelung der §§ 38, 51, 236b SGB VI nF ist nach diesen Maßstäben, insbesondere mit Blick auf den im Sozialrecht grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, vor allem was die Ausgestaltung der Sozialleistungen, die Abgrenzung des begünstigten Personenkreises (hierzu BVerfGE 106, 166, 175 ff; 111, 160, 169 ff = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 43 ff; 112, 164, 175 f; BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 10 KG 2/07 R) und die Bezugsdauer der einzelnen Sozialleistung anbelangt, nicht anzunehmen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 02.03.2016, L 2 R 517/15, JURIS-RdNr 49, 62; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 31).

    Auch in Bezug auf den Kläger wurde durch die genannten Neuregelungen nicht in vertrauensgeschützte Rechtspositionen eingegriffen, sondern es wurde ihm - wie anderen Versicherten - lediglich die Teilhabe an einer neu geschaffenen gesetzlichen Vergünstigung verwehrt, was aus den dargestellten Gründen vom weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum umfasst ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 33).

    Zwar ist, worauf das LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 02.03.2016, a.a.O., JURIS-RdNr 45; so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 32) hingewiesen hat, keine tragfähige Grundlage - und erst Recht kein empirischer Beleg - für die Annahme erkennbar, solche "Fehlanreize", wie sie in der Gesetzesbegründung pauschal angesprochen werden, prägten das tatsächliche Geschehen in einem solchen Maße, dass andere Gründe für eine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn vor diesem Hintergrund vernachlässigt werden könnten.

    Auf der anderen Seite entbehrt die Erwägung, Fehlanreize in Richtung Frühverrentung vermeiden zu wollen, auch nicht eines nachvollziehbaren und vertretbaren Ansatzes (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16, JURIS-RdNr 32).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 R 1071/17

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Zu den Voraussetzungen für eine Altersrente für besonders langjährige Versicherte gemäß den §§ 51, 236b SGB VI und deren Verfassungsmäßigkeit (unter Bezugnahme auf Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 - juris).

    Der 9. Senat des LSG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2016 (Az.: L 9 R 695/16), hierzu Folgendes ausgeführt:.

  • SG Gießen, 14.06.2016 - S 17 R 391/15

    Versicherte der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952, welche die Wartezeit

    Jedoch ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, im Bereich der Leistungsgewährung jede gesetzgeberische Wertung durch empirische Erhebungen zu belegen (siehe hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 -, juris).
  • LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Ein Wechsel in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die andere Rentenart vor oder gleichzeitig mit der Altersrente beginnt (vgl. BT-Drs. 16/3794 S. 33 [zu Nummer 7 Buchst. c]; ebenso: Sächs. LSG, Urteil vom 25. Januar 2010 - L 7 R 582/08 - juris Rdnr. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 - info also 2016, 270 ff. = juris Rdnr. 22, m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. November 2016 - L 2 R 176/16- juris Rdnr. 21; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - L 4 R 791/17 - juris Rdnr. 19; Freudenberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI [2. Aufl., 2013], § 34 Rdnr. 84).
  • LSG Bayern, 15.03.2017 - L 19 R 696/15

    Kein Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Der Senat schließt sich insofern der Argumentation des LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21.06.2016 (Az. L 9 R 695/16 - nach juris) an.
  • SG Karlsruhe, 06.04.2017 - S 13 R 3508/16
    Vielmehr kommt dem Gesetzgeber im Ergebnis ein weiter Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu, der gewahrt ist, wenn er sich auf eine nachvollziehbare und vertretbare Einschätzung stützt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 -, Rn. 31, juris) Zu berücksichtigen ist auch, dass durch die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagfreie "Rente mit 63" nicht in unantastbare Rechtspositionen eingegriffen, sondern eine gesetzliche Privilegierung für einen bestimmten Kreis von Versicherten geschaffen wurde, von der auch andere Versicherte, etwa Personen, die zuvor schon die Altersgrenze erreicht hatten oder eine Altersrente mit Abschlägen bezogen, nicht profitieren konnten (vgl. § 34 Abs. 4 SGB VI).

    (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 -, Rn. 33, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Die Vorschrift sei auch nicht verfassungswidrig wie bereits das LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 21.06.2016 - L 9 R 695/16 entschieden habe.
  • LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17
    Ein Wechsel in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die andere Rentenart vor oder gleichzeitig mit der Altersrente beginnt (vgl. BT-Drs. 16/3794 S. 33 [zu Nummer 7 Buchst. c]; ebenso: Sächs. LSG, Urteil vom 25. Januar 2010 - L 7 R 582/08 - juris Rdnr. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016 - L 9 R 695/16 - info also 2016, 270 ff. = juris Rdnr. 22, m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16. November 2016 - L 2 R 176/16 - juris Rdnr. 21; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Oktober 2018 - L 4 R 791/17 - juris Rdnr. 19; Freudenberg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI [2. Aufl., 2013], § 34 Rdnr. 84).
  • LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 274/16
    Dem Kläger wird lediglich die Teilhabe an einer neu geschaffenen gesetzlichen Vergünstigung verwehrt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2016, L 9 R 695/16, juris, Rdnr. 33).
  • SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 1865/15
    Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 21.06.2016, L 9 R 695/16) hat hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • LSG Sachsen, 12.05.2022 - L 3 AS 243/20
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