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   LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16   

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LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16 (https://dejure.org/2018,3805)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 (https://dejure.org/2018,3805)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - L 9 R 843/16 (https://dejure.org/2018,3805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 65 SGB 6, § 68 Abs 1 SGB 6, § 68 Abs 2 SGB 6, § 68 Abs 4 SGB 6, § 68 Abs 5 SGB 6
    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - im Laufe eines Verfahrens erfolgende weitere Rentenanpassungen nach einer vorherigen Rentenanpassungsmitteilung als Änderungsbescheide iS von § 96 SGG - Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassungen zum 1.7.2015, 1.7.2016 sowie ...

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 271/14

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    Mit der jeweiligen Rentenanpassung wird damit der jeweilige Monatsbetrag der Rente neu bestimmt und damit gegenüber der bisherigen Regelung geändert (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2017 - L 22 R 271/14 -, Rn. 33, juris dazu auch BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -, BSGE 90, 11).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    Mit der jeweiligen Rentenanpassung wird damit der jeweilige Monatsbetrag der Rente neu bestimmt und damit gegenüber der bisherigen Regelung geändert (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2017 - L 22 R 271/14 -, Rn. 33, juris dazu auch BSG, Urteil vom 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R -, BSGE 90, 11).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 03.06.2014 (1 BvR 79/09, Rn. 59, juris) hat es aber im Rahmen seiner Entscheidung über eine unterbliebene Erhöhung der Renten zum 01.07.2005 und in Unterstellung einer Betroffenheit des Schutzbereiches des Art. 14 GG deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 [101]; 76, 220 [241]; 100, 1 [37]) sowohl die Einfügung des Altersvorsorgeanteils als auch die Einfügung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Formel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts als geeignet und erforderlich ansehen durfte.
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt bezüglich des geänderten Rentenwerts (BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R -, SozR 3-1300 § 31 Nr. 13).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 03.06.2014 (1 BvR 79/09, Rn. 59, juris) hat es aber im Rahmen seiner Entscheidung über eine unterbliebene Erhöhung der Renten zum 01.07.2005 und in Unterstellung einer Betroffenheit des Schutzbereiches des Art. 14 GG deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 [101]; 76, 220 [241]; 100, 1 [37]) sowohl die Einfügung des Altersvorsorgeanteils als auch die Einfügung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Formel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts als geeignet und erforderlich ansehen durfte.
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    Dem steht das Urteil des BSG vom 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R - (SozR 4-2600 § 260 Nr. 1) nicht entgegen.
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 03.06.2014 (1 BvR 79/09, Rn. 59, juris) hat es aber im Rahmen seiner Entscheidung über eine unterbliebene Erhöhung der Renten zum 01.07.2005 und in Unterstellung einer Betroffenheit des Schutzbereiches des Art. 14 GG deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 [101]; 76, 220 [241]; 100, 1 [37]) sowohl die Einfügung des Altersvorsorgeanteils als auch die Einfügung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Formel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts als geeignet und erforderlich ansehen durfte.
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 R 843/16
    In seinem Nichtannahmebeschluss vom 03.06.2014 (1 BvR 79/09, Rn. 59, juris) hat es aber im Rahmen seiner Entscheidung über eine unterbliebene Erhöhung der Renten zum 01.07.2005 und in Unterstellung einer Betroffenheit des Schutzbereiches des Art. 14 GG deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 [101]; 76, 220 [241]; 100, 1 [37]) sowohl die Einfügung des Altersvorsorgeanteils als auch die Einfügung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Formel zur Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts als geeignet und erforderlich ansehen durfte.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 R 871/18
    Dies führt aber nicht dazu, dass der Versicherte, träfe es zu, dass die Rentenanpassungsmitteilung nicht den vorangegangenen Verwaltungsakt über die Höhe der Rente ändert, neben dem neuen Monatsbetrag der Rente zusätzlich den bisherigen Monatsbetrag der Rente fordern könnte, da die vorherige Verfügung über die Rentenhöhe mangels Änderung weiterhin wirksam wäre (so noch Senatsurteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 - unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2017, a.a.O.).

    Die Rentenanpassungsmitteilung zum 01.07.2016 wurde aus den dargestellten Gründen entgegen der vom Senat zuletzt vertretenen Auffassung (vgl. Urteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 -, Juris) nicht durch die Rentenanpassung zum 01.07.2017 ab diesem Zeitpunkt abgeändert oder ersetzt, so dass die Mitteilung über die Rentenanpassung zum 01.07.2017 nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist (so für Rentenanpassungsmitteilungen auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.02.2016, a.a.O., Bayerisches LSG, Urteil vom 26.06.2013, a.a.O., LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.11.2010, a.a.O.).

    Die Feststellungswirkung der Rentenanpassungsmitteilung ist auf die wertmäßige Fortschreibung bereits zuerkannter Rentenrechte bzw. die Neufestsetzung des konkreten Rentenbetrags unter Zugrundelegung der aktuell geltenden Rentenformel beschränkt (BSG, Urteil vom 23.03.1999, a.a.O., Urteile des erkennenden Senats vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 -, vom 14.05.2013 - L 9 R 3597/12 -, vom 17.12.2013 - L 9 R 1880/13 - und vom 18.03.2014 - L 9 R 1138/13 - Hessisches LSG, Beschluss vom 07.11.2016 - L 5 R 84/16 -, Juris) und vermag daher über die Anpassung des Renten(zahl)betrages hinaus keine nachteiligen Rechtswirkungen zu entfalten.

    Die von der Bundesregierung erlassene RWBestV 2016 ist zur Überzeugung des Senats weder rechts- noch verfassungswidrig (Senatsurteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 -, Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - L 14 R 659/20

    Anspruch auf Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Zwar handelt es sich bei der angegriffenen Rentenanpassungsmitteilung um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 S. 1 SGB X, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Regelung geändert wird (vgl. hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2018, Az.: L 9 R 843/16 Rn. 21, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 06.07.2018 - L 5 R 95/17
    Zwar handelt es sich bei Rentenanpassungsmitteilungen um Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Regelung geändert wird, sodass im Laufe eines Verfahrens erfolgende weitere Rentenanpassungen grundsätzlich Änderungsbescheide im Sinne von § 96 SGG darstellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2018, L 9 R 843/16 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2017, L 22 R 741/14 - juris Rdnr. 31 ff.).
  • LSG Hessen, 06.07.2018 - L 5 R 86/17
    Zwar handelt es sich bei Rentenanpassungsmitteilungen um Verwaltungsakte, mit denen der Monatswert der Rente jeweils neu bestimmt und gegenüber der bisherigen Regelung geändert wird, sodass im Laufe eines Verfahrens erfolgende weitere Rentenanpassungen grundsätzlich Änderungsbescheide im Sinne von § 96 SGG darstellen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Januar 2018, L 9 R 843/16 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2017, L 22 R 741/14 - juris Rdnr. 31 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17

    Anpassung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Nachfolgende Rentenanpassungsmitteilungen entscheiden wiederum lediglich über den Grad der Anpassung, weswegen die Rentenanpassung zum 01.07.2015 ab diesem Zeitpunkt auch nicht abgeändert oder ersetzt wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10.07.2018 - L 9 R 871/18 - unter Aufgabe der noch mit Urteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16 - vertretenen Auffassung).
  • LSG Bayern, 23.02.2022 - L 19 R 25/21

    Rente, Altersrente, Regelaltersrente, Bescheid, Berufung, Gerichtsbescheid,

    Der Regelungsgehalt einer Rentenanpassungsmitteilung ist nach ständiger Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R; BSG, Urteil vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R; LSG Hessen, Beschluss vom 07.11.2016 - L 5 R 84/16; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2018 - L 9 R 843/16; Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 05.05.2021 - L 19 R 647/20) und herrschender Meinung in der Literatur (vgl. u. a. Körner, in: Kasseler Kommentar zur Sozialversicherung, Loseblatt, Stand September 2021, § 68 SGB VI, Rdnrn 5 - 9 m. w. N.) auf die Umsetzung der jährlich vorzunehmenden Rentenanpassung durch Aktualisierung des Rentenwertes beschränkt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2020 - L 12 R 101/18
    Der Senat hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der jeweils durchgeführten Rentenanpassungen (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.1.2018 - L 9 R 843/16).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2022 - L 9 R 356/22
    Der Regelungsgehalt einer Rentenanpassungsmitteilung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R - und  vom 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R), dem der erkennende Senat  (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14.12.2021 - L 9 R 1792/17 - und 30.01.2018 - L 9 R 843/16 - s. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.11.2016 - L 5 R 84/16 -) und die herrschende Meinung in der Literatur folgt (vgl. u. a. Körner, in: Kasseler Kommentar zur Sozialversicherung, Loseblatt, Stand September 2021, § 68 SGB VI, Rdnrn 5 - 9 m. w. N.) auf die Umsetzung der jährlich vorzunehmenden Rentenanpassung durch Aktualisierung des Rentenwertes beschränkt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2019 - L 3 R 447/17
    An dieser Rechtslage hat sich bis zur Entscheidung des Senates nichts geändert (vgl. u.a. zuletzt Sächsisches LSG, Urteil vom 13. März 2018, L 5 KN 142/17; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2016, L 3 R 199/15; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - L 22 R 271/14 - LSG Baden-Württemberg zur Verfassungsmäßigkeit auch der nachfolgenden Rentenanpassungen zum 01. Juli 2015, zum 01. Juli 2016 sowie zum 01. Juli 2017, Urteil vom 30. Januar 2018 - L 9 R 843/16 -, jeweils in juris).
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