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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01 (https://dejure.org/2002,21875)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.04.2002 - L 9 SB 41/01 (https://dejure.org/2002,21875)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. April 2002 - L 9 SB 41/01 (https://dejure.org/2002,21875)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Hiergegen hat der Berufungsbeklagte am 9. Februar 1998 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim erhoben und zur Begründung unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 31. März 1995 - Az. 1 RS 1/93 - und des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 1991 - Az. L 6 (7) V 245/90 - im Wesentlichen ausgeführt, dass es nicht maßgeblich darauf ankomme, auf welchen Ursachen die Störung des Sehvermögens beruhe und ob das Sehorgan selbst beschädigt sei.

    Jedenfalls solche Einschränkungen des Sehens, die sich als Einschränkungen des "Erkennen-Könnens" darstellen, sind einer Fehlfunktion des Auges selbst gleichzusetzen, auch wenn sie auf einer wie auch immer gearteten Einschränkung der Hirnfunktionen beruhen (vgl. BSG, Urt. v. 31. Januar 1995, Az.: 1 RS 1/93).

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -) ist jedoch in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen, dass als blind nicht nur der Behinderte mit einer nachweislich allein auf Schädigungen der Augen, der Sehnerven oder der Sehrinde beruhenden Sehbehinderungen (im Sinne des "Erkennen - Könnens") anzusehen ist, sondern eine der Blindheit gleichstehende Sehschwäche auch dann vorliegt, wenn mit solchen Sehstörungen noch zusätzliche Störungen im Bereich der cerebralen Verarbeitung (im Sinne des "Benennen - Könnens") in der Weise zusammenwirken, dass die Störung des Sehvermögens insgesamt in ihrem Schweregrad einer der Blindheit gleichzusetzenden Sehstörung entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93; LSG Niedersachsen, Urteil vom 27. März 2001 - L 5/9 SB 63/98).

  • LSG Niedersachsen, 27.03.2001 - L 5/9 SB 63/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Der Senat hat zur weiteren Aufklärung des medizinischen Sachverhalts die Prozessakten des LSG Niedersachsen - L 5/9 SB 63/98 und L 9 SB 105/98 - beigezogen und das Gutachten des Prof. Dr. U., Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde der Abteilung für experimentelle Ophtalmologie des Universitätsklinikums Münster, vom 28. Februar 2002 nach einer ambulanten Untersuchung des Berufungsbeklagten eingeholt.

    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -) ist jedoch in rechtlicher Hinsicht davon auszugehen, dass als blind nicht nur der Behinderte mit einer nachweislich allein auf Schädigungen der Augen, der Sehnerven oder der Sehrinde beruhenden Sehbehinderungen (im Sinne des "Erkennen - Könnens") anzusehen ist, sondern eine der Blindheit gleichstehende Sehschwäche auch dann vorliegt, wenn mit solchen Sehstörungen noch zusätzliche Störungen im Bereich der cerebralen Verarbeitung (im Sinne des "Benennen - Könnens") in der Weise zusammenwirken, dass die Störung des Sehvermögens insgesamt in ihrem Schweregrad einer der Blindheit gleichzusetzenden Sehstörung entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93; LSG Niedersachsen, Urteil vom 27. März 2001 - L 5/9 SB 63/98).

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Die Nichterweisbarkeit einer bestimmten visus - Minderung geht nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Berufungsbeklagten (vgl. BSGE 6, 70, 72 f; 30, 278, 281; 46, 193, 198).
  • BSG, 24.05.1978 - 4 RJ 79/77

    Witwenrente - Wiederaufleben - Anrechnung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Die Nichterweisbarkeit einer bestimmten visus - Minderung geht nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Berufungsbeklagten (vgl. BSGE 6, 70, 72 f; 30, 278, 281; 46, 193, 198).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2002 - L 9 SB 105/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Der Senat hat zur weiteren Aufklärung des medizinischen Sachverhalts die Prozessakten des LSG Niedersachsen - L 5/9 SB 63/98 und L 9 SB 105/98 - beigezogen und das Gutachten des Prof. Dr. U., Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde der Abteilung für experimentelle Ophtalmologie des Universitätsklinikums Münster, vom 28. Februar 2002 nach einer ambulanten Untersuchung des Berufungsbeklagten eingeholt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1991 - L 6 (7) V 245/90
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Hiergegen hat der Berufungsbeklagte am 9. Februar 1998 Klage vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim erhoben und zur Begründung unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 31. März 1995 - Az. 1 RS 1/93 - und des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 23. Juli 1991 - Az. L 6 (7) V 245/90 - im Wesentlichen ausgeführt, dass es nicht maßgeblich darauf ankomme, auf welchen Ursachen die Störung des Sehvermögens beruhe und ob das Sehorgan selbst beschädigt sei.
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 175/67

    Hinterbliebenenrente - Ungeklärte Todesursache - Folgen objektiver

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2002 - L 9 SB 41/01
    Die Nichterweisbarkeit einer bestimmten visus - Minderung geht nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten des Berufungsbeklagten (vgl. BSGE 6, 70, 72 f; 30, 278, 281; 46, 193, 198).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 SB 51/05
    Die Klägerin hat ferner auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 - sowie des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 23. April 2002 - L 9 SB 41/01 - verwiesen.

    Sie beruft sich darauf, das SG habe die Klagabweisung entgegen der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 23. April 2002 - L 9 SB 41/01) mit dem Fehlen darstellbarer Veränderungen im Bereich "Auge-Sehrinde" begründet.

    Auch wenn eine Funktionseinbuße der Sehrinde nicht vorliegt, sondern eine festgestellte Wahrnehmungsstörung als cerebrale Verarbeitungsstörung zu interpretieren ist, muss unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung bei einem Mischbild aus Sehschwäche und Verarbeitungsstörung gleichwohl von einer der Blindheit gleichzuachtenden Störung des Sehvermögens ausgegangen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. April 2002 - L 9 SB 41/01 -, zit. nach juris).

  • SG Stuttgart, 30.06.2010 - S 24 SB 1531/08

    Schwerbehindertenrecht - Begriff der Blindheit - Anforderungen der Zuerkennung

    LSG Nds.-Br., Urt. v. 30.06.2009 - L 13 SB 62/04, juris; Urt. v. 23.04.2002 - L 9 SB 41/01, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb; Bay. LSG, Urt. v. 17.01.2006 - L 15 BL 2/05, juris, jeweils unter Hinweis auf die in den dortigen Verfahren eingeholten medizinischen Sachverständigengutachten.

    siehe nur LSG Bln.-Bbg., Urt. v. 29.01.2009 - L 11 SB 284/08, juris; Sächs. LSG, Urt. v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04, juris; LSG Nds.-Br., Urt. v. 23.04.2002 - L 9 SB 41/01, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb, m. w. N. zur Rspr. des BSG.

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