Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2008 - L 9 SO 10/07 PKH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Übernahme von Bestattungskosten; Auslegung des Zumutbarkeitsbegriffs in § 74 Sozialgesetzbuch zwölftes Buch (SGB XII)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.06.1997 - 5 C 13.96
Übernahme von Bestattungskosten durch den Träger der Sozialhilfe
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 21.07.2008 - L 9 SO 10/07
§ 74 SGB XII erkennt somit ausnahmsweise eine Verbindlichkeit als sozialhilferechtlichen Bedarf an (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 5 C 13/96 -, BVerwGE 105, 51 bis 54, zu der inhaltlich gleichen Vorschrift des § 15 im früheren Bundessozialhilfegesetz - BSHG -).
- SG Stade, 22.01.2015 - S 33 SO 31/14
Anspruch einer Sozialhilfeempfängerin auf Übernahme der Bestattungskosten ihres …
Das besagte Landessozialgericht führt im Beschluss vom 21. Juli 2008 - L 9 SO 10/07 PKH unter Randnummer 10 (juris.de) zutreffend aus, dass regelmäßig Zweifel an der Unzumutbarkeit der Kostentragung im Sinne des § 74 SGB XII angezeigt seien, wenn die Kostenübernahme nicht binnen angemessener Frist nach Klärung der Kostentragungspflicht beantragt würde. - LSG Hessen, 28.04.2010 - L 6 SO 135/08
Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - Zumutbarkeit der …
Werde aber die Kostenübernahme nicht binnen angemessener Frist beantragt, seien nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2008 - L 9 SO 10/07 PKH - regelmäßig Zweifel an der Unzumutbarkeit ihrer Tragung angezeigt.Wird aber die Kostenübernahme nicht binnen angemessener Frist nach Klärung der Kostentragungspflicht beantragt, sind regelmäßig Zweifel an der Unzumutbarkeit ihrer Tragung angezeigt (im Ergebnis ebenso: LSG Schleswig, Beschluss vom 21. Juli 2008 - L 9 SO 10/07 PKH;… Mergler/Zink, § 74 SGB XII Rdnr. 26;… Schellhorn in: Schellhorn u.a., SGB XII, 17. Aufl., § 74 Rdnr. 4, jeweils mit unterschiedlicher Begründung).
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - L 8 SO 1/09 Gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe hat der Kläger am 22. Dezember 2008 Beschwerde eingelegt und auf einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2008 (L 9 SO 10/07) Bezug genommen.