Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 9 SO 12/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängers gegen den Träger der Sozialleistungen auf Übernahme der Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung; Einkommensmindernde Berücksichtigung der Jahresbeiträge zur Privathaftpflichtversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB XII § 82 Abs. 2 Nr. 3
Hilfe zum Lebensunterhalt, Absetzbarkeit der Kosten für Privathaftpflichtversicherung vom Einkommen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 09.05.2006 - S 20 SO 27/06
- SG Aachen, 29.05.2006 - S 20 SO 27/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 9 SO 12/06
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Keine Absetzung von …
Da es sich bei der Frage der Absetzung von Kontoführungskosten vom Renteneinkommen lediglich um ein Berechnungselement der Sozialhilfe handelt, hat sich der Senat nicht allein auf die Überprüfung dieses Berechnungselements zu beschränken, sondern die Leistungsgewährung für den noch streitigen Zeitraum insgesamt zu überprüfen (vgl. Senat, Urt. v. 30.10.2008 - L 9 SO 12/06 - juris Rn. 24). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 Auch wenn die Beiträge zur Haftpflicht- und Hausratversicherung von jährlich insgesamt 167, 27 EUR einkommensmindernd zu berücksichtigen sein sollten (vgl. hierzu Schmidt in jurisPK-SGB XII, Stand: 29.04.2013, § 82 Rn 55 ff mwN) änderte sich hieran nichts, wobei diese Beiträge entgegen der Auffassung des Antragstellers nur im Fälligkeitsmonat zu berücksichtigen sein dürften (…vgl. Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 82 Rn 79; LSG NRW Urteil vom 30.10.2008 - L 9 SO 12/06 = juris Rn 26).
- SG Aachen, 07.03.2012 - S 20 SO 151/11
Sozialhilfe
Ob der Beitrag zur Privathaftpflichtversicherung nach Grund und Höhe angemessen und vom Einkommen absetzbar ist, bemisst sich danach, ob es sich bei dieser Versicherung um eine Vorsorgemaßnahme handelt, die zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber einem vorausplanenden Bürger, der kein überzogenes Sicherheitsbedürfnis hat, ratsam erscheint (LSG, NRW, Urteil vom 30.10.2008 - L 9 SO 12/06;… Wahrendorf in: Grube/Wahrendorf, SGB XII-Kommentar, 3. Auflage 2010, § 82 SGB XII, Rn. 76).Diese von der erkennenden Kammer bereits im Urteil vom 09.05.2006 (S 20 SO 27/06) und vom LSG NRW im bestätigenden Urteil vom 30.10.2008 (L 9 SO 12/06) aufgestellten Grundsätze gelten nicht nur für Hilfebedürftige, die in Privathaushalten leben, sondern auch für Pflegeheimbewohner wie die Klägerin.
- SG Nordhausen, 27.02.2017 - S 15 SO 484/16
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - notwendiger …
Ob der Beitrag zur Privathaftpflichtversicherung nach Grund und Höhe angemessen und vom Einkommen absetzbar ist, bemisst sich vielmehr danach, ob es sich bei dieser Versicherung um eine Vorsorgemaßnahme handelt, die zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber einem vorausplanenden Bürger, der kein überzogenes Sicherheitsbedürfnis hat, ratsam erscheint (LSG, NRW v 30.10.2008 - L 9 SO 12/06;… SG Aachen v. 07.03.2012 - S 20 SO 151/11, juris Rn. 18). - LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 36/08
Bei der Berechnung der Einkommensgrenze nach § 85 Abs. 1 SGB 12 sind entsprechend …
Diese sind jeweils als Jahresbeiträge angefallen, so dass mangels gesetzlicher Grundlage eine Aufteilung auf die einzelnen Monate des Jahres nicht erfolgen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2008 - L 9 SO 12/06 -, juris;… Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, 2. Aufl. 2008, § 82 SGB XII Rn 39; so schon BVerwG, Beschluss vom 24.05.1988 - 5 ER 284/87 -, juris). - LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - L 1 SO 43/08
Keine Übernahme von Kosten für Pflege zur Bedienung eines Hilfsmittels
Diese sind jeweils als Jahresbeiträge angefallen, so dass mangels gesetzlicher Grundlage eine Aufteilung auf die einzelnen Monate des Jahres nicht erfolgen kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2008 - L 9 SO 12/06 -, juris;… Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, 2. Aufl. 2008, § 82 SGB XII Rn 39; so schon BVerwG, Beschluss vom 24.05.1988 - 5 ER 284/87 -, juris). - SG Aachen, 22.11.2011 - S 20 SO 145/11
Sozialhilfe
Bei der Ermittlung des Leistungsanspruchs werden die Beiträge zur Hausratversicherung und - im Hinblick auf die Entscheidung des LSG NRW vom 30.10.2008 (L 9 SO 12/06) - auch die Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung einkommensmindernd berücksichtigt.