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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10   

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https://dejure.org/2010,15295
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10 (https://dejure.org/2010,15295)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.06.2010 - L 9 SO 163/10 (https://dejure.org/2010,15295)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 163/10 (https://dejure.org/2010,15295)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 564/02

    Eingliederungshilfe; Teilnahme am Leben in Gesellschaft; Hinreichende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10
    So bedeutet Eingliederungshilfe in Form der Ermöglichung oder Erleichterung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft eine Förderung von Kontakten auch und gerade zu nicht behinderten Menschen (vgl. insbesondere § 58 Nr. 1 SGB IX), und zwar nicht nur zu nahe stehenden Personen wie Familienangehörigen, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die auf Grund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse dem behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23.07.2003, Az.: 4 LB 564/02, Rn. 31 n.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2005 - L 9 B 14/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10
    Wie bereits der mit Beschluss des erkennenden Senats vom 15.05.2005 (Az.: L 9 B 14/05 SO ER) bestätigte Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 06.03.2005 (Az.: S 21 SO 227/05 ER) zeigt, mit dem die Kosten einer Ferienfreizeit für eine im ambulant betreuten Wohnen lebenden Hilfebedürftigen übernommen worden ist, scheidet auch in einer solchen Konstellation eine Kostenübernahme nicht von vornherein aus.
  • VG Potsdam, 28.03.2008 - 11 K 2698/04
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10
    Gerade wo solche Kontakte zu nicht behinderten Menschen nicht bestehen, wird die Hilfe darauf auszurichten sein, solche Kontakte herzustellen (Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 28.03.2008, Az.: 11 K 2698/04, Rn. 15), wobei allerdings keine dauerhafte Entwicklung Voraussetzung ist, weil es schon ausreicht, wenn mit der Maßnahme eine Milderung der sozialen und behinderungsbedingten Beeinträchtigung erreicht werden kann (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.03.2005, Az.: 2 LB 71/04, Rn. 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 2 LB 71/04

    Behinderter, Eingliederungshilfe, Ferienmaßnahme, Betreuungskosten, Ermessen,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 163/10
    Gerade wo solche Kontakte zu nicht behinderten Menschen nicht bestehen, wird die Hilfe darauf auszurichten sein, solche Kontakte herzustellen (Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 28.03.2008, Az.: 11 K 2698/04, Rn. 15), wobei allerdings keine dauerhafte Entwicklung Voraussetzung ist, weil es schon ausreicht, wenn mit der Maßnahme eine Milderung der sozialen und behinderungsbedingten Beeinträchtigung erreicht werden kann (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.03.2005, Az.: 2 LB 71/04, Rn. 31).
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Abschließend braucht daher im derzeitigen Stand des Verfahrens nicht entschieden werden, welche Voraussetzungen im Ausnahmefall an die Übernahme von Reisekosten des behinderten Menschen zur Verwirklichung des Teilhabeziels der Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen zu stellen sind und ob eine Kreuzfahrt diesem Teilhabeziel - Kontakt zu nichtbehinderten Menschen - dienen kann (dazu LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.8.2016 - L 9 SO 15/12 - RdNr 27; LSG Hamburg vom 20.11.2014 - L 4 SO 31/12 - RdNr 21; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.6.2010 - L 9 SO 163/10 - RdNr 34; SG Düsseldorf vom 12.11.2010 - S 17 SO 109/09 - RdNr 32; SG Stade vom 22.6.2011 - S 19 SO 60/11 ER - RdNr 11 f; Hessisches LSG vom 24.2.2016 - L 4 SO 27/14 - RdNr 74; Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein vom 16.3.2005 - 2 LB 71/04 - FEVS 57, 511; OVG Lüneburg vom 23.7.2003 - 4 LB 564/02 - FEVS 55, 221; Verwaltungsgericht Potsdam vom 28.3.2008 - 11 K 2698/04; VG Göttingen vom 27.2.2002 - 2 A 2057/01) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.07.2016 - L 15 SO 73/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgsaussicht

    Überwiegend wird angenommen, dass eine Reise nur förderfähig ist, wenn es zur Kontaktaufnahme mit nichtbehinderten Menschen kommt (vgl. Luthe in jurisPK-SGB IX, 2. Auflage 2015, § 58 SGB IX Rdnr. 22; Joussen in Dau/Düwell/Joussen [Hrsg.], Kommentar zum SGB IX, 4. Auflage 2014, § 58 Rdnr. 5; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, § 54 Rdnr. 32; Verwaltungsgericht - VG - Potsdam, Urteil vom 28. März 2008, Az. 11 K 2698/04, juris Rdnr. 15; Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010, Az. L 9 SO 163/10, juris Rdnrn. 34ff; Thüringer LSG, Urteil vom 23. Mai 2012, Az. L 8 SO 640/09, juris Rdnrn. 27, 28; LSG Hamburg, Urteil vom 20. November 2014, Az. L 4 SO 31/12, juris Rdnr. 21).
  • LSG Sachsen, 29.08.2019 - L 8 SO 6/18
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Urlaub oder die Ferienfreizeit die Folgen der Behinderung mindestens gemildert werden und der Urlaub oder die Ferienfreizeit dazu beiträgt, den Anspruchssteller in die Gesellschaft einzugliedern und hierbei insbesondere die Begegnung mit nicht behinderten Menschen zu fördern (§ 58 Nr. 1 SGB IX a. F.), wobei auch zu berücksichtigen ist, ob der behinderte Mensch nicht schon auf andere Weise in die Gesellschaft eingegliedert ist (siehe nur Landessozialgericht [LSG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.08.2016 - L 9 SO 15/15 - juris RdNr. 28; Hessisches LSG, Urteil vom 24.02.2016 - L 4 SO 27/14 - juris RdNr. 74 ff.; LSG Hamburg, Urteil vom 20.11.2014 - L 4 SO 31/12 - juris RdNr. 21; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2012 - L 7 SO 1525/10 - Leitsatz 1; Thüringer LSG, Urteil vom 23.05.2012 - L 8 SO 640/09 - juris RdNr. 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2010 - L 9 SO 163/10 - juris RdNr. 32; SG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010 - S 17 SO 109/09 - juris RdNr. 32; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 54 RdNr. 51; Scheider, in: Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 54 RdNr. 65.2; Bieback, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl. 2018, § 54 RdNr. 46).
  • LSG Hamburg, 20.11.2014 - L 4 SO 31/12

    Sog. gastweise Unterbringung im Rahmen der Eingliederungshilfe; Aufgabe der

    Das kann grundsätzlich auch Urlaubsreisen und Ferienlager einschließen (LSG NW, Urt. v. 17.6.2010 - L 9 SO 163/10; Joussen, in: Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 4. Aufl. 2014, § 55 Rn. 18).
  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 28/14
    Ausgehend von diesen Grundsätzen könnten Urlaubsreisen und Ferienfahrten den Zweck der Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen durchaus erfüllen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010, L 9 SO 163/10, juris Rn. 31 m. w. N.).

    Weiter werde Bezug genommen auf die Entscheidung des SG Düsseldorf vom 12. November 2010, Az.: S 17 SO 109/09 sowie auf die Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 17. Juni 2010, Az.: L 9 SO 163/10.

  • LSG Hessen, 24.02.2016 - L 4 SO 27/14

    Übernahme der Kosten für eine Ferienfahrt; Ermessensentscheidung des

    Ausgehend von diesen Grundsätzen könnten Urlaubsreisen und Ferienfahrten den Zweck der Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen durchaus erfüllen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010, L 9 SO 163/10, juris Rn. 31 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 6/12

    Soziale Medien für behinderte Menschen - PC Kurs als Eingliederungshilfe

    Dabei ist für die Entscheidung der Kostenübernahme maßgeblich, ob die Maßnahme die Begegnung mit nichtbehinderten Menschen erkennbar fördert, und zwar nicht nur durch die Förderung von Kontakten zu nahestehenden Personen wie Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die aufgrund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse den behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (LSG Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2010, L 9 SO 163/10 juris Rn 36; OVG Niedersachsen, Urteil vom 31.10.2002, 4 LB 286/02, juris Rn 30; LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012, L 8 SO 640/09).
  • LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Dabei ist für die Entscheidung der Kostenübernahme maßgeblich, ob über die angebotene Ferienfreizeit hinaus die Begegnung mit nichtbehinderten Menschen erkennbar gefördert wird; und zwar nicht nur durch die Förderung von Kontakten zu nahe stehenden Personen wie Familienangehörigen, Freunden und Bekannten, sondern darüber hinaus zu allen Personen, die aufgrund gemeinsamer Interessen und Bedürfnisse den behinderten Menschen helfen können, das Gefühl menschlicher Isolierung zu überwinden (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010 -L 9 SO 163/10 - juris, RdNr. 36; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Oktober 2002 - 4 LB 286/02 - juris, RdNr. 30).
  • SG Düsseldorf, 12.11.2010 - S 17 SO 109/09

    Sozialhilfe

    Denn abgesehen von einem Sachverhalt, der der Entscheidung des Landessozialgerichts NRW im Urteil vom 17.06.2010 (L 9 SO 163/10) zu Grunde lag und in der die angebotene Ferienfreizeit vom Programm her allein auf das Zusammensein behinderter Menschen in ihrer Gemeinschaft gerichtet war und eine Kontaktaufnahme mit nicht behinderten Menschen nicht möglich erscheinen ließ, führt jede Urlaubsreise in irgendeiner Form zum Zusammentreffen von behinderten und nicht behinderten Menschen, sei es durch die Wahl der konkreten Wohnform, bei der sowohl durch die anderen Urlaubsgäste als auch das beschäftigte Personal bereits ein Kontakt ermöglicht wird, durch die Wahl der Verkehrsmittel oder im Rahmen von Ausflügen usw. Ein einfaches Aufeinandertreffen bzw. Zusammentreffen im täglich Miteinander reicht jedoch zur Erfüllung des Eingliederungszweckes nicht aus.
  • SG Darmstadt, 20.11.2013 - S 17 SO 183/11
    Ausgehend von diesen Grundsätzen können Urlaubsreisen und Ferienfahrten den Zweck der Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen durchaus erfüllen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010, L 9 SO 163/10, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 8 SO 388/12
  • SG Aurich, 16.12.2015 - S 13 SO 55/12

    Streitigkeiten nach dem SGB XII - Keine Streitsachengebührenfestsetzung

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