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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 (https://dejure.org/2013,26256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 (https://dejure.org/2013,26256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. September 2013 - L 9 SO 192/13 (https://dejure.org/2013,26256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • SG Aachen - S 19 SO 178/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Die Verweisung auf Selbsthilfe, d.h. die Prozessführung ohne anwaltliche Vertretung, stellt in diesen Fällen keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, weil ein kostenbewusster Bemittelter in der Rolle des Klägers die im Parallelverfahren aufgrund anwaltlicher Beratung gewonnenen Erkenntnisse auf das andere Verfahren übertragen könnte und würde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B -, juris Rn. 16; Beschl. v. 07.03.2013 - L 2 AS 1960/12 B -, juris Rn. 10, stRspr. des LSG Nordrhein-Westfalen).

    Die fehlende Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts führt dazu, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt abzulehnen ist, weil in Verfahren, wie dem vorliegenden, in denen Gerichtskosten nicht erhoben werden, ausschließliches Ziel des Antrags auf Bewilligung von PKH die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B -, juris Rn. 17 m.N.; anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B -, juris Rn. 10 ff. und 14 ff., wo zwischen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Rechtsanwalts differenziert wird).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Entscheidend ist auch im Rahmen dieser Prüfung, ob ein Bemittelter vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B -, juris Rn. 20 m.w.N. auch zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Die fehlende Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts führt dazu, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt abzulehnen ist, weil in Verfahren, wie dem vorliegenden, in denen Gerichtskosten nicht erhoben werden, ausschließliches Ziel des Antrags auf Bewilligung von PKH die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12 B -, juris Rn. 17 m.N.; anders LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11 B -, juris Rn. 10 ff. und 14 ff., wo zwischen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Beiordnung eines Rechtsanwalts differenziert wird).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit eines Prozesskostenhilfegesuchs ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bzw., wenn das Prozesskostenhilfegesuch bereits früher bewilligungsreif war, der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16 m.w.N.; siehe insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Bewilligungsreife tritt nach ständiger Rechtsprechung des Senats und auch der übrigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen frühestens ein, wenn der Kläger die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO i.V.m. der Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfevordruckverordnung - PKHVV) vom 17.10.1994 (BGBl. I S. 3001) in der Fassung des Art. 36 des Gesetzes vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) vorlegt (vgl. statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.03.2010 - L 6 B 158/09 AS -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16; Beschl. v. 08.10.2012 - L 12 AS 1762/12 B -, juris Rn. 8 f.).

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Ebenso wenig braucht entschieden zu werden, ob die Rechtsverfolgung im Sinne von § 73a Abs. 1 SGG i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO mutwillig ist, weil der Kläger bislang seine Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens abgelehnt hat und das Verfahren fortführt, obwohl aufgrund der im Parallelverfahren L 6 AS 208/12 erfolgten Beiladung der Beklagten sämtliche Sach- und Rechtsfragen, die im vorliegenden Verfahren streitgegenständlich sind, dort zu klären sind (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 -, juris Rn. 5, 10).

    Für keinen dieser Verfahrensschritte benötigt der Kläger einen Rechtsanwalt (vgl. in Bezug auf die Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08 -, juris Rn. 11).

  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08 -, juris, Rn. 16 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris Rn. 12, 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11, 1 BvR 1121/11 -, juris Rn. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2010 - L 6 B 158/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Die Bewilligungsreife tritt nach ständiger Rechtsprechung des Senats und auch der übrigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen frühestens ein, wenn der Kläger die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO i.V.m. der Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfevordruckverordnung - PKHVV) vom 17.10.1994 (BGBl. I S. 3001) in der Fassung des Art. 36 des Gesetzes vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) vorlegt (vgl. statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.03.2010 - L 6 B 158/09 AS -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16; Beschl. v. 08.10.2012 - L 12 AS 1762/12 B -, juris Rn. 8 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2012 - L 12 AS 1762/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Die Bewilligungsreife tritt nach ständiger Rechtsprechung des Senats und auch der übrigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen frühestens ein, wenn der Kläger die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne des 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 ZPO i.V.m. der Verordnung zur Einführung eines Vordrucks für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfevordruckverordnung - PKHVV) vom 17.10.1994 (BGBl. I S. 3001) in der Fassung des Art. 36 des Gesetzes vom 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) vorlegt (vgl. statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.03.2010 - L 6 B 158/09 AS -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16; Beschl. v. 08.10.2012 - L 12 AS 1762/12 B -, juris Rn. 8 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2011 - L 1 AL 70/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Vorlage einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    a) Es kann dahinstehen, ob es im Hinblick auf die im Parallelverfahren L 6 AS 208/12 durch Beschluss vom 24.05.2013 erfolgte Beiladung der Beklagten bereits an hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Sinne von § 73a Abs. 1 SGG i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO fehlt, weil die vorliegende, später anhängig gemachte Klage infolge der Beiladung im Parallelverfahren gegen das Jobcenter wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig geworden ist (vgl. insoweit BSG. Urt. v. 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R -, juris Rn. 14; LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B -, juris Rn. 6), oder ob einer solchen Betrachtungsweise die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach eine Verurteilung des Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG ausscheidet, wenn entsprechende Ablehnungsbescheide des Beigeladenen bestandskräftig geworden sind (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.1982 - 11 RA 37/81 -, juris Rn. 38), entgegensteht.
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - L 9 SO 192/13
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit und Begründetheit eines Prozesskostenhilfegesuchs ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats bzw., wenn das Prozesskostenhilfegesuch bereits früher bewilligungsreif war, der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16 m.w.N.; siehe insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - L 9 SO 437/12
  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 2 AS 1960/12
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung -

  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Ferner geht sie davon aus, dass eine separate Anfechtungs- und Leistungsklage gegen den beigeladenen/beizuladenden anderen Leistungsträger in einem solchen Fall "unnötig" und wegen anderweitiger Rechtshängigkeit des Streitgegenstands in dem früher anhängig gemachten Verfahren, in dem die Beiladung erfolgt ist oder noch erfolgen muss, unzulässig ist (so auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris (Rn. 6) m. w. N.; so wohl tendenziell auch (bzw. dies zumindest in Betracht ziehend) LSG NRW, Beschluss vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 - juris (insbes. Rn. 4) m. w. N. (auch zu anderen Lösungsansätzen; vgl. dort auch Rn. 7) und BSG, Urteil vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R - juris (Rn. 14) sowie BSG, Urteil vom 19.08.2010 - B 14 AS 13/10 R - juris (Rn. 12); so wohl auch Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 94 Rn. 7c).

    Und in Eilverfahren lassen sich auch andere Lösungsansätze für den Konflikt zwischen zwei parallel rechtshängigen Verfahren wie eine Aussetzung nach § 114 Abs. 1 Satz 2 SGG oder eine Ruhensanordnung gem. § 202 SGG i. V. m. § 251 ZPO (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 - juris (Rn. 7)) nicht anwenden.

    Es spricht daher nach Meinung der Kammer nach alledem mehr dafür, dass auch bei dieser zeitlichen Abfolge nur das früher anhängige Verfahren zulässig ist, ohne, dass es auf das "Ob" und das "Wann" einer Beiladung in dem einen oder dem anderen Verfahren ankommt (dies dürfte tendenziell auch aus den o. g. Entscheidungen des LSG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.09.2011 - L 1 AL 70/11 B - juris) und des LSG NRW (Beschluss vom 18.09.2013 - L 9 SO 192/13 - juris) abzuleiten sein).

  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

    a) Die vom Landessozialgericht näher begründete Ansicht, dass im gerichtskostenfreien Verfahren eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne gleichzeitige Beiordnung eines Rechtsanwalts grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wird auch von anderen Gerichten vertreten (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. September 2013 - L 9 SO 192/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches LSG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - L 3 AS 44/11 B PKH -, juris Rn. 27 f.) und ist jedenfalls nicht schlechthin unvertretbar und damit auch nicht objektiv willkürlich.
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