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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16   

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https://dejure.org/2017,29572
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16 (https://dejure.org/2017,29572)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.07.2017 - L 9 SO 240/16 (https://dejure.org/2017,29572)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - L 9 SO 240/16 (https://dejure.org/2017,29572)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe durch Erben; Leistungen der Hilfe zur Pflege; Keine Billigkeitserwägungen; Kein Nachranggrundsatz; Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenersatz durch Erben für gewährte Leistungen der Hilfe zur Pflege; Berücksichtigung einer bereits gegen den ...

  • sozialrechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kostenersatz durch Erben für gewährte Leistungen der Hilfe zur Pflege; Berücksichtigung einer bereits gegen den Erblasser titulierten Forderung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Billigkeitserwägungen bei Prüfung von Kostenersatzpflicht des Erben für Leistungen der Hilfe zur Pflege

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16
    Eine Bedürftigkeit lässt sich lediglich im Zusammenhang mit ergänzenden bzw. konkretisierenden Vorschriften verneinen (vgl. BSG, Urteil vom 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R - juris Rn. 13).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2017 - L 9 SO 240/16
    Diese erfolgt schlicht durch Gegenüberstellung der Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt des Erbfalls und nimmt dabei keinerlei Unterscheidung nach dem Grund der Entstehung der einzelnen Vermögenspositionen vor; absetzbar sind demnach alle Nachlassverbindlichkeiten (vgl. Stürner in: Jauernig, BGB, 16. Auflage 2015, § 2311 Rn. 8; s. auch BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 133/12 - , juris).
  • BSG, 11.09.2020 - B 8 SO 3/19 R

    Anspruch auf darlehensweise Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Die Erblasserschulden gehören aber im Grundsatz zum Passivbestand (vgl nur Röthel in Erman, BGB, 16. Aufl 2020, § 2311 RdNr 8 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts ; so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.7.2017 - L 9 SO 240/16 - juris RdNr 44; zur gleichgelagerten Prüfung im Anwendungsbereich von § 1836e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BGB vgl Bundesgerichtshof vom 27.8.2014 - XII ZB 133/12 - FamRZ 2014, 1775, RdNr 14) .
  • BSG, 31.01.2018 - B 8 SO 79/17 B

    Kostenersatz für Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege

    LSG Nordrhein-Westfalen 20.07.2017 - L 9 SO 240/16.
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