Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18996
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 (https://dejure.org/2011,18996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 (https://dejure.org/2011,18996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - L 9 SO 258/10 (https://dejure.org/2011,18996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • SG Aachen, 20.11.2007 - S 20 SO 27/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.12.1997 von dieser im früheren Urteil vertretenen Rechtsauffassung abgewichen sei und einen fiktiven Verbrauch von Vermögen auch für streitbefangene Bedarfsdeckungszeiträume verneint habe, lasse sich ein solches absolutes Verbot unter Geltung des SGB XII jedenfalls für solche Bedarfsdeckungszeiträume nicht aufrechterhalten für die zwar ein sozialhilferechtlich relevanter Bedarf bestehe, jedoch entweder die Kosten noch nicht feststünden bzw. dem Hilfesuchenden noch nicht in Rechnung gestellt worden seien (so bereits Urteil der Kammer vom 20.11.2007 - S 20 SO 27/07) oder das einzusetzende Vermögen dadurch gleichsam "verbraucht" worden sei, dass der Träger der Sozialhilfe Leistungen bis zur Höhe des anzurechnenden Vermögens zurecht versagt habe (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.06.1995 - 4 M 3049/95).

    Das Sozialgericht hat die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauchs für den Anwendungsbereich des SGB XII zunächst für solche Bedarfsdeckungszeiträume bejaht, in denen der Hilfebedürftige und der Sozialhilfeträger darüber streiten, ob Hilfebedürftigkeit besteht und wenn es - seine Einsetzbarkeit angenommen - nicht ausreichen würde, die Hilfebedürftigkeit für den gesamten Zeitraum, für den Hilfe beansprucht wird, zu decken, und außerdem entweder die Kosten noch nicht feststehen bzw. dem Hilfesuchenden noch nicht in Rechnung gestellt worden sind (Hinweis auf Urteil der Kammer vom 20.11.2007 - S 20 SO 27/07).

    Das Sozialgericht meint wie sich auch aus seinem von ihm zitierten eigenen Urteil vom 20.11.2007 (Az. S 20 SO 27/07) ergibt, dass ein absolutes Verbot unter Geltung des SGB XII für Bedarfszeiträume nicht aufrechtzuerhalten sei, für die zwar ein sozialhilferechtlich relevanter Bedarf besteht, die Kosten aber noch nicht feststünden bzw. noch nicht dem Hilfesuchenden in Rechnung gestellt worden seien.

  • OVG Niedersachsen, 30.06.1995 - 4 M 3049/95

    Sozialhilfe; Einzusetzender Vermögensgegenstand; Verbrauch eines Gegenstandes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.12.1997 von dieser im früheren Urteil vertretenen Rechtsauffassung abgewichen sei und einen fiktiven Verbrauch von Vermögen auch für streitbefangene Bedarfsdeckungszeiträume verneint habe, lasse sich ein solches absolutes Verbot unter Geltung des SGB XII jedenfalls für solche Bedarfsdeckungszeiträume nicht aufrechterhalten für die zwar ein sozialhilferechtlich relevanter Bedarf bestehe, jedoch entweder die Kosten noch nicht feststünden bzw. dem Hilfesuchenden noch nicht in Rechnung gestellt worden seien (so bereits Urteil der Kammer vom 20.11.2007 - S 20 SO 27/07) oder das einzusetzende Vermögen dadurch gleichsam "verbraucht" worden sei, dass der Träger der Sozialhilfe Leistungen bis zur Höhe des anzurechnenden Vermögens zurecht versagt habe (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 30.06.1995 - 4 M 3049/95).

    Soweit das Sozialgericht eine Ausnahme vom Verbot des fiktiven Vermögensverbrauch unter Hinweis auf eine Entscheidung des OVG Niedersachsen aus dem Jahr 1995 (Beschl. v. 30.06.1995 - 4 M 3049/95) darüber hinaus auch dann für geboten erachtet, wenn bereits für Vorzeiträume unter Hinweis auf das nunmehr erneut einzusetzende Vermögen eine Ablehnung erfolgt ist, überzeugt auch dies nicht.

  • BVerwG, 20.10.1981 - 5 C 16.80

    Anspruch auf Sozialhilfe für Ausländer - Immobilien als zum Zwecke der Deckung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    In diesem Fall sei dem für den gesamten Zeitraum ermittelten Bedarf der Wert des für einsetzbar angesehenen verwertbaren Vermögens gegenüberzustellen mit der Folge, dass Sozialhilfe insoweit zu gewähren sei, als ein sozialhilferechtlich relevanter Bedarf ungedeckt bleibe (BVerwG, Urt. v. 20.10.1981 - 5 C 16/80).

    Soweit das Sozialgericht auf eine anderslautende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.10.1981 (5 C 16/80) Bezug genommen hat, hat das BVerwG in der o. g. Entscheidung aus dem Jahr 1997 die dort (1981) "beiläufig und nicht näher begründete Rechtsauffassung" ausdrücklich nicht aufrechterhalten.

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Ein fiktiver Vermögensverbrauch sei mit dem Bedarfsdeckungsgrundsatz des Sozialhilferechts grundsätzlich unvereinbar (BVerwG, Urt. v. 19.02.1997 - 5 C 7/96).

    Dies entsprach auch der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Bundessozialhilfegesetz - BSHG (BVerwG, Urt. v. 19.12.1997 - 5 C 7/96 Rn.33 ff.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.08.2009 - L 8 B 4/07

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen in Abgrenzung zur Gewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Soweit ersichtlich wird auch für den Bereich des SGB XII die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauches ganz überwiegend abgelehnt (vgl. etwa LSG Bad-Württ., Urt. v. 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10, Rn. 31; Hessisches LSG, Urt. v. 21.05.2010 - L 7 SO 78/06, Rn. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.08.2008 - L 8 B 4/07 SO, Rn. 28).
  • LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Soweit ersichtlich wird auch für den Bereich des SGB XII die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauches ganz überwiegend abgelehnt (vgl. etwa LSG Bad-Württ., Urt. v. 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10, Rn. 31; Hessisches LSG, Urt. v. 21.05.2010 - L 7 SO 78/06, Rn. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.08.2008 - L 8 B 4/07 SO, Rn. 28).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10

    Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Vermögenseinsatz - nicht selbst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Soweit ersichtlich wird auch für den Bereich des SGB XII die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauches ganz überwiegend abgelehnt (vgl. etwa LSG Bad-Württ., Urt. v. 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10, Rn. 31; Hessisches LSG, Urt. v. 21.05.2010 - L 7 SO 78/06, Rn. 33; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 12.08.2008 - L 8 B 4/07 SO, Rn. 28).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) hat sich auch das Bundessozialgericht gegen die Annahme einen fiktiven Vermögensverbrauch ausgesprochen (BSG, Beschl. v. 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - L 9 SO 646/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2011 - L 9 SO 258/10
    Der Senat hat kürzlich ebenfalls bereits die Möglichkeit eines fiktiven Vermögensverbrauchs verneint (Urt. v. 15.06.2011 - L 9 SO 646/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 9 SO 475/14

    Sozialhilfeleistungen; Berücksichtigung einer Lebensversicherung als Vermögen;

    Die Anspruchsvoraussetzungen sind zwar grundsätzlich - was zwischen den Beteiligten unstreitig ist - erfüllt, allerdings verfügte der Kläger ausgehend von der mündlichen Verhandlung als maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage (vgl. etwa BSG, Urt. v. 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R - juris Rn. 18 m.w.N.) durch seine Lebensversicherung Nr. 21 587 720/5 00 der DEVK-Versicherungen über einzusetzendes Vermögen, was der Leistungsgewährung gem. §§ 2, 19 Abs. 3, 90 SGB XII entgegensteht (zum Ausschluss eines sog. fiktiven Vermögensverbrauchs siehe etwa schon Senat, Urt. v. 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 - juris Rn. 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 751/18

    Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in Form der Kostenübernahme für

    Der Senat muss im vorliegenden Verfahren nicht entscheiden, ob der (vorübergehenden) Unmöglichkeit, Vermögen zu verwerten, der Fall gleichzustellen ist, dass die Einrichtung noch keine Rechnung gestellt hat und daher die Verwertung des Vermögens nicht zu erwarten ist (so SG Aachen Urteil vom 20.11.2007 - S 20 SO 27/07, offen gelassen im Urteil des Senates vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10).
  • LSG Bayern, 09.08.2012 - L 8 SO 206/10

    Besondere Härte, fiktiver Vermögensverbrauch, Hilfe zur Pflege, Kostenübernahme,

    Die Argumentation des SG zum fiktiven Vermögensverbrauch (vgl. zwar die unter dem Az.: B 8 SO 20/11 R beim BSG anhängige Revision gegen das Urteil des LSG NRW vom 14.07.2011, Az.: L 9 SO 258/10, aber auch das Urteil vom 28.08.2011, Az.: B 8 SO 19/10 R) ist zutreffend.
  • SG Dortmund, 24.10.2014 - S 41 SO 418/14

    Vorliegen einer ein gerichtliches Eingreifen erfordernden Notlage bei einem auf

    Denn soweit Vermögen über das Schonvermögen hinaus besteht, steht es dem Anspruch auf Sozialhilfe solange ("Monat für Monat", LSG NRW vom 14.07.2011, Az. L 9 SO 258/10, juris-Rn 47 m.w.N.) entgegen, bis der Wert des vorhandenen Vermögens den Betrag des Schonvermögens erstmals tatsächlich unterschreitet.
  • SG Aachen, 20.03.2013 - S 19 SO 21/13

    Notwendigkeit eines vorherigen Verbrauchs des Vermögens des Ehepartners (hier:

    Ein sog. fiktiver Vermögensverbrauch findet nämlich nicht statt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2008 - L 20 SO 17/08 = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10 = juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2011 - L 7 SO 2497/10 = juris; Hess. LSG, Urteil vom 21.05.2010 - L 7 SO 78/06 = juris).
  • SG Köln, 15.10.2014 - S 10 SO 330/13
    Ferner zwingt die obergerichtliche Rechtsprechung, wonach Vermögen der Hilfegewährung Monat für Monat entgegensteht und kein fiktiver Vermögensverbrauch anzuerkennen ist (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R - ; LSG NRW, Urteil vom 14.07.2011 - L 9 SO 258/10) dazu, das Vermögen zu verwerten, wenn nicht Schulden angehäuft werden sollen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht