Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 19.06.2013 - S 39 SO 227/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B
Wird zitiert von ... (20)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16
Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer …
Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats des LSG NRW folgt der Senat nicht (…vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2, vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25…, vom 25.05.2016 - L 9 SO 210/16 B ER -, juris Rn. 11 und vom 22.06.2016 - L 9 SO 261/16 B ER, L 9 SO 262/16 B - n.v.). - SG Duisburg, 04.05.2015 - S 48 SO 271/15
Beschränkung auf Leistungen nach dem SGB XII bis zu einer Feststellung einer …
Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).Grundsätzlich muss das Gericht gemäß § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).
- SG Duisburg, 12.12.2017 - S 48 SO 588/17
Übernahme von Mietkosten anlässlich einer Haftverbüßung
Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).Grundsätzlich muss das Gericht gem. § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).
- SG Duisburg, 02.02.2018 - S 48 SO 588/17
Übernahme von Mietkosten zum Erhalt der Wohnung anlässlich einer Haftverbüßung
Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).Grundsätzlich muss das Gericht gem. § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a. a. O., m. w. N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2014 - L 9 SO 279/14
Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sowie der übrigen für das Recht der Sozialhilfe und das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des LSG Nordrhein-Westfalen liegt ein Anordnungsgrund in einem auf die Gewährung von Leistungen für die Unterkunft gerichteten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erst dann vor, wenn eine Räumungsklage anhängig und die Antragstellerin deshalb konkret von Wohnungslosigkeit bedroht ist (…vgl. insoweit zuletzt die Beschlüsse des Senats vom 20.09.2012 - L 9 SO 333/12 B ER -, juris Rn. 2 m.w.N. und vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris Rn. 25). - LSG Sachsen, 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragsstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20).
Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, ergeht eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20).
- LSG Sachsen, 27.02.2017 - L 7 AS 1281/16
Eheähnliche Gemeinschaft; Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft; materielle …
Sind infolge unzureichender Mitwirkung der Antragstellerin und ihres Partners die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER; Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER). - SG Duisburg, 05.05.2020 - S 48 SO 102/20 Glaubhaftmachung bedeutet dabei das Dartun einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Bestehens des Anordnungsanspruchs (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, L 9 SO 307/13 B ER, Rn. 3).
Grundsätzlich muss das Gericht gemäß § 103 SGG diejenigen Ermittlungsmaßnahmen von Amts wegen durchführen, die aus seiner Sicht zur Überzeugungsbildung und zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendig sind, wobei insbesondere dann, wenn der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes nicht ausreichend mitwirkt, auch eine Entscheidung aufgrund objektiver Indizien oder der Beweislastverteilung nicht ausgeschlossen ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 07.08.2013, a.a.O., m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - L 9 SO 210/16
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII ; EU-Ausländer; Verfestigter …
Der hiervon abweichenden Rechtsprechung des 6. und 7. Senats folgt der Senat nicht (…vgl. die Beschlüsse des Senats vom 20.9.2012, L 9 SO 333/12 B ER, juris, Rn. 2 mwN und vom 7.8.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, L 9 SO 308/13 B -, juris, Rn. 25; zuletzt Beschluss vom 3.5.2016 - L 9 SO 130/16 B ER). - LSG Sachsen, 16.04.2018 - L 7 AS 190/18
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen
Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, RdNr. 20; SächsLSG, Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; SächsLSG, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung der Antragsteller die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 - L 9 SO 307/13 B ER, juris, Rn. 20; SächsLSG…, Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 172/16 B ER, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.10.2014 - L 7 AS 606/14 B ER; Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER).
- LSG Sachsen, 19.04.2016 - 7 AS 172/16
Aufschiebende Wirkung; fehlende Mitwirkung; Hilfebedürftigkeit; materielle …
- LSG Sachsen, 19.04.2016 - L 7 AS 172/16
- SG Dortmund, 17.02.2015 - S 41 SO 539/14
Übernahme der nach Berücksichtigung der Leistungen der Pflegeversicherung noch …
- SG Duisburg, 21.10.2020 - S 48 AY 46/20
- SG Dortmund, 24.10.2014 - S 41 SO 418/14
Vorliegen einer ein gerichtliches Eingreifen erfordernden Notlage bei einem auf …
- SG Duisburg, 14.02.2015 - S 48 SO 23/15
Anspruch auf Übernahme von Kosten für einen Integrationshelfer zum Besuch einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2014 - L 9 SO 450/13
Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung für ein neunjähriges Kind mit …
- SG Aachen, 28.04.2020 - S 2 AS 1066/19
- LSG Sachsen, 27.02.2017 - 7 AS 1281/16
Eheähnliche Gemeinschaft; Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft; materielle …
- SG Dortmund, 01.04.2021 - S 43 SO 117/21