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   LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08   

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https://dejure.org/2010,12784
LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08 (https://dejure.org/2010,12784)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.03.2010 - L 9 SO 43/08 (https://dejure.org/2010,12784)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. März 2010 - L 9 SO 43/08 (https://dejure.org/2010,12784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Klägers auf Besitzstandspflegegeld gemäß Art. 51 Abs. 1 Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) abzüglich des bereits gewährten Besitzstandpflegegeldes unter Berücksichtigung eines möglichen Einkommenüberhanges; Maßgeblichkeit des früheren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 12 A 1468/06

    Berechtigung zum Pflegegeldbezug als Entscheidunskriterium für die Gewährung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Es entspricht auch der überwiegenden Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass grundsätzlich der Anspruch auf Pflegegeld in ursprünglicher Höhe wieder auflebt, wenn Leistungen nach dem SGB XI nicht mehr erbracht werden (OVG NRW, Urt. v. 15.11.2007,Az. 12 A 1468/06; VG Augsburg, Urt. v. 20.06.2006, Az. Au 3 K 98.1116 m.w.N.).

    Da sich somit an den gesundheitlichen Verhältnissen des Klägers, die zur Zuerkennung des Höchstpflegegeldes gemäß § 69 Abs. 3, Abs. 4 BSHG i. V. m. § 76 Abs. 2 Abs. 2a Nr. 3 BSHG geführt haben, nichts geändert hat, kommt es nicht auf die Entscheidung der Frage an, ob immer dann, wenn sich der Pflegezustand zwar verbessert hat, aber jedenfalls noch die Leistungsvoraussetzung nach § 69 BSHG a. F. vorgelegen haben, Pflegegeld in ursprünglicher Höhe zu leisten ist (OVG NRW, Urt. v. 15.11.2007,Az. 12 A 1468/06) oder nur noch in der Höhe, wie es dem aktuellen Zustand entspricht (VG Augsburg, Urt. v. 20.06.2006, Az. Au 3 K 98.1116).

  • VG Augsburg, 20.06.2000 - Au 3 K 98.1116
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Es entspricht auch der überwiegenden Auffassung der Verwaltungsgerichte, dass grundsätzlich der Anspruch auf Pflegegeld in ursprünglicher Höhe wieder auflebt, wenn Leistungen nach dem SGB XI nicht mehr erbracht werden (OVG NRW, Urt. v. 15.11.2007,Az. 12 A 1468/06; VG Augsburg, Urt. v. 20.06.2006, Az. Au 3 K 98.1116 m.w.N.).

    Da sich somit an den gesundheitlichen Verhältnissen des Klägers, die zur Zuerkennung des Höchstpflegegeldes gemäß § 69 Abs. 3, Abs. 4 BSHG i. V. m. § 76 Abs. 2 Abs. 2a Nr. 3 BSHG geführt haben, nichts geändert hat, kommt es nicht auf die Entscheidung der Frage an, ob immer dann, wenn sich der Pflegezustand zwar verbessert hat, aber jedenfalls noch die Leistungsvoraussetzung nach § 69 BSHG a. F. vorgelegen haben, Pflegegeld in ursprünglicher Höhe zu leisten ist (OVG NRW, Urt. v. 15.11.2007,Az. 12 A 1468/06) oder nur noch in der Höhe, wie es dem aktuellen Zustand entspricht (VG Augsburg, Urt. v. 20.06.2006, Az. Au 3 K 98.1116).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Bei einer Belegung einer Wohnung mit bis zu zwei Personen ist die Grenze allerdings typisierend auf 80 qm festzusetzen; d.h. eine weitere Reduzierung um 20 qm bei Belegung mit nur einer Person kommt im Regelfall nicht in Betracht (BSG, Urt. v. 07.11.2006, Az. B 7b AS 2/05 R, Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.1988 - 8 A 180/87
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Dies soll etwa dann der Fall sein, wenn der Wartungs- und Pflegebedarf weniger als 2 Stunden am Tag beträgt (OVG NRW, Urt. v. 11.10.1988, Az. 8 A 180/87 m. w. N., Rn. 31).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Dem ist das BSG bei der Bedürftigkeitsprüfung im Bereich der Arbeitslosenhilfe gefolgt (Urt. v. 17.12.2002, Az. B 7 AL 126/01 R, Rn. 36).
  • BVerwG, 25.06.1992 - 5 C 19.89

    Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück als Schonvermögen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Auch unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes war nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass für die Bewertung, ob das im Miteigentum stehende Hausgrundstück angemessen ist, nur auf den auf Grund des vom Leistungsempfänger als Wohnstatt genutzten Teils des Grundstück abgestellt werden kann, wenn die Wohnstatt des Miteigentümers durch die ihren Anteilen entsprechende Nutzung der anderen Miteigentümer auf einen seinem ideellen Miteigentumsanteil entsprechenden realen Grundstücks- und Gebäudeteil beschränkt ist (BVerwG, Urt. v. 25.06.1992, Az. 5 C 19/89, Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 21.11.2000 - 22 K 2009/00
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - L 9 SO 43/08
    Dies habe auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 21.11.2000 (Az. 22 K 2009/00) entschieden.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - L 8 SO 24/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Insoweit handele es sich um einen Härtefall, da das Hausgrundstück vollständig und in erheblichem Umfang auf seine Behinderung hin umgebaut worden sei; insoweit verweise er auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfahlen (NRW) vom 25. März 2010 (L 9 SO 43/08, juris).

    Soweit der Bf. einwendet, dass aus seiner Sicht das Hausgrundstück keinesfalls als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen sei, und auf die Entscheidung des LSG NRW vom 25. März 2010 (L 9 SO 43/08) verweist, führt dies zu keiner anderen Beurteilung.

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