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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11 (https://dejure.org/2012,27987)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.08.2012 - L 9 SO 452/11 (https://dejure.org/2012,27987)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 2012 - L 9 SO 452/11 (https://dejure.org/2012,27987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Kosten für den Umbau eines Badezimmers, für den Einbau einer Rampe vom Gehweg auf die Straße sowie für die Errichtung eines überdachten und abschließbaren Stellplatzes für einen Elektrorollstuhl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Im Hinblick auf den Wortlaut ("Bedürfnisse"), aber auch im Hinblick auf das Ziel der Eingliederungshilfe gilt bei Beurteilung der Erforderlichkeit aber stets individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris Rn. 22; Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 26).

    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt um eine Rehabilitationsleistung im Sinne von § 14 SGB IX geht (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 15).

    Auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX kommt es nicht an, weil Leistungen der Eingliederungshilfe wegen des in § 10 Abs. 3 SGB XII geregelten Vorrangs der Geldleistung grundsätzlich nicht als Sach-, sondern als Geldleistung zu erbringen sind (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris Rn. 11 f.; Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 20).

  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Neben den von der Krankenkasse zu erbringenden Leistungen der medizinischen Rehabilitation ist kein Raum ist für Leistungen der medizinischen Rehabilitation im Rahmen der Eingliederungshilfe, die ohnehin nach Art und Umfang gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SGB XII an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angebunden sind (vgl. BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R -, juris Rn. 22).

    Zwar handelt es sich bei dem Elektrorollstuhl unabhängig davon, dass er dem Kläger von der Barmer GEK gemäß § 33 SGB V als Hilfsmittel zur Verfügung gestellt wurde, um ein anderes als ein in § 31 SGB IX genanntes Hilfsmittel im Sinne des Rechts der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß § 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX, weil er über die medizinischen Zweckbestimmungen im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB IX hinausreicht und auch dazu dient, dem Kläger den Kontakt mit seiner Umwelt, nicht nur mit Familie und Nachbarschaft, sowie die Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen und hierdurch insgesamt die Begegnung mit nichtbehinderten Menschen zu fördern (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R -, juris Rn. 16 ff.).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Bauliche Veränderungen, die der Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, wie sie der Kläger hier begehrt, sind keine Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V (vgl. BSG, Urt. 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 -, juris Rn. 11 ff.; Urt. v. 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R -, juris Rn. 23 ff.).

    Sie ist damit der Zuständigkeit der Sozialleistungsträger entzogen (vgl. BSG, Urt. v. 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R -, juris Rn. 34 zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Im Hinblick auf den Wortlaut ("Bedürfnisse"), aber auch im Hinblick auf das Ziel der Eingliederungshilfe gilt bei Beurteilung der Erforderlichkeit aber stets individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris Rn. 22; Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 26).

    Auf die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB IX kommt es nicht an, weil Leistungen der Eingliederungshilfe wegen des in § 10 Abs. 3 SGB XII geregelten Vorrangs der Geldleistung grundsätzlich nicht als Sach-, sondern als Geldleistung zu erbringen sind (vgl. BSG, Urt. v. 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, juris Rn. 11 f.; Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 20).

  • Drs-Bund, 16.01.2001 - BT-Drs 14/5074
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Die Streichung des § 18 EinglVO erfolgte nach der Begründung des Gesetzentwurfs ausschließlich im Hinblick auf die Einführung von § 55 SGB IX (vgl. BT-Drucks 14/5074, S. 125).

    Zugleich ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass § 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX nur notwendige Umbauten zur behindertengerechten Gestaltung einer Wohnung umfasst (vgl. BT-Drucks 14/5074, S. 111; vgl. auch Lachwitz, a.a.O, Rn. 54; Joussen, a.a.O., Rn. 16).

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 38/78

    Zur Möglichkeit der Weiterverfolgung des Begehrens auf Umschulungsförderung,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob der Elektrorollstuhl selbst, den der Kläger nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. U kaum benutzt, im Sinne von § 9 Abs. 3 EinglVO erforderlich ist oder es zumindest im Zeitpunkt der Errichtung des Stellplatzes (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 15.03.1979 - 11 RA 38/78 -, juris Rn. 21; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.04.2000 - L 7 Ar 200/98 -, juris Rn. 29) war.
  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 31/89

    Anspruch auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Daraus kann sich auch ein Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Beschädigungen des Hilfsmittels ergeben, insbesondere auf Übernahme der Kosten für eine Schutzvorrichtung für einen Rollstuhl (vgl. BSG, Urt. v. 27.11.1990 - 3 RK 31/89 -, juris Rn. 13, 15 zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Bauliche Veränderungen, die der Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, wie sie der Kläger hier begehrt, sind keine Hilfsmittel im Sinne von § 33 SGB V (vgl. BSG, Urt. 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 -, juris Rn. 11 ff.; Urt. v. 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R -, juris Rn. 23 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 16 KR 78/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Aufgrund dieses Sachverhalts sieht der Senat auch keinen Anlass zu einer weiteren Beweiserhebung, etwa durch Vernehmung des für das Wohnhaus des Klägers zuständigen Hausmeisters (vgl. zum Vorstehenden LSG NRW, Urt. v. 25.03.2004 - L 16 KR 78/03 -, juris Rn. 19).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2000 - L 7 Ar 200/98

    Kraftfahrzeughilfe - selbstbeschaffte Rehabilitation - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob der Elektrorollstuhl selbst, den der Kläger nach den Feststellungen des Sachverständigen Dr. U kaum benutzt, im Sinne von § 9 Abs. 3 EinglVO erforderlich ist oder es zumindest im Zeitpunkt der Errichtung des Stellplatzes (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 15.03.1979 - 11 RA 38/78 -, juris Rn. 21; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.04.2000 - L 7 Ar 200/98 -, juris Rn. 29) war.
  • BVerwG, 16.11.1972 - V C 88.72

    Eingliederungshilfe - automatische Toilettenanlage als anderes Hilfsmittel -

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70

    Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11

    Streit über die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

    Die Beschränkung der Leistungen der Eingliederungshilfe auf die erforderlichen Leistungen folgt aber auch ohne ausdrückliche Normierung aus dem Nachranggrundsatz gemäß § 2 Abs. 1 SGB XII (vgl. insoweit das Urteil des Senats v. 30.08.2012 - L 9 SO 452/11 -, juris Rn. 37) und der allgemein für alle Teilhabeleistung geltenden Vorschrift des § 4 Abs. 1 SGB IX. Erforderlich ist eine Leistung dann, wenn unter Anlegung des auch insoweit geltenden individuellen Maßstabs keine verfügbaren Möglichkeiten der Selbsthilfe bestehen oder kostengünstigere Lösungen hätten gewählt werden können (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R -, juris Rn. 14).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.07.2017 - L 9 SO 6/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Voraussetzungen und Leistungen der Wohnungshilfe bedürfen - da gesetzlich nicht weiter konkretisiert - der Auslegung unter Zugrundelegung des individuellen Bedarfs (§ 10 SGB IX), der Betroffenenwünsche (§ 9 SGB IX) und der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Hilfen zur Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 1 SGB IX; vgl. Luthe, in: jurisPK-SGB IX, § 55 Rn. 37; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2012 - L 9 SO 452/11 -, Rn. 37 ff., juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - L 4 P 28/08

    Soziale Pflegeversicherung - zur Versorgung mit einem elektrischen

    Vielmehr ist zu fragen, ob der behinderte Mensch bereits über ausreichende Hilfsmittel verfügt, um in seinem Wohnumfeld ähnlich wie ein nicht behinderter Mensch zu leben (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2012, L 9 SO 452/11, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2018 - L 4 KR 309/15
    Vielmehr ist zu fragen, ob der behinderte Mensch bereits über ausreichende Hilfsmittel verfügt, um in seinem Wohnumfeld ähnlich wie ein nicht behinderter Mensch zu leben (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04. Dezember 2013 - L 4 P 28/08 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2012, L 9 SO 452/11; BVerwG, Urt. v. 11.11.1970 - V C 32.70 -, juris Rn. 12 f.).
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