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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B (https://dejure.org/2015,8844)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B (https://dejure.org/2015,8844)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. April 2015 - L 9 SO 496/14 B (https://dejure.org/2015,8844)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Klageverfahrens gegen einen Leistungen der Sozialhilfe ablehnenden Bescheid; Zulässigkeit eines wiederholten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Zulässigkeit eines wiederholten Antrags; Kein Anspruch von Ausländern auf Sozialhilfe bei Einreise zur Erlangung von Sozialhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 637
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Vorliegen eines Eilfalls - Erstattung der Aufwendungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Beruht die Einreise des Ausländers auf verschiedenen Motiven, ist das Erfordernis des finalen Zusammenhangs auch erfüllt, wenn der Zweck der Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung ist (BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R -, juris Rn. 25).

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass auch ein fehlendes materielles Aufenthaltsrecht der Klägerin nicht - auch nicht im Wege eines "Erst-Recht-Schlusses" bei § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII - zu einem Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe führt (vgl. zur Parallelregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II LSG NRW, Urt. v. 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 -, juris Rn. 57 ff.; offen lassend BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R -, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Hinreichende Erfolgsaussichten sind grundsätzlich zu bejahen, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von einer schwierigen, bisher ungeklärten Rechtsfrage abhängt (BVerfG - a.a.O.) oder wenn von Amts wegen weitere Ermittlungen durchzuführen sind, bevor die streiterheblichen Fragen abschließend beantwortet werden können, und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ermittlungen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würden (vgl. BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2001 - 1 BvR 1450/00 -, juris Rn. 12; Senat, Beschl. v. 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B -, juris Rn. 4).
  • SG Karlsruhe, 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Unterkunft und Heizung - Wohngeldanspruch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Letzteres ist nach der Regelung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 des Wohngeldgesetzes - (WoGG) insoweit vorrangig, als es ausreicht, den grundsicherungsrechtlichen Bedarf der Klägerin nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu decken (vgl. hierzu SG Karlsruhe, Beschl. v. 28.04.2010 - S 4 SO 1393/10 ER -, juris Rn. 28 ff.).
  • VGH Bayern, 03.12.2009 - 11 C 08.39

    (Unzulässiger) wiederholter Prozesskostenhilfeantrag; kein Vortrag neuer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Allerdings wird ein wiederholter Prozesskostenhilfeantrag unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses dann als unzulässig erachtet, wenn der Rechtssuchende gegenüber dem ursprünglichen Antrag keine neuen Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorbringt (BayVGH, Beschl. v. 03.12.2009 - 11 C 08.39 -, juris Rn. 6; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.04.2007 - 5 WF 68/07 -, juris Rn. 1; vgl. auch BGH, a.a.O. -, juris Rn. 16; BSG, Beschl. v. 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B -, juris Rn. 4).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2014 - L 9 SO 103/14
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Es kann - gemessen an dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs bzw. spätestens der Entscheidung des Sozialgerichts bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 27.05.2014 - L 9 SO 103/14 B ER, L 9 SO 112/14 B -, juris Rn. 14 m.w.N. zum Meinungsstand) - ohne Durchführung weiterer Ermittlungen nicht ausgeschlossen werden, dass der am 24.05.1948 geborenen Klägerin ein Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (§§ 19 Abs. 2, 41 ff.) zusteht und sich der angegriffene Bescheid der Beklagten vom 25.06.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.09.2013 daher als rechtswidrig erweist und die Klägerin i.S.d. § 54 Abs. 2 SGG beschwert.
  • OLG Frankfurt, 27.04.2007 - 5 WF 68/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsschutzbedürfnis, wenn mit einem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Allerdings wird ein wiederholter Prozesskostenhilfeantrag unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses dann als unzulässig erachtet, wenn der Rechtssuchende gegenüber dem ursprünglichen Antrag keine neuen Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorbringt (BayVGH, Beschl. v. 03.12.2009 - 11 C 08.39 -, juris Rn. 6; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.04.2007 - 5 WF 68/07 -, juris Rn. 1; vgl. auch BGH, a.a.O. -, juris Rn. 16; BSG, Beschl. v. 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B -, juris Rn. 4).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Auch ist hinsichtlich der Arbeitssuche i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII zu beachten, dass Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (jurisPK-SGB XII/Coseriu, § 23 Rn. 68 unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 04.06.2009 - C-22/08, C-23/08 - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 5 - W und L).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 20 B 58/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Es genügt daher nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (BVerwG, Urt. v. 04.06.1992 - 5 C 22/87 -, juris Rn. 12; LSG NRW, Beschl. v. 12.01.2009 - L 20 B 58/08 AY -, juris Rn. 25; Wahrendorf, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, § 23 Rn. 43).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Der Senat weist in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass auch ein fehlendes materielles Aufenthaltsrecht der Klägerin nicht - auch nicht im Wege eines "Erst-Recht-Schlusses" bei § 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGB XII - zu einem Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe führt (vgl. zur Parallelregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II LSG NRW, Urt. v. 10.10.2013 - L 19 AS 129/13 -, juris Rn. 57 ff.; offen lassend BSG, Urt. v. 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R -, juris Rn. 26).
  • BSG, 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B

    Zulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren nach rechtskräftiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - L 9 SO 496/14
    Allerdings wird ein wiederholter Prozesskostenhilfeantrag unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses dann als unzulässig erachtet, wenn der Rechtssuchende gegenüber dem ursprünglichen Antrag keine neuen Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorbringt (BayVGH, Beschl. v. 03.12.2009 - 11 C 08.39 -, juris Rn. 6; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 27.04.2007 - 5 WF 68/07 -, juris Rn. 1; vgl. auch BGH, a.a.O. -, juris Rn. 16; BSG, Beschl. v. 24.10.2007 - B 5a R 340/07 B -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 190/16

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in

    Geregelt ist nur ein Ausschluss für Fälle einer Einreise, "um Sozialhilfe zu erlangen" (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB XII; vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - juris).
  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Geregelt ist nur ein Ausschluss für Fälle einer Einreise, "um Sozialhilfe zu erlangen" (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB XII; vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - juris).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Geregelt ist nur ein Ausschluss für Fälle einer Einreise, "um Sozialhilfe zu erlangen" (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB XII; vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - juris).
  • SG Dortmund, 24.10.2016 - S 32 AS 4290/15

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als

    Geregelt ist nur ein Ausschluss für Fälle einer Einreise, "um Sozialhilfe zu erlangen" (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB XII; vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Der Wortlaut der Vorschrift stellt nur auf das Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ab und ist wegen des Ausnahmecharakters des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II einer erweiternden Auslegung im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" nicht zugängig (so auch siehe auch LSG Thüringen, Beschluss vom 25.04.2014 - L 4 AS 306/14 B ER; LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 06.03.2014 - L 31 AS 1348/13, 19.03.2015 - L 31 AS 1268/14 ( Revision anhängig B 14 AS 15/15 R ) und vom 18.06.2015 - L 31 AS 100/14 -, wonach der Leistungsausschluss auch Unionsbürger erfasst, die sich - ohne eine tatsächlich noch andauernde Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt erlangt zu haben - zur Arbeitsuche in der Bundesrepublik aufhalten und bei denen sich - in Abgrenzung zu den Fällen des Sozialleistungsmissbrauchs - die Ernsthaftigkeit dieser Arbeitsuche konkret manifestiert hat; LSG Hessen, Urteile vom 27.11.2013 - L 6 AS 378/12 ( Revision anhängig B 14 AS 15/14 R ) und - L 6 AS 726/12 ( Revision anhängig B 14 AS 18/14 R ); LSG Hessen, Beschlüsse vom 07.04.2015- L 6 AS 62/15 B ER und vom 05.02.2015 - L 6 AS 883/14 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 05.03.2015 - L 7 AS 2376/14 B ER; vgl. auch zum identischen Leistungsauschluss des § 23 Abs. 3 S. 1 2. Alt.: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B; offengelassen BSG Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2020 - L 9 SO 1/20

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Es genügt daher nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (Senat, Beschl. v. 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B -, juris Rn. 6 m.w.N. und Beschl. v. 14.10.2019 - L 9 SO 255/19 B ER -, juris Rn. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2019 - L 9 SO 255/19

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

    Es genügt daher nicht, dass der Sozialhilfebezug beiläufig erfolgt oder anderen Einreisezwecken untergeordnet und in diesem Sinne (nur) billigend in Kauf genommen wird (Senat, Beschl. v. 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4477/16

    Anspruch eines bulgarischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Leistungen zur

    Geregelt ist nur ein Ausschluss für Fälle einer Einreise, "um Sozialhilfe zu erlangen" (§ 23 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SGB XII; vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B - juris).
  • SG Karlsruhe, 15.12.2015 - S 1 SO 1709/15

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Ebenso kann die Kammer offen lassen, ob J. als Ausländer von Leistungen der Sozialhilfe nach § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ausgeschlossen gewesen wäre (was allerdings zu verneinen sein dürfte; vgl. insoweit BSG SozR 4-3500 § 25 Nr. 5, RdNr. 25 ff und LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.04.2015 - L 9 SO 496/14 B, RdNr. 6 m.w.N. ).
  • LSG Thüringen, 26.04.2016 - L 1 U 284/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde - PKH-Ablehnung -

    Ein wiederholter Prozesskostenhilfeantrag kann hingegen unter dem Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein, wenn der Rechtssuchende gegenüber dem ursprünglichen Antrag keine neuen Tatsachen oder neu entstandene rechtliche Gesichtspunkte vorbringt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 22. April 2015, Az.: L 9 SO 496/14 B, zitiert nach Juris).
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