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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 9 SO 5/06   

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https://dejure.org/2007,15409
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 9 SO 5/06 (https://dejure.org/2007,15409)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2007 - L 9 SO 5/06 (https://dejure.org/2007,15409)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2007 - L 9 SO 5/06 (https://dejure.org/2007,15409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenerstattung für eine Hörhilfe - zuständiger Leistungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für die Hörhilfe eines Hilfsbedürftigen; Leistungsrechtliche Gleichstellung von Empfängern von Sozialhilfeleistungen mit gesetzlich Krankenversicherten; Sachliche Zuständigkeit für die Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 17.11.1995 - Bs IV 210/95

    Sozialhilferecht: Hörgerät als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Behinderte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 9 SO 5/06
    Hieraus ergibt sich, dass die Eingliederungsbestimmungen bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen als speziellere Normen der Krankenhilfe vorgehen, zumal die Eingliederungshilfe die umfassendere Hilfeleistung darstellt (vgl Beschluss OVG Hamburg vom 17.11.1995 -Bs IV 210/95, FEVS 46, 480 ff. ; Wahrendorf, aaO, § 48 SGB XII Rn 8; Mergler/Zink, aaO, Rn 34; Wenzel in Fichtner, aaO, § 37 Rn 8).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Besondere Bedeutung kommt diesem Umstand hier deshalb zu, weil das LSG in einem ähnlich gelagerten Fall nicht nur die grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 4 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 AG-SGB XII NRW (iVm § 91 Abs. 1 Satz 1 SGB X), sondern auch den auf diese Normen gestützten Anspruch bejaht hat (Urteil vom 19. April 2007 - L 9 SO 5/06).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 KR 2817/15

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht

    § 264 SGB V handele ausnahmslos vom zuständigen Träger der Sozialhilfe und wolle damit ersichtlich die Erstattungszuständigkeit im Außenverhältnis dem sozialhilferechtlichen Kompetenzgefüge unterwerfen (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.2008, - B 8 SO 23/07 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2007, - L 9 SO 5/06 -, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 44/07

    Sozialhilfe

    Die Beklagte hat ihrerseits Bezug genommen auf Rechtsprechung des Sozialgerichts Dortmund (Urteil vom 07.02.2006 - S 37 SO 228/05, nachgehend LSG NRW - L 9 SO 05/06).

    Wie mit der Regelung des § 264 SGB V eine Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem BSHG nicht beabsichtigt war (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.04.2007, L 9 SO 5/06, , Beschwerdeverfahren anhängig [B 9b SO 15/07 B] einen Anspruch nach § 5 Absatz 1 AG - BSHG/SGB XII i.V.m. § 91 Abs. 1 SGB X betreffend; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage 2008), finden sich keine Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigten, die endgültige Kostentragung sollte hinsichtlich der nach § 264 Abs. 7 SGB V zu erstattenden Beträge abweichend von den ansonsten im BSHG geltenden Regelungen erfolgen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 86/08

    Sozialhilfe

    Das ist die notwendige Folge daraus, dass zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Hilfeempfänger hinsichtlich seiner Krankheitskosten kein primäres Leistungsverhältnis besteht (so auch LSG NRW, Urteil vom 19.04.2007 - L 9 SO 5/06).
  • SG Detmold, 31.05.2007 - S 19 SO 122/06
    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat die Entscheidung mit Urteil vom 19.04.2007 (AZ.: L 9 SO 5/06 ) aufgehoben und u.a. ausgeführt, dass eine abschließende Kostentragung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfleistungen in § 264 Abs. 7 SGB V nicht getroffen werde, sondern nach dem Wortlaut eine Kostenerstattung zwischen den.
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