Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 9 SO 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenerstattung für eine Hörhilfe - zuständiger Leistungsträger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung für die Hörhilfe eines Hilfsbedürftigen; Leistungsrechtliche Gleichstellung von Empfängern von Sozialhilfeleistungen mit gesetzlich Krankenversicherten; Sachliche Zuständigkeit für die Sozialhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 07.02.2006 - S 37 SO 228/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 9 SO 5/06
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 15/07 B
- BSG - B 9b SO 15/07 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 17.11.1995 - Bs IV 210/95
Sozialhilferecht: Hörgerät als Maßnahme der Eingliederungshilfe für Behinderte
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 9 SO 5/06
Hieraus ergibt sich, dass die Eingliederungsbestimmungen bei Erfüllung ihrer Voraussetzungen als speziellere Normen der Krankenhilfe vorgehen, zumal die Eingliederungshilfe die umfassendere Hilfeleistung darstellt (vgl Beschluss OVG Hamburg vom 17.11.1995 -Bs IV 210/95, FEVS 46, 480 ff. ;… Wahrendorf, aaO, § 48 SGB XII Rn 8;… Mergler/Zink, aaO, Rn 34;… Wenzel in Fichtner, aaO, § 37 Rn 8).
- BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für …
Besondere Bedeutung kommt diesem Umstand hier deshalb zu, weil das LSG in einem ähnlich gelagerten Fall nicht nur die grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 4 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 AG-SGB XII NRW (iVm § 91 Abs. 1 Satz 1 SGB X), sondern auch den auf diese Normen gestützten Anspruch bejaht hat (Urteil vom 19. April 2007 - L 9 SO 5/06). - LSG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - L 5 KR 2817/15
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht …
§ 264 SGB V handele ausnahmslos vom zuständigen Träger der Sozialhilfe und wolle damit ersichtlich die Erstattungszuständigkeit im Außenverhältnis dem sozialhilferechtlichen Kompetenzgefüge unterwerfen (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.2008, - B 8 SO 23/07 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.04.2007, - L 9 SO 5/06 -, beide in juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2008 - L 20 SO 44/07
Sozialhilfe
Die Beklagte hat ihrerseits Bezug genommen auf Rechtsprechung des Sozialgerichts Dortmund (Urteil vom 07.02.2006 - S 37 SO 228/05, nachgehend LSG NRW - L 9 SO 05/06).Wie mit der Regelung des § 264 SGB V eine Neuregelung der Zuständigkeiten nach dem BSHG nicht beabsichtigt war (vgl. LSG NRW, Urteil vom 19.04.2007, L 9 SO 5/06, , Beschwerdeverfahren anhängig [B 9b SO 15/07 B] einen Anspruch nach § 5 Absatz 1 AG - BSHG/SGB XII i.V.m. § 91 Abs. 1 SGB X betreffend;… Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage 2008), finden sich keine Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigten, die endgültige Kostentragung sollte hinsichtlich der nach § 264 Abs. 7 SGB V zu erstattenden Beträge abweichend von den ansonsten im BSHG geltenden Regelungen erfolgen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2009 - L 20 SO 86/08
Sozialhilfe
Das ist die notwendige Folge daraus, dass zwischen dem Sozialhilfeträger und dem Hilfeempfänger hinsichtlich seiner Krankheitskosten kein primäres Leistungsverhältnis besteht (so auch LSG NRW, Urteil vom 19.04.2007 - L 9 SO 5/06). - SG Detmold, 31.05.2007 - S 19 SO 122/06 Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat die Entscheidung mit Urteil vom 19.04.2007 (AZ.: L 9 SO 5/06 ) aufgehoben und u.a. ausgeführt, dass eine abschließende Kostentragung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfleistungen in § 264 Abs. 7 SGB V nicht getroffen werde, sondern nach dem Wortlaut eine Kostenerstattung zwischen den.