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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B (https://dejure.org/2014,10410)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B (https://dejure.org/2014,10410)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - L 9 SO 55/14 B (https://dejure.org/2014,10410)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Die gegenwärtig noch anhängige Klage auf Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bzw. höherer Leistungen für die Zeit vom 30.07.2010 bis zum 31.12.2011 (zur Möglichkeit, die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 SGB XII durch entsprechende, hier noch nicht erfolgte eindeutige Erklärung zum alleinigen Gegenstand einer sozialgerichtlichen Klage zu machen, vgl. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 11) ist unbegründet.

    Vielmehr könnten Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte gemäß § 21 Satz 1 SGB XII nur dann von vornherein ausscheiden, wenn der Kläger tatsächlich als im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB II Erwerbsfähiger bis zum 31.12.2011 dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II gewesen wäre (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 34), was in Anbetracht der aktenkundigen Feststellung der Deutschen Rentenversicherung Nord, wonach der Kläger seit dem 08.05.2007 befristet voll erwerbsgemindert ist, zweifelhaft erscheint.

    Da jedoch für den Zeitraum bis zum 31.12.2011 bestandskräftige Bewilligungsbescheide des zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende existieren, die konkludent die Regelung im Sinne von § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) enthalten, dass dem Kläger keine über die bewilligten Leistungen hinausgehenden Leistungen zustehen, und zudem die Anträge des Klägers verfahrensrechtlich abgeschlossen haben, könnte der Kläger für die Zeit vom 30.07.2010 bis zum 31.12.2011 nur dann höhere Leistungen erhalten, wenn und soweit ihm ein Anspruch auf Aufhebung bzw. Korrektur der betreffenden Bewilligungsbescheide nach Maßgabe von § 44 SGB X oder § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X zustünde (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 34).

    bb) Die für den Zeitraum vom 30.07.2010 bis zum 31.12.2011 erlassenen Bewilligungsbescheide waren auch nicht deshalb bereits bei ihrem Erlass im Sinne von § 44 Abs. 1 und 2 SGB X rechtswidrig, weil bei dem Kläger ein unabweisbar seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweichender Bedarf vorlag, der zu einer Erhöhung des Regelsatzes gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. SGB XII in der bis zum 31.12.2010 geltende Fassung (SGB XII a.F.) bzw. § 27a Abs. 4 Satz 1 2. Alt. SGB XII hätte führen müssen (zu diesem Gesichtspunkt siehe BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 28 f., 33 f.).

    Ferner hat es hervorgehoben, dass die Regelung Nachweiszwecken und damit der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität dient und die bei Maßgeblichkeit des Zeitpunktes der Feststellungswirkung des Merkzeichens "G" stets notwendige rückwirkende Leistungsgewährung diesem Zweck zuwiderliefe (zum Ganzen BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 15 ff.).

    Die rückwirkende Gewährung eines pauschalierten Mehrbedarfs widerspricht im Grundsatz dem auf Behebung gegenwärtiger Notlagen ausgerichteten System der Sozialhilfe (vgl. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 26).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob dies bereits daraus folgt, dass der für die Beurteilung hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung maßgebliche Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16 m.w.N.; siehe insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) erst eingetreten ist, nachdem die Beklagte Gelegenheit hatte, zum Prozesskostenhilfegesuch Stellung zu nehmen (so LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O.), und zu diesem Zeitpunkt,.
  • BVerfG, 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Vielmehr hätte sich der Kläger durch eine Rückfrage bei der Beklagten insoweit selbst helfen können (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 -, juris Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 -, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob dies bereits daraus folgt, dass der für die Beurteilung hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung maßgebliche Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs (vgl. hierzu statt vieler LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.03.2012 - L 19 AS 2033/11 B -, juris Rn. 16 m.w.N.; siehe insoweit auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14.04.2010 - 1 BvR 362/10 -, juris Rn. 14 m.w.N.) erst eingetreten ist, nachdem die Beklagte Gelegenheit hatte, zum Prozesskostenhilfegesuch Stellung zu nehmen (so LSG Nordrhein-Westfalen a.a.O.), und zu diesem Zeitpunkt,.
  • BVerfG, 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09

    Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1, 20 Abs 1, 20 Abs

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Vielmehr hätte sich der Kläger durch eine Rückfrage bei der Beklagten insoweit selbst helfen können (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.07.2010 - 1 BvR 2681/09 -, juris Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19.08.2010 - 1 BvR 1179/09 -, juris Rn. 17).
  • BSG, 19.05.1982 - 11 RA 37/81

    Psychotherapie als Sachleistung der Krankenversicherung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Die Klage ist zwar nicht bereits deshalb ohne Aussicht auf Erfolg, weil der Kläger bis zum 31.12.2011 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vom zuständige Jobcenter erhalten hat und dessen Beiladung nach § 75 Abs. 2 2. Alt SGG und Verurteilung nach § 75 Abs. 5 SGG wegen der Bestandskraft der bis zum 31.12.2011 erlassenen Bewilligungsbescheide nicht in Betracht kommt (vgl. hierzu. BSG, Urt. v. 19.05.1982 - 11 RA 37/81 -, juris Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 2 SO 404/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Vor diesem Hintergrund sind die genannten Argumente des BSG auch für die seit dem 07.12.2006 geltende Fassung des § 30 Abs. 1 SGB XII einschlägig (zum Ganzen ausführlich und überzeugend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.09.2013 - L 2 SO 404/13 -, juris Rn. 28 ff.).
  • BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95

    Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums-

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Rückwirkende Änderungen der Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen ändern nichts an der ursprünglichen Rechtmäßigkeit eines Bescheides und können nur nach Maßgabe von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X zu einer Änderung der betreffenden Bescheide zugunsten des Adressaten führen (vgl. BSG, Urt. v. 21.03.1996 - 11 RAr 101/94 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 28.05.1997 - 8 RKn 27/95 -, juris Rn. 50 m.w.N.).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Soweit danach Leistungen für einen weiter zurückliegenden Zeitraum nicht zu erbringen sind, schließt dies die Rücknahme der nicht begünstigenden Verwaltungsakte von vornherein aus, denn einem Antragsteller, der über § 44 Abs. 4 SGB X, § 116a SGB XII keine Leistungen mehr für die Vergangenheit erhalten kann, kann regelmäßig kein rechtliches Interesse an der Rücknahme i.S.v. von § 44 Abs. 1 SGB X zugebilligt werden (siehe dazu zuletzt BSG, Urt. v. 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R -, juris Rn. 10).
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X verweist für die Fälle des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X u.a. auf § 44 Abs. 4 SGB X. Dies bedeutet, dass auch in den Anwendungsfällen des § 48 Abs. 1 SGB X bei weit in der Vergangenheit liegenden Änderungen die Rückwirkung zugunsten des Betroffenen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X) auf vier Jahr begrenzt ist (BSG, Urt. v. 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R -, juris Rn. 25).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 9 SO 371/16

    Behinderungsbedingter Mehrbedarf; Diskriminierungsverbot der

    Diese entsprechen auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG eine rückwirkende Bewilligung des pauschalen Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII für die Zeit ab Zuerkennung des Merkzeichens "G" auch in der seit dem 07.12.2006 geltenden Fassung der Norm nicht in Betracht kommt (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 16 ff.; Beschl. v. 20.07.2017 - L 9 SO 268/17 B - n.v.; Beschl. v. 27.10.2017 - L 9 SO 144/17 NZB - n.v.).

    Die im vorliegenden Fall anwendbare Neufassung des § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, die den Leistungsberechtigten über die Vorlage des Bescheides der zuständigen Behörde den Zugang zu den Leistungen erleichtert, aber hinsichtlich einer nicht möglichen, rückwirkenden Leistungsgewährung bezogen auf den Zeitpunkt der Feststellungswirkung des Merkzeichens "G" ausweislich ihres insoweit eindeutigen Wortlauts sowie des Willens des Gesetzgebers keine sachliche Änderung herbeigeführt hat (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 19), vermag an dieser verfassungsrechtlichen Bewertung nichts zu ändern.

    Eine solche Rückwirkung würde im Grundsatz dem auf Behebung gegenwärtiger Notlagen ausgerichteten System der Sozialhilfe widersprechen (s. BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R -, juris Rn. 26; Senat, Beschl. v. 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B -, juris Rn. 24).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2018 - L 2 SO 4444/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Mehrbedarf -

    Im Übrigen ergebe sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn und Zweck von § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII, dass der Besitz bzw. das Innehaben des Schwerbehindertenausweises bzw. des maßgeblichen Feststellungsbescheids ein unerlässlicher materiell-rechtlicher Teil der Tatbestandsvoraussetzungen des Mehrbedarfs sei (so aber Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18. September 2013 - L 2 SO 404/13 - ; ähnlich Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2014 - L 9 SO 55/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 SO 426/12
    Auch wenn das Bundessozialgericht dies seinerzeit ausdrücklich offen gelassen hat (Rn. 22), ist für die seit dem 07.12.2006 geltende Fassung des § 30 Abs. 1 SGB XII am von ihm für die zuvor geltende Normfassung gefundenen Auslegungsergebnis festzuhalten (hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) sowie LSG NRW, Beschluss vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B Rn. 17 bis 19; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13 Rn. 29 bis 35; SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12 Rn. 22 bis 27 mit im Ergebnis wohl zustimmender Anmerkung Dau in jurisPR-SozR 14/2014 Anm. 4; Coseriu in Kommentar zum Sozialrecht, 3. Auflage 2013, § 30 SGB XII Rn. 3; Dauber in Mergler/Zink, SGB XII, Stand: 25. Lfg.
  • SG Aachen, 20.05.2015 - S 19 SO 207/14

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf rückwirkend gewährten Mehrbedarf

    Dem entsprechend besteht in der jüngeren Rechtsprechung der Landessozialgerichte Einigkeit, dass Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII frühestens mit Zugang des Feststellungsbescheides bei dem Hilfebedürftigen besteht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.04.2015 - L 20 SO 426/12 = juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B = juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13 = juris).

    Überdies hat der 9. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in seiner o.g. Entscheidung vom 08.05.2014 (Az.: L 9 SO 55/14 B = juris) selbst im Hinblick auf diese höchstrichterlich noch ungeklärte Rechtsfrage die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht für erforderlich gehalten.

  • SG Mannheim, 07.11.2017 - S 9 SO 2622/17

    Rückwirkende Bewilligung eines Mehrbedarfszuschlags bei Merkzeichen G im Rahmen

    Nach Auffassung des Gerichts ist es daher geboten, insoweit im Rahmen des auf § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X beruhenden Überprüfungsverfahrens eine Korrektur der bestandskräftigen Bewilligungsbescheide vorzunehmen und dem Kläger diesen Mehrbedarf grundsätzlich rückwirkend zu gewähren (wie hier: SG Karlsruhe, Urteil vom 30.1.2014 - S 1 SO 3002/13 und SG Freiburg, Urteil vom 6.12.2012 - S 6 SO 24/10; anderer Auffassung wohl: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8.5.2014 - L 9 SO 55/14 B, SG Wiesbaden, Urteil vom 30.4.2014 - S 30 SO 47/12, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2013 - L 2 SO 404/13).

    Im Übrigen ergibt sich weder aus dem Wortlaut, noch aus dem Sinn und Zweck von § 30 Abs. 1 SGB XII, dass der Besitz bzw. das Innehaben des Schwerbehindertenausweises bzw. des maßgeblichen Feststellungsbescheides ein unerlässlicher materiell-rechtlicher Teil der Tatbestandsvoraussetzungen des Mehrbedarfs ist (so aber LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.9.2013 - L 2 SO 404/13; ähnlich LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 8.5.2014 - L 9 SO 55/14 B und SG Aachen, Beschluss vom 20.5.2015 - S 19 SO 207/14).

  • SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15

    Beanspruchung der Überprüfung eines ergangenen Widerspruchsbescheids bzgl. der

    All dies ergibt sich ohne Weiteres aus der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2014, Az.: L 7 AS 1569/13; im Ergebnis: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 9 SO 55/14 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2015 - L 7 SO 2011/15
    Vielmehr lassen sich alle aufgeworfenen Rechtsfragen mit der bisherigen Rechtsprechung und den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung ohne weiteres beantworten (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2014 - L 9 SO 55/14 B - (juris)).
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