Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 53 Abs 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 2 SGB 12, § 26 Abs 1 Nr 1 SGB 9, § 26 Abs 2 Nr 4 SGB 9
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - heilpädagogisches Reiten - medizinische Rehabilitation - entsprechend den Leistungen der GKV - kein anerkanntes Heilmittel - Abgrenzung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Leistungszweck - Schwerpunkt des Bedarfs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kostenübernahme für sog. heilpädagogisches Reiten aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII; Abgrenzung zwischen Leistungen der medizinischen und der sozialen Rehabilitation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingliederungshilfe begehrt; Kosten für heilpädagogisches Reiten; medizinische Rehabilitation nach § 26 SGB IX; Schwerpunkt des individuell-konkreten Bedarfs; soziale Rehabilitation nach den §§ 53 ff. SGB XII; Umfang der Leistungen
- rechtsportal.de
Anspruch auf Kostenübernahme für sog. heilpädagogisches Reiten aus Mitteln der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ; Abgrenzung zwischen Leistungen der medizinischen und der sozialen Rehabilitation
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abgrenzung von Leistungen der medizinischen zur sozialen Rehabilitation erfolgt nach Leistungszweck
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 16.09.2013 - S 22 SO 202/11
- LSG Schleswig-Holstein, 10.02.2016 - L 9 SO 59/13
- BSG, 30.08.2016 - B 8 SO 22/16 B
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 35/15
Leistungen der Eingliederungshilfe; Ablehnung der Kostenübernahme für eine …
Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG…, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG…, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2018 - L 9 SO 256/16
Erstattung eines Eigenanteils für die Beschaffung eines Therapiesesseldreirades
Der Schwerpunkt der Versorgung (vgl. zu dieser Zuweisungsform LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13 - juris Rn. 75) lag damit auf der Erfüllung von Grundbedürfnissen im Sinne von § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. Dies wird auch deutlich durch den Vortrag der Eltern des Klägers, dass das Therapiesesseldreirad im Wesentlichen in der Nähe des Hauses oder für Spaziergänge genutzt wird. - LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 17/15
Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Auf den Leistungsgegenstand kommt es dagegen nicht an (BSG…, Urteil vom 19.5.2009 - B 8 SO 32/07 R, Rn. 17; BSG…, Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 19/08 R, Rn. 21f.; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.2.2016 - L 9 SO 59/13, Rn. 72ff.). - SG Duisburg, 23.11.2022 - S 3 SO 94/22 Dient ein Hilfsmittel zwar auch einem medizinischen Leistungszweck, steht aber die Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft im Vordergrund, so ist es allein der sozialen Rehabilitation zuzuordnen (vgl. BSG, ebd.; auch z.B. für das heilpädagogische Reiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.02.2016 - L 9 SO 59/13; für eine auditiv-verbale Therapie LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.08.2012 - L 20 SO 25/09).
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen …
Dagegen knüpfen Leistungen der medizinischen Rehabilitation an der Krankheit selbst und ihrer Ursache an (vgl. dazu ausführlich Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2016, L 9 SO 59/13, Schleswig-Holsteinischer Anzeiger 2016, 311 m.w.N.).