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   LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16   

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https://dejure.org/2016,55146
LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16 (https://dejure.org/2016,55146)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.10.2016 - L 9 U 121/16 (https://dejure.org/2016,55146)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - L 9 U 121/16 (https://dejure.org/2016,55146)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Arbeitsunfall durch eine polizeiliche Maßnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16
    In Bezug auf die Abgrenzung versicherter von unversicherter Zurücklegung von Wegen im Rahmen von § 8 Abs. 2 SGB VII hat das BSG darüber hinaus klargestellt, dass im Grundsatz bereits jedes Anzeichen einer Änderung der Handlungstendenz ausreicht, um die Unterbrechung des Weges festzustellen, und in dem konkret entschiedenen Fall bereits die objektiv erkennbare Verlangsamung der Fahrt und das Setzen des Blinkers als ein solches Zeichen des Ingangsetzens einer privaten Handlung angesehen (BSG vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R; siehe zum Ganzen auch G. Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 8 SGB VII, Rn. 207).

    Eine geringfügige Unterbrechung liegt nur vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die "im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (BSG vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16
    Sie setzt darüber hinaus eine praktisch andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus (st. Rspr., z. B. BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R).
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16
    Ist die in die versicherte Tätigkeit eingeschobene private Verrichtung nicht nur betriebsfremd, sondern betriebswidrig, ist der Betroffene auch während einer an sich geringfügigen Unterbrechung nicht versichert (BSG vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75, SozR 2200 § 539 Nr. 21).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus LSG Hessen, 07.10.2016 - L 9 U 121/16
    In seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2003 (Az.: B 2 U 23/03 R) hat das BSG unter Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung herausgestellt, dass es nicht darauf ankommt, dass der Versicherte zur Erledigung einer privatnützigen (eigenwirtschaftlichen) Verrichtung den öffentlichen Verkehrsraum verlässt und für den inneren (sachlichen) Zusammenhang der Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses mit dem versicherten Weg als allein maßgebliches Abgrenzungskriterium die finale Handlungstendenz des Versicherten betont.
  • LSG Hessen, 17.10.2017 - L 3 U 70/14

    Ungerechtfertigte Leibesvisitation als Arbeitsunfall

    Der vorliegende Fall ist nicht vergleichbar mit den Sachverhalten, wie sie Entscheidungen des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. März 2007 - L 1 U 5087/06 - und des Sozialgerichts Darmstadt vom 29. Januar 2016 - S 3 U 182/13 - (bestätigt durch Urteil des HLSG vom 7. Oktober 2016 - L 9 U 121/16) zu Grunde gelegen haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 168/15
    Im Fall des Klägers hat ausschließlich seine Weigerung, die aus dem rechtskräftigen Urteil des AG Bersenbrück ausgeurteilten Gesamtgeldstrafe zu zahlen - und damit eine unversicherte Ursache -, das Unfallgeschehen derart geprägt, dass seine versicherte Tätigkeit als Landwirt verdrängt worden ist; der von ihm geltend gemachte Schaden unterfällt daher "im Wesentlichen" rechtlich nicht mehr dem Schutzbereich des Versicherungstatbestandes des § 8 SGB VII (siehe auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Oktober 2016 - Az.: L 9 U 121/16 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht vor einer verdachtsabhängige Personenkontrolle zur Identitätsfeststellung im Sinne des § 163b StPO bei einem Anfangsverdacht bezüglich des Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a Strafgesetzbuch; siehe ferner LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2007 - Az.: L 1 U 5087/06 zum fehlenden Versicherungsschutz bei Flucht nach Aufforderung einer Blutentnahme in der nächstgelegenen Polizeidienststelle bei Feststellung eines Atemholalkohol bei einer Atemalkoholkontrolle von 1, 6 Promille; siehe auch Bayerisches LSG, Urteil vom 19. Januar 2010 - Az.: L 17 U 9/05 bei Widerstand eines Versicherten gegenüber Polizeibeamten bei Durchsetzung eines vom Arbeitgeber ausgesprochenen Hausverbot und mehrfachen - erfolglosen - Aufforderungen, das Betriebsgelände zu verlassen - veröffentlicht unter juris und sozialgerichtsbarkeit.de).
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