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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09   

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https://dejure.org/2011,1363
LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09 (https://dejure.org/2011,1363)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2011 - L 9 U 154/09 (https://dejure.org/2011,1363)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - L 9 U 154/09 (https://dejure.org/2011,1363)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 7 SGB 7, § 8 Abs 2 SGB 7, § 63 SGB 7

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Betriebs-Berater

    Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden

  • rabüro.de

    Kein Versicherungsschutz für Arbeitsunfall infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - Alkoholfahrt mit einer BAK von 2,2 ‰ - absolute Fahruntauglichkeit - fehlende Unfallkausalität - Alkoholgenuss als konkurrierende Ursache - keine Fürsorgepflichtverletzung des Arbeitgebers - eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden // Wegen absoluter Fahruntüchtigkeit des Versicherten erhalten Hinterbliebene keine Unfallrente

  • heise.de (Pressebericht, 25.07.2011)

    Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Saufen mit dem Arbeitgeber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Trunkenheitsfahrt

  • n-tv.de (Pressemeldung, 18.07.2011)

    Im Vollrausch auf dem Arbeitsweg: Hinterbliebene gehen leer aus

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Alkohol in der Firma ist schlecht für den Versicherungsschutz

  • haufe.de (Kurzinformation)

    LSG-Urteil: Wer am Arbeitsplatz trinkt, riskiert seinen Versicherungsschutz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz bei Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitgeber muss Alkoholkonsum nicht unterbinden // Wegen absoluter Fahruntüchtigkeit des Versicherten erhalten Hinterbliebene keine Unfallrente

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinterbliebenenrente, weil Arbeitgeber den Alkoholkonsum nicht verhinderte?

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hinterbliebenenrente, weil Arbeitgeber den Alkoholkonsum nicht verhinderte?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 307 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • LSG Bayern, 25.05.2004 - L 18 U 302/02

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Wege einer Zugunstenentscheidung;

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Wenn ein Arbeitgeber zu der Überzeugung gelangen muss, dass ein Versicherter wegen einer bestehenden Alkoholabhängigkeit zum Führen eines Fahrzeuges nicht mehr imstande ist, gebietet es seine Fürsorgepflicht, dem Versicherten mit sofortiger Wirkung ein Dienstfahrzeug zu entziehen, um Schaden vom Versicherten und anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden (Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Mai 2004 - L 18 U 302/02 - juris).

    (Für das Unterbinden von Dienstfahrten (s. Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Mai 2004 - L 18 U 302/02 - juris).

  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, hat das BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH zunächst bei einer BAK von 1, 3 %o und höher ( BSGE 12, 242, 245) und, nachdem der BGH diesen Wert aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und verbesserter Messmethoden auf 1, 1 %o herabgesetzt hatte ( BGHSt 37, 89), ab diesem Wert angenommen ( BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).

    So ist - ungeachtet aller individuellen Unterschiede in der Alkoholtoleranz - ab einer ordnungsgemäß festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1, 1%o von dem zwingenden medizinischen Erfahrungssatz auszugehen, dass der Kraftfahrer nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen (absolute Fahruntauglichkeit, dazu BGHSt 37, 89 ff.; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 8 SGB VII RdNr. 9.2 ff, 12.40 ff.; s. zur relativen Fahruntüchtigkeit: BSGE 45, 285, 289 - SozR 2200 § 548 Nr. 38) BSGE 43, 110, 113 - SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSGE 45, 285, 289 - SozR 2200 § 548 Nr. 38).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Die gesetzliche Unfallversicherung löst auch bei der Verletzung der Fürsorgepflicht des Unternehmers gegenüber den Beschäftigten die zivilrechtlichen Haftung ab (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 41).

    Ein wesentliches Prinzip der gesetzlichen Unfallversicherung ist das der Haftungsersetzung für Unternehmer gegenüber ihren Beschäftigten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 41; Gitter/Nunius in Schulin, HS-UV, § 5 RdNr. 28, 51, 119).

  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    So ist - ungeachtet aller individuellen Unterschiede in der Alkoholtoleranz - ab einer ordnungsgemäß festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1, 1%o von dem zwingenden medizinischen Erfahrungssatz auszugehen, dass der Kraftfahrer nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen (absolute Fahruntauglichkeit, dazu BGHSt 37, 89 ff.; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 8 SGB VII RdNr. 9.2 ff, 12.40 ff.; s. zur relativen Fahruntüchtigkeit: BSGE 45, 285, 289 - SozR 2200 § 548 Nr. 38) BSGE 43, 110, 113 - SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSGE 45, 285, 289 - SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Die so genannte objektive Beweis- und Feststellungslast (vgl. Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl. 2005, III RdNr. 26 ff.; Leitherer in Meyer-Ladewig, SGG, § 103 RdNr. 19 ff.) für das Vorliegen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit, die als konkurrierende Ursache die versicherte Ursache verdrängt, und für die sie ggf. begründende BAK sowie Beweisanzeichen trägt die Beklagte, weil es für diese günstig ist, wenn die nicht versicherte Ursache gegenüber der versicherten Ursache von überragender Bedeutung ist und kein Arbeitsunfall vorliegt (so schon BSGE 43, 110, 112 - SozR 2200 § 548 N. 27; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 8 SGB VII RdNr. 9.2.4, 12.43).

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Der alkoholbedingte Leistungsabfall kann dann derart stark sein, dass ihm im Vergleich zur versicherten Ursache - der Verrichtung zur Zeit des Unfalls - überragende Bedeutung für das Eintreten des Unfallereignisses beizumessen ist und die versicherte Ursache nicht mehr als wesentlich für das Unfallereignis zu bewerten sowie die Unfallkausalität zu verneinen ist (stRspr des BSG: BSGE 12, 242 - SozR Nr. 27 zu § 542 RVO; BSGE 38, 127 - SozR 2200 § 548 Nr. 4; BSGE 59, 193 - SozR 2200 § 548 Nr. 77).

    Eine absolute Fahruntüchtigkeit, bei der ohne weitere Beweisanzeichen vermutet wird, dass die Folgen des Alkoholgenusses für die Verursachung des Unfalls von überragender Bedeutung waren, hat das BSG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH zunächst bei einer BAK von 1, 3 %o und höher ( BSGE 12, 242, 245) und, nachdem der BGH diesen Wert aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse und verbesserter Messmethoden auf 1, 1 %o herabgesetzt hatte ( BGHSt 37, 89), ab diesem Wert angenommen ( BSG, Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91 -).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Das bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger oder das Gericht schon auf Grund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugt sein kann (vgl. BSG vom 12.06.1990 - 2 RU 58/89 = HV-INFO 1990, 2064).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Der Grenzwert von 3 Promille, bei dem in der Regel die Annahme einer alkoholbedingten Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nahe liegt (OLG LH., Urteil vom 31. Mai 2000 - 20 U 231/99 - juris ), war damit jedenfalls nicht erreicht und auch sonst deutet nichts darauf hin, dass der Versicherte bereits nicht mehr in der Lage war, seine Willensentscheidungen zu steuern (vgl. LG Köln, Urteil vom 17. November 2004 - 20 O 331/04 - juris; vgl. a. zum Vorliegen eines mittleren oder schweren Alkoholrausches als krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB (BGH, Urt. v. 29.4.1997 - 1 StR 511/95 - juris).
  • OLG Hamm, 31.05.2000 - 20 U 231/99

    Alkohol im Straßenverkehr - Herbeiführung des Versicherungsfalls - grob

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Der Grenzwert von 3 Promille, bei dem in der Regel die Annahme einer alkoholbedingten Aufhebung der Steuerungsfähigkeit nahe liegt (OLG LH., Urteil vom 31. Mai 2000 - 20 U 231/99 - juris ), war damit jedenfalls nicht erreicht und auch sonst deutet nichts darauf hin, dass der Versicherte bereits nicht mehr in der Lage war, seine Willensentscheidungen zu steuern (vgl. LG Köln, Urteil vom 17. November 2004 - 20 O 331/04 - juris; vgl. a. zum Vorliegen eines mittleren oder schweren Alkoholrausches als krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB (BGH, Urt. v. 29.4.1997 - 1 StR 511/95 - juris).
  • BGH, 13.11.1963 - 4 StR 267/63
    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Selbst ein Gastwirt, der einem Kraftfahrer Alkohol ausgeschenkt hat, ist regelmäßig im Sinne der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nur dann verpflichtet, das Weiterfahren des Gastes mit angemessenen und ihm möglichen Mitteln zu verhindern, wenn der Gast offensichtlich so betrunken ist, dass er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich verhalten kann (vgl. a. BGH, Urt. v. 13.November 1963 - 4 StR 267/63 - BGHSt 19, 152 ff; s. a. BGH, Urt. v. 22.Januar 1953 - 4 StR 417/52 - BGHSt 4, 20).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 13.05.2011 - L 9 U 154/09
    Selbst ein Gastwirt, der einem Kraftfahrer Alkohol ausgeschenkt hat, ist regelmäßig im Sinne der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nur dann verpflichtet, das Weiterfahren des Gastes mit angemessenen und ihm möglichen Mitteln zu verhindern, wenn der Gast offensichtlich so betrunken ist, dass er sich nach verständiger Beurteilung nicht mehr eigenverantwortlich verhalten kann (vgl. a. BGH, Urt. v. 13.November 1963 - 4 StR 267/63 - BGHSt 19, 152 ff; s. a. BGH, Urt. v. 22.Januar 1953 - 4 StR 417/52 - BGHSt 4, 20).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • LG Köln, 17.11.2004 - 20 O 331/04
  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 61/70
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 23/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 40/91

    Alkohol und Dienstunfall

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

  • BGH, 15.06.1988 - IVa ZR 8/87

    Anforderungen an die Annahme einer alkoholbedingten Bewußtseinsstörung

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • BGH, 13.04.1978 - 4 StR 236/77

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "0,8 Promille oder mehr Alkohol im Blut" erst

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 75/84

    Berauschend wirkende Medikamente - Fahruntüchtigkeit - Unfallversicherunsgschutz

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2009 - L 9 U 154/09 B   

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https://dejure.org/2009,117780
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2009 - L 9 U 154/09 B (https://dejure.org/2009,117780)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.08.2009 - L 9 U 154/09 B (https://dejure.org/2009,117780)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. August 2009 - L 9 U 154/09 B (https://dejure.org/2009,117780)
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